Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des GmbH-Steuer-Berater (Heft 3, Erscheinungsdatum 10.03.2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Steuerrecht

  • BFH v. 12.10.2010 - I R 64/09, Wirtschaftliche Identität beim Mantelkauf, GmbH-StB 2011, 67-68
  • BFH v. 22.12.2010 - I B 83/10, § 302 Abs. 4 AktG beim Ergebnisabführungsvertrag, GmbH-StB 2011, 68-69
  • BFH v. 13.10.2010 - I R 79/09, Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei , GmbH-StB 2011, 69-70
  • BFH v. 9.11.2010 - IX R 24/09, Steuerliche Folgen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf Anteilseignerebene, GmbH-StB 2011, 70
  • BFH v. 9.11.2010 - I R 16/10, Abzug “finaler“ Verluste von EU-Tochtergesellschaften, GmbH-StB 2011, 70-71

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • OLG München v. 12.11.2009 - 23 U 2516/09, Haftung des Abschlussprüfers: Schadensersatzansprüche, GmbH-StB 2011, 71-72
  • OLG Koblenz v. 26.5.2010 - 1 U 1065/09, Darlegungs- und Beweislast für fehlende Überschuldung, GmbH-StB 2011, 72-73
  • OLG Nürnberg v. 13.10.2010 - 12 U 1528/09, Voreinzahlungen auf künftige Kapitalerhöhungen: Offenlegungspflichten, GmbH-StB 2011, 73-74

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 1.2.2011 - IV C 1 - S 1980-1/09/10006 – DOK 2011/0089896, Anwendung der STEKO-Rechtsprechung des EuGH auf das Investmentsteuergesetz, GmbH-StB 2011, 74-76

GmbH-Steuerrecht kompakt

  • Stollenwerk, Arnd / Scherff, Susanne, Verwertung steuerlicher Verlustvorträge trotz schädlichen Beteiligungserwerbs, GmbH-StB 2011, 76-82
    Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl. I 2009, 3950) sowie zuletzt das JStG 2010 (BGBl. I 2010, 1768) entschärften die Regelungen des § 8c Abs. 1 S. 1 und 2 KStG insoweit, als nunmehr 3 Ausnahmen bestehen, die für den Fall eines nach S. 1 oder 2 ersatzlos entfallenden Verlustes dessen Erhaltung ermöglichen: Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 S. 5 KStG),Verschonung der stillen Reserven (§ 8c Abs. 1 S. 6–9 KStG) und Sanierungsprivileg (§ 8c Abs. 1a KStG). Für die Beratung der mittelständischen GmbH ohne Konzernverbund ist die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 S. 5 KStG nicht einschlägig. Hinsichtlich der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG liegt zwischenzeitlich die Entscheidung der EU-Kommission vor, so dass diese endgültig nicht mehr anwendbar ist (Beschluss der EU-Kommission vom 26.1.2011 [IP/11/65]. Im Zuge der Einleitung des Prüfverfahrens auf EU-Ebene wurde durch BMF-Schreiben vom 30.4.2010 die Anwendung des § 8c Abs. 1a KStG bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.). Insoweit kommt der Verschonungsregelung in § 8c Abs. 1 S. 6–9 KStG (“stille Reserven“) für die Beratung der mittelständischen GmbH außerhalb eines Konzernverbundes entscheidende Bedeutung zu. Die für diese Beratung wesentlichen Aspekte und Zusammenhänge sollen nachfolgend skizziert werden.

GmbH-Gestaltungsberatung

  • Schwedhelm, Rolf / Wollweber, Markus, Sozietätswechsel nach UmwStG?, GmbH-StB 2011, 82-90
    Die Berufsausübung in der Sozietät ist endlich. Spätestens mit der altersbedingten Beendigung der Tätigkeit scheidet der Berufsträger aus. Die Auseinandersetzung und das Ausscheiden aus einer Sozietät können freundschaftlich – z.B. altersbedingt – oder streitig erfolgen. Im Grundsatz führt die Beendigung der mitunternehmerischen Tätigkeit in der freiberuflichen Sozietät zu steuerpflichtigem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn. Die Differenz zwischen Buchkapital einerseits und erhaltenem Veräußerungserlös bzw. Verkehrswert der entnommenen Wirtschaftsgüter andererseits muss als – ggf. begünstigter – Gewinn nach § 16 EStG steuerlich erfasst werden. Möchte der Sozius, der aus der Sozietät ausscheidet, unter Mitnahme “seines“ Mandanten-/Patientenstamms seine Tätigkeit in neuer Sozietät fortführen, richtet sich seine Zielvorstellung regelmäßig auf die Steuerneutralität des Wechsels. Für einen solchen steuerneutralen Wechsel bietet prima facie § 24 UmwStG die Lösung an: Danach ist eine Buchwertfortführung möglich, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht wird und der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Nachstehender Beitrag zeigt den aktuellen Streitstand zur Anwendbarkeit des § 24 UmwStG für die Frage des Wechsels eines Sozius einer Sozietät in eine übernehmende Sozietät auf und setzt sich mit den unterschiedlichen Ansatzpunkten und vermeintlichen Beschränkungen des Anwendungsbereichs kritisch auseinander.

GmbH-Musterformulierungen

  • Dahlbender, Frank, Klausel zur Freistellung eines GmbH-Geschäftsführers, GmbH-StB 2011, 90-92

Literaturempfehlungen

  • Brinkmeier, Thomas, § 17 EStG: Vertrauensschutz bei der Anteilsveräußerung, GmbH-StB 2011, 92
  • Brinkmeier, Thomas, Schenkungsteuerpflicht der vGA, GmbH-StB 2011, 93

Beraterhinweise für den GmbH-Unternehmer

  • Hoffmann, Wolf-Dieter, Überschusserzielungsabsicht bei Gebäudeteilen, GmbH-StB 2011, 93-94
  • Hoffmann, Wolf-Dieter, Stellung des gewerblichen Grundstückshandels innerhalb der Rechtsnormen, GmbH-StB 2011, 95-96

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.12.2011 15:20