Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2011

Rechtsprechung

  • BFH v. 15.9.2010 - X R 33/08, Steuerfreiheit für Stipendien einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution, StBW 2011, 49
  • BFH v. 9.9.2010 - IV R 38/08, Voraussichtlich dauernde Wertminderung, StBW 2011, 50
  • FG Baden-Württemberg v. 14.10.2010 - 3 K 2555/09, Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung, StBW 2011, 50-51
  • BFH v. 15.9.2010 - X R 16/09, Kein Sonderausgabenabzug bei Abweichung vom Versorgungsvertrag, StBW 2011, 51-52
  • BFH v. 10.8.2010 - VIII R 44/07, Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und Berufsfremden, StBW 2011, 52-53
  • BFH v. 13.10.2010 - VI R 38/09, Krankheitsbedingte Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung, StBW 2011, 53
  • FG Rheinland-Pfalz v. 27.5.2010 - 6 K 2712/07, Kfz-Kosten von Behinderten, StBW 2011, 53-54
  • BFH v. 8.9.2010 - I R 90/09, Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge, StBW 2011, 54-55
  • BFH v. 15.7.2010 - III R 89/09, Abzweigung von Kindergeld an den Jugendhilfeträger, StBW 2011, 55-56
  • BFH v. 21.10.2010 - IV R 21/07, “Vergessene” Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten, StBW 2011, 56-57
  • FG Düsseldorf v. 12.8.2010 - 12 K 2384/08 G, Steuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co. KG, StBW 2011, 57
  • BFH v. 25.8.2010 - I R 21/10, Einbringung von Mitunternehmeranteilen, StBW 2011, 57-59
  • BFH v. 13.10.2010 - I R 61/09, Ausländische Gesellschaft auch bei Outsourcing hinreichend aktiv, StBW 2011, 59
  • BFH v. 8.11.2010 - I R 106/09, Besteuerungsrecht für Ruhegeldzahlungen eines Personengesellschafters, StBW 2011, 60
  • BFH v. 10.11.2010 - XI R 79/07, Steuerpflicht des gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten, StBW 2011, 60-61
  • BFH v. 5.8.2010 - V R 54/09, Verwaltung von Sporthallen, StBW 2011, 61-62
  • EuGH v. 9.12.2010 - Rs. C-31/10, Mehrwertsteuerrechtliche Sonderregelung für Reisebüros, StBW 2011, 62-63
  • BFH v. 22.9.2010 - II R 46/09, Teilweise Ausführung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen, StBW 2011, 63-64
  • BFH v. 3.11.2010 - II R 65/09, Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben, StBW 2011, 64-66
  • BFH v. 12.10.2010 - I R 59/09, Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit, StBW 2011, 66-67


Verwaltung

  • BMF v. 23.12.2010 - IV C 6 - S 2144/07/10004, Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen, StBW 2011, 67-68
  • BMF v. 25.11.2010 - IV C 6 - S 2296-a/09/10001, GewSt-Anrechnung bei mehrstöckigen Personengesellschaften, StBW 2011, 68-69


Nachrichten

BdSt: Geplante Steuervereinfachung belastet Berufspendler, StBW 2011, 69

Die geplanten Steuervereinfachungen 2011 sollen auch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten/Betriebsausgaben neu regeln. Hier kann es nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler e.V. (BdSt) zu Mehrbelastungen kommen. Der BdSt fordert deshalb eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs.

Stellungnahme zur Reform der Grundsteuer, StBW 2011, 69

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat aktuell zur Systematik der Grundsteuer Stellung genommen und plädiert für eine reformbezogene Erhaltung der Grundsteuer.


Beiträge

Foerster, Axel-Friedrich, Aktuelle Entwicklungen im Reisekostenrecht, StBW 2011, 70-76

Im abgelaufenen Kalenderjahr 2010 ist es aufgrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung und neuer Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu grundlegenden Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht und bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung gekommen. So musste sich der BFH in mehreren Verfahren mit der Arbeitsstättenproblematik befassen und hat hierbei den für das steuerliche Reiskostenrecht zentralen Begriff der “regelmäßigen Arbeitsstätte” konkretisiert und weiter entwickelt. Die durch die BFH-Rechtsprechung vorgenommenen Klarstellungen wurden von der Finanzverwaltung weitestgehend übernommen und teilweise in Verwaltungsschreiben näher ausgeführt. Einige der durch die jüngere BFH-Rechtsprechung entwickelten neuen Grundsätze des steuerlichen Reisekostenrechts und der doppelten Haushaltsführung fanden zudem Eingang in die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2011. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Anfang 2011 zu beachtende aktuelle BFH-Rechtsprechung zum steuerlichen Reisekostenrecht und zur beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

Dräger, Jürgen, Die Grundsätze zur Funktionsverlagerung, StBW 2011, 76-82

Mit Schreiben v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 (BStBl. I 2010, 774) hat die Finanzverwaltung die endgültige Fassung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung veröffentlicht (vgl. auch StBW 2010, 985). Das Schreiben regelt auf 81 Seiten sehr viele Aspekte der vom Gesetz erfassten und betroffenen Verlagerung von betrieblichen Funktionen in das Ausland auf dortige nahestehende Gesellschaften. Die Erwartungen der Anwender in die Regelungen zur Anwendung des Gesetzes sind hierbei leider enttäuscht worden und insbesondere die Erweiterung des Begriffs der Funktion auf einzelne Produktgruppen und sogar Produkte wird als unvereinbar mit dem Gesetz angesehen.

Kruhl, Alfred, Die Schuldenregel nach dem Grundgesetz, StBW 2011, 83-87

Um der ausufernden Staatsverschuldung zu begegnen, beschloss die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) im März 2009 nach zweijähriger Arbeit ein umfangreiches Reformpaket, darunter die sog. “Schuldenbremse”. Durch die im GG verankerte Schuldenregel ist der Bund gezwungen, spätestens ab 2016 einen Haushalt vorzulegen, dessen strukturelle Nettokreditaufnahme maximal 0,35 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten darf. Mit dem Abbau des bestehenden Defizits soll im Haushaltsjahr 2011 begonnen werden. Die Bundesländer haben spätestens ab dem Jahr 2020 ausgeglichene Haushalte ohne Kredite vorzulegen. In dem folgenden Beitrag wird die Schuldenregel näher erläutert und untersucht, ob die aktuell beschlossene mittelfristige Finanzplanung des Bundes dem Verfassungsauftrag entspricht.


Gesetzgebung

Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation beschlossen, StBW 2011, 88

Die Bundesregierung hat am 12.1.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen.


Rechtsprechung

  • BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 85/09, Verlängerung der Probezeit durch Sachgrundbefristung, StBW 2011, 88-89
  • BGH v. 18.10.2010 - II ZR 151/09, Darlegungs- und Beweislast bei Haftung für masseschmälernde Zahlungen, StBW 2011, 89-90
  • OLG München v. 23.9.2010 - 31 Wx 149/10, Umfirmierung einer “UG (haftungsbeschränkt)” durch Kapitalerhöhung, StBW 2011, 90-91
  • OLG Düsseldorf v. 6.10.2010 - I-3 Wx 231/10, Hinreichende Individualisierung des Unternehmensgegenstands, StBW 2011, 91-92
  • FG Baden-Württemberg v. 27.10.2010 - 2 K 1529/10, Keine nebenberufliche Tätigkeit für Syndikus-Steuerberater, StBW 2011, 92-93


Nachrichten

Überprüfung von ELENA, StBW 2011, 93

Wie die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drucks. 17/4004) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilt, nimmt sie die kritischen Stellungnahmen zur ELENA-Datenbank sehr ernst. Gegenwärtig finde innerhalb der Bundesregierung eine Prüfung über das weitere Vorgehen zu ELENA statt.

Verzugszinsen: Basiszinssatz bleibt bei 0,12 %, StBW 2011, 93

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB berechnet: Er bleibt unverändert bei 0,12 %.


Beiträge

Grohmann, Uwe / Gruschinske, Nancy, Notarielle Beurkundung eines Asset Deals, StBW 2011, 94-96

Die Frage, ob Unternehmenskaufverträge in Form eines sog. Asset Deals notariell beurkundet werden müssen, ist seit langem mit einer großen Rechtsunsicherheit behaftet. Ausgangspunkt ist die Regelung des heutigen § 311b Abs. 3 BGB (§ 311 BGB a.F.), wonach ein Vertrag, durch den sich ein Teil verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, der notariellen Beurkundung bedarf. Die Anwendung dieser Formvorschrift auf Unternehmenskaufverträge wird in der juristischen Fachliteratur gerade in jüngerer Zeit zunehmend infrage gestellt. Dabei wird nicht selten der Anwendungsbereich der Vorschrift vorschnell abgelehnt. Mit Blick auf die Rechtsprechung ist der praktische Anwender de lege lata jedoch gut beraten, die Frage der Formbedürftigkeit in jedem Einzelfall genau zu prüfen und im Zweifel den Vertrag notariell beurkunden zu lassen, was der dem nachfolgend besprochenen Urteil des OLG Hamm zugrunde liegende Sachverhalt zeigt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:05

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