Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Günther, Karl-Heinz, Rechtsbehelfe gegen Einheitswertfeststellungen, AO-StB 2011, 67
  • Heuel, Ingo, Steuerverhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz, AO-StB 2011, 67
  • Beyer, Dirk, Diskussion über Selbstanzeige, AO-StB 2011, 67

Rechtsprechung

  • BFH v. 11.11.2010 - VI R 17/09, Freie Beweiswürdigung durch das FG bei Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, AO-StB 2011, 67-69
  • BFH v. 2.11.2010 - VII R 6/10, Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, AO-StB 2011, 69-70
  • BFH v. 19.10.2010 - X R 9/09, Kein Erlass wegen Fehler einer bestandskräftigen Veranlagung, AO-StB 2011, 70-71
  • BFH v. 26.8.2010 - III R 80/07, Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage, AO-StB 2011, 72-73
  • BFH v. 1.12.2010 - IV R 17/09, Treuhandverhältnis bei Lotterie- Dienstleistungsunternehmen, AO-StB 2011, 73-74
  • BFH v. 3.11.2010 - VII R 21/10, Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen, AO-StB 2011, 74-76
  • BFH v. 27.9.2010 - II B 164/09, Digitaler Datenzugriff bei Kreditinstituten, AO-StB 2011, 76-77
  • FG Köln v. 15.12.2010 - 14 V 2484/10, Hinzuschätzung aufgrund einer Daten-CD – “in dubio pro reo“ im Besteuerungsverfahren?, AO-StB 2011, 77-78
  • FG Baden-Württemberg v. 26.11.2010 - 10 K 43/10, Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen, AO-StB 2011, 78-79
  • FG Münster v. 16.12.2010 - 5 K 3626/03 E, Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Abzug von Nachzahlungszinsen, AO-StB 2011, 79-80

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Die Haftung des Betriebsübernehmers, AO-StB 2011, 80-81
  • Steinhauff, Dieter, Haftung des StB bei Verurteilung eines Mandanten zu einer Geldstrafe, AO-StB 2011, 81

Beratung im steuerlichen Verfahren

  • Borgdorf, Reinold, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, AO-StB 2011, 82-84
    Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 2010, 334 ff. werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen diesmal die Zeit von September 2010 bis einschließlich Januar 2011. Die Darstellung orientiert sich an der Vorschriftenreihenfolge der AO.
     
  • Uhländer, Christoph, Steuern als Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 4 InsO, AO-StB 2011, 84-87
    Durch die gesetzliche Neuregelung in § 55 Abs. 4 InsO gelten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im vorläufigen Insolvenzverfahren ab Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten, auch wenn lediglich ein vorläufiger “schwacher“ Insolvenzverwalter bestellt wird. Dies galt bislang nur bei der – sehr seltenen – Bestellung eines vorläufigen “starken“ Insolvenzverwalters (§ 55 Abs. 2 InsO). Kontroverse Diskussionen zwischen Insolvenzrechtlern und der Finanzverwaltung zur Rolle des Fiskus als Gläubiger im vorläufigen Insolvenzverfahren gingen der Gesetzesänderung voraus, da die Fiktion allein Steueransprüche umfasst.Durch die Einfügung des § 55 Abs. 4 InsO fingiert der Gesetzgeber im vorläufigen Insolvenzverfahren Masseverbindlichkeiten, wenn das Verfahren eröffnet wird. In den Rechtsfolgen stimmt § 55 Abs. 4 InsO zwar mit § 55 Abs. 2 InsO überein (Fiktion von Masseverbindlichkeiten im vorläufigen Insolvenzverfahren). Auf einen vorläufigen “schwachen“ Insolvenzverwalter ist die Verfügungsbefugnis indes gerade nicht übergegangen. Systematisch ist § 55 Abs. 4 InsO damit nicht hinreichend konturiert, da die Wechselbeziehungen zu den Mitwirkungspflichten der § 34 Abs. 3 AO, § 155 Abs. 1 InsO und den Haftungsnormen in §§ 60, 61 InsO sowie § 69 AO nicht abgestimmt sind und wesentliche Anwendungsfragen de lege lata unbeantwortet bleiben.Steuer- und haftungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Finanzverwaltung und Insolvenzverwaltern sind unvermeidbar, da die Gesetzesfiktion des § 55 Abs. 4 InsO im vorhandenen Normengefüge der Insolvenzordnung und des Steuerrechts nicht hinreichend verankert ist.

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Radermacher, Volker, Das Besteuerungsmerkmal als Grundlage des prozessualen Tatbegriffs im Steuerstrafrecht (Teil 2), AO-StB 2011, 88-93
    Im Steuerstrafrecht stellt sich regelmäßig die Frage nach der genauen Definition des prozessualen Tatbegriffs. Im 1. Teil seines Beitrags hat der Autor herausgearbeitet, dass der bisherige von der Rspr., insb. dem BGH, aber auch von der Literatur vertretenen Tatbegriff den steuer- und steuerstrafrechtlichen Besonderheiten nicht gerecht wird (, AO-StB 2011, 58). Die Tathandlung ist auf einzelne Besteuerungsgrundlagen zu beziehen. Auch bei der Selbstanzeige nach § 371 AO ist der Wille des Gesetzgebers zu erkennen, die Straffreiheit nur bei Nacherklärung von Besteuerungsmerkmalen zu gewähren. Diese Sichtweise wird auch von einer Entscheidung zum Taterfolg bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gestützt.Der zweite Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Maßgeblichkeit der Besteuerungsgrundlage, dem Strafklageverbrauch, der Ablaufhemmung und Verjährung, der Einleitung des Strafverfahrens, Durchsuchungsanordnungen, Aufgaben der Steuerfahndung und der Kongruenz zwischen StPO und AO. Außerdem wird die Musterformulierung eines Einleitungsvermerks der Steuerfahndung vorgestellt.

Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen

  • Schöngart, Wolfgang, Der Erlass nach der AO unter dem besonderen Blickwinkel persönlicher Billigkeit, AO-StB 2011, 93-96
    Das Gesetz kennt den Festsetzungserlass (§ 163 AO) und den Zahlungserlass (§ 227 AO). Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen sind in beiden Fällen identisch. § 163 AO regelt, dass die Behörde eine von der Entstehung abweichende Steuerfestsetzung vornehmen kann, wenn entsprechende Billigkeitsgründe vorliegen. Die Steuer wird in der Weise erlassen, dass sie erst gar nicht festgesetzt wird. § 227 AO gibt dem Fiskus die Möglichkeit, eine entstandene und festgesetzte Steuer bei Vorliegen entsprechender Billigkeitsgründe zu erlassen. Durch den Erlass erlischt der Steueranspruch, § 47 AO.Eine Entscheidung nach den §§ 163, 227 AO ist eine Ermessensentscheidung, deren Grenzen durch den unbestimmten Rechtsbegriff der Unbilligkeit bestimmt werden. Der Beitrag beleuchtet die Rechtsprechung zu Erlasswürdigkeit, Erlassbedürftigkeit und Existenzgefährdung insb. auch bei juristischen Personen und die Anwendbarkeit der AO für den Erlass von IHK-Beiträgen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.12.2011 15:02