Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Günther, Karl-Heinz, Steuererklärungsfristen für 2010, AO-StB 2011, 35
  • Beyer, Dirk, Selbstanzeige: Strafzuschlag?, AO-StB 2011, 35

Rechtsprechung

  • BFH v. 30.9.2010 - VII B 61/10, Duldungsbescheid nach Übertragung einer Miteigentumshälfte durch den Ehegatten, AO-StB 2011, 35-37
  • BFH v. 12.10.2010 - I R 59/09, Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit, AO-StB 2011, 37-38
  • BFH v. 22.9.2010 - II R 54/09, Anrechnung ausländischer ErbSt, AO-StB 2011, 38-39
  • BFH v. 15.10.2010 - III B 149/09, Besondere Beiladung bei widerstreitender Steuerfestsetzung, AO-StB 2011, 39-40
  • FG Düsseldorf v. 17.11.2010 - 4 K 1775/10 Erb, In englischer Sprache verfasste Klageschrift, AO-StB 2011, 40-41
  • FG Rheinland-Pfalz v. 17.12.2010 - 6 V 1924/10, Verwirkung bei überlanger Steuerfahndungsprüfung, AO-StB 2011, 41-43
  • FG Köln v. 8.9.2010 - 13 K 960/08, Aussetzung der Vollziehung als Ermessensentscheidung, AO-StB 2011, 43-44

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 21.12.2010 - IV A 3 - S 0062/08/10007-09 – DOK 2010/1011794, Änderung des AEAO, AO-StB 2011, 44-45

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Konfliktlösung durch eine tatsächliche Verständigung mit dem FA, AO-StB 2011, 45-46
  • Steinhauff, Dieter, Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei erfolgreichem Rechtsbehelfsverfahren?, AO-StB 2011, 46-47

Beratung im steuerlichen Verfahren

  • Balmes, Frank, Wann führen Rechtsverstöße zum Verlust der Gemeinnützigkeit?, AO-StB 2011, 47-49
    Der Status der Gemeinnützigkeit führt zur Gewährung steuerlicher Vergünstigungen bei bestimmten Tätigkeiten, die der Förderung der Allgemeinheit dienen. Im Rahmen der Regelungen zur Behandlung gemeinnütziger Körperschaften, die durch das Jahressteuergesetz 2009 ergänzt wurden, wird darüber diskutiert, wann Rechtsverstöße von Organen der Körperschaft zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können.

Erfolgreicher Steuer-Rechtsschutz

  • Müller, Arnold, Begründungsfehler bei der Divergenzrevision, AO-StB 2011, 49-55
    Wenn von “Divergenz“ gesprochen wird, so ist dies insofern ungenau, als der Tatbestand der früheren Divergenzrevision nur einer von drei Tatbeständen ist, die in § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geregelt sind. Durch die Reform des Revisionsrechts hat das Gesetz neben den Fällen der Sicherung einer einheitlichen Rspr. den Tatbestand der Rechtsfortbildung geschaffen. Es können allerdings gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 116 FGO sogar drei Tatbestände zum Erfolge einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) führen, da durch Richterrecht der Tatbestand der gravierenden Rechtsanwendungsfehler geschaffen wurde. Allen drei Tatbeständen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist gemein, dass hier im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 1 als zusätzliches Tatbestandsmerkmal die Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung normiert ist.Um seine Chance auf eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wahrzunehmen, bleibt dem Rechtsmittelführer nichts anderes übrig, als der Rechtsmittelinstanz eine mit einem Höchstmaß an Mühe und Präzision entworfene Nichtzulassungsbeschwerde vorzulegen, die den geschilderten Anforderungen entspricht.
  • Nöcker, Gregor, Verhältnis der Anhörungsrüge zur Gegenvorstellung, AO-StB 2011, 55-58
    Spätestens seit der Regelung der Anhörungsrüge in § 133a FGO durch das Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I 2004, 3220) ist die Statthaftigkeit der Gegenvorstellung ungeklärt gewesen. Der V. Senat des BFH legte sogar dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GemS-OGB) gem. § 2 RsprEinhG die Frage vor, ob eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH statthaft sei (BFH v. 26.9.2007 – V S 10/07, BStBl. II 2008, 60). Grund für diese Anrufung des GemS-OGB ist die unterschiedliche Sichtweise der obersten Gerichtshöfe des Bundes gewesen. Während der BFH nach einhelliger Auffassung aller Senate die Gegenvorstellung generell nicht mehr für statthaft hielt, war die Ansicht der Senate des BGH, BSG und BVerwG uneinheitlich, das BAG hielt die Gegenvorstellung für statthaft (BAG v. 18.7.2006 – 1 ABR 36/05, AP Nr. 19 zu § 2 TVG; vgl. im Einzelnen , AO-StB 2009, 288 m.w.N.). Nachdem der 1. Senat des BVerfG erläutert hat, dass eine Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen nicht unzulässig ist (BVerfG v. 25.11.2008 – 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829), hat der V. Senat des BFH seine Vorlage zurückgenommen (BFH v. 1.7.2009 – V S 10/07, DStR 2009, 1807) und durch Beschluss über die ihm vorliegende und aus seiner Sicht nun statthafte Gegenvorstellung entschieden (BFH v. 25.8.2009 – V S 10/07, BStBl. II 2009, 1019). Weitere Entscheidungen verschiedener BFH-Senate in 2010 geben Gelegenheit im vorliegenden Kurzbeitrag aktuell über Möglichkeiten der Gegenvorstellung im finanzgerichtlichen Verfahren zu berichten. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Verhältnis der Gegenvorstellung zur Anhörungsrüge einzugehen.

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Radermacher, Volker, Das Besteuerungsmerkmal als Grundlage des prozessualen Tatbegriffs im Steuerstrafrecht (Teil 1), AO-StB 2011, 58-64
    In der täglichen Arbeit der Ermittlungsbehörden bzw. Strafsachen-FÄ ergeben sich regelmäßig Fragestellungen zur genauen Definition des strafprozessualen Tatbegriffs. Diese Entscheidung wird in Ermangelung einer aussagekräftigen Rspr. nach dem jeweiligen Verfahren entschieden. So lassen sich bei genauerer Betrachtung der Gerichtsentscheidungen Unterschiede beim Tatbegriff im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Selbstanzeigen, bei der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen und selbst bei der Frage nach dem Strafklageverbrauch und der von der Anklage umfassten Tat feststellen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die bisherige auch in der Literatur vertretenen Auffassung zum Tatbegriff den steuer- und steuerstrafrechtlichen Besonderheiten gerecht wird oder ob nicht eine – insb. für die Praxis – vereinfachende Regelung und Umsetzung möglich ist. Ferner wird dargestellt, welche Konsequenzen sich bei den Sperrgründen des § 371 Abs. 2 AO ergeben und in welchem Umfang Unterbrechungen der Verfolgungsverjährung gem. § 78c StGB i.V.m. § 171 Abs. 5 AO eintreten. Schließlich erfolgt auch eine genauere Betrachtung der in Durchsuchungsbeschlüssen gem. §§ 102, 103 StPO erforderlichen Formulierungen und der sich daraus ergebenen Konsequenzen. Schließlich wird auch der Umfang eines etwaigen Strafklageverbrauchs gem. § 103 Abs. 3 GG skizziert.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.12.2011 15:02