Otto Schmidt Verlag


Heft 7 / 2011

Gesetzgebung

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen, StBW 2011, 289

Der Deutsche Bundestag hat am 17.3.2011 das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen. Grundlage waren gleichlautende Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (BT-Drucks. 17/4182) sowie der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/4802) zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/5067 neu) verabschiedete der Bundestag das Gesetz in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen.


Verbesserungsbedarf im Steuervereinfachungsgesetz
, StBW 2011, 289-290

In seiner Sitzung am 18.3.2011 hatte der Bundesrat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 umfangreich Stellung genommen und Nachbesserungen angemahnt. Die Bundesregierung will eine ganze Reihe der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungsvorschläge prüfen. Dies teilte sie in einer am 23.3.2011 als Unterrichtung (BT-Drucks. 17/5196) vorgelegten Gegenäußerung mit.


Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
, StBW 2011, 290

Mit Datum vom 18.3.2011 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften an die obersten Finanzbehörden der Länder zur Stellungnahme versandt.


Rechtsprechung

  • BFH v. 9.12.2010 - VI R 57/08, Steuerfreiheit von Arbeitgeberbeiträgen zur Pensionskasse, StBW 2011, 290-291
  • BFH v. 2.2.2011 - VI R 15/10, Privat veranlasste Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten, StBW 2011, 291-292
  • BFH v. 9.12.2010 - VI R 42/09, Werbungskosten bei Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt, StBW 2011, 292-293
  • BFH v. 15.12.2010 - VIII R 50/09, Tätigkeit eines Insolvenzverwalters als freiberuflich oder gewerblich, StBW 2011, 293-294
  • BFH v. 9.12.2010 - I R 49/09, Einkünfte einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft, StBW 2011, 294-296
  • BFH v. 9.12.2010 - VI R 14/09, Behinderungsbedingte Heimunterbringung, StBW 2011, 296-297
  • FG Rheinland-Pfalz v. 12.11.2009 - 6 K 2314/07, Asbestsanierung eines Daches als außergewöhnliche Belastung, StBW 2011, 297-298
  • FG Schleswig-Holstein v. 2.2.2011 - 2 K 56/10, Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen, StBW 2011, 298
  • BFH v. 9.12.2010 - I R 28/09, vGA bei Konzessionsabgaben, StBW 2011, 298-299
  • BFH v. 8.12.2010 - I R 92/09, Besteuerungsrecht für Schweizer Altersrente folgt Wohnsitzprinzip, StBW 2011, 299-300
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 63/09, Leistungsort bei Übernahme von Strahlenquellen, StBW 2011, 300-301
  • BFH v. 10.11.2010 - V R 27/09, Leistungsort für internationale Kontroll- und Überwachungsleistungen, StBW 2011, 301-302
  • BFH v. 12.1.2011 - XI R 9/08, Vorsteuerabzugsrecht bei gemischtgenutzten Gebäuden, StBW 2011, 302-303
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 12/08, Kein Vorsteuerabzug für Erschließungskosten, StBW 2011, 303-304
  • BFH v. 15.12.2010 - II R 41/08, Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen, StBW 2011, 304-305
  • BGH v. 14.12.2010 - 1 StR 275/10, Kenntnis des FA von Steuerhinterziehung, StBW 2011, 305-306
  • FG Brandenburg v. 16.12.2010 - 10 K 10283/08, Rechtsfolgen bei rechtswidriger Vorläufigkeit, StBW 2011, 306-307
  • BFH v. 10.12.2010 - V R 60/09, Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, StBW 2011, 307-308


Verwaltung

  • FinMin Baden-Württemberg v. 2.3.2011 - 3 - S 0338/35, Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in VZ vor 2006, StBW 2011, 308
  • BMF v. 3.3.2011 - IV D 3 - S 7180/10/10001, Umsatzsteuerliche Behandlung von Integrationskursen, StBW 2011, 308


Nachrichten

Europäische Steuerbemessungsgrundlage, StBW 2011, 309

Die Europäische Kommission hat am 16.3.2011 ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind.


Aufforderung zur Änderung der Erbschaftsteuerbestimmungen
, StBW 2011, 309

Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern. Nach Ansicht der EU-Kommission würden dadurch Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstelle. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die EU-Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim EuGH verklagen.


Berufsstand wächst auf mehr als 88.000 Steuerberater
, StBW 2011, 309

Am 22.3.2011 hat die Bundessteuerberaterkammer die aktuelle Entwicklung des Berufsstands und die neue Berufsstatistik vorgestellt. Danach ist die Zahl der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland im Jahr 2010 um 2,4 % auf 88.329 gewachsen. Die Mitgliederzahl ist damit in den letzten 10 Jahren um 24,1 % gestiegen.


Beiträge

Habammer, Christoph, Die Neuregelung der Selbstanzeige nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, StBW 2011, 310-315

Die rund einjährige politische Debatte um den Bestand und den Inhalt des persönlichen Strafaufhebungsgrundes der Selbstanzeige hat jetzt ein Ende gefunden. Der Bundestag hat in seiner 2./3. Lesung am 17.3.2011 die ursprünglichen Reformvorschläge im Schwarzgeldbekämpfungsgesetz noch entscheidend verändert. Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat am 15.4.2011 zustimmen wird. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die neue Systematik und die neuen Sperrgründe.


Heuel, Ingo / Beyer, Dirk
, Problemfelder der “neuen Selbstanzeige” – 13 neue Fragen mit Antworten, StBW 2011, 315-324

Mit der neuen Gesetzesfassung des § 371 AO-E, die der Bundestag am 17.3.2011 in abschließender Lesung verabschiedet hat, greift der Gesetzgeber – teilweise die BGH-Rechtsprechung vom 20.5.2010 zur Abschaffung der Teilselbstanzeige umsetzend – tief in das Rechtsinstitut der Selbstanzeige ein. Es bestanden bei Redaktionsschluss keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen bzw. Einspruch einlegen wird. Die neue Gesetzesfassung wird am Tag nach der Verkündung und somit vermutlich Ende April/Anfang Mai 2011 in Kraft treten. Trotz des längeren Gesetzgebungsverfahrens wurde die gesetzliche Neuregelung am Ende “mit heißer Nadel gestickt”. Die künftige Rechtslage bietet keinen verlässlichen Rahmen für die Beratungspraxis und wirft vielfältige Anwendungsprobleme auf, von denen nachstehend einige aufgezeigt werden sollen. Das Risiko der Abgabe einer unwirksamen Teilselbstanzeige ist – insbesondere – für laufende steuerliche Berater und deren Mandanten allgegenwärtig. Es besteht dringender Bedarf für ein klarstellendes BMF-Schreiben, wobei allerdings Staatsanwaltschaften formal nicht an ein solches Schreiben gebunden wären. Sofern nicht anders erwähnt, wird in den Beispielsfällen unterstellt, dass die Selbstanzeigen/Nacherklärungen nach dem Stichtag für den Vertrauensschutz nach § 24 EGAO-E erstattet werden. Die Ansicht der Autoren gibt nicht stets die h.M. wieder.


Gesetzgebung


Gesetz gegen Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung verabschiedet
, StBW 2011, 325

Der Bundestag hat am 24.3.2011 das Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung und zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie beschlossen. Die Neuregelung sieht insbesondere eine sog. “Drehtürklausel”, die Einführung von Mindestlöhnen für Leiharbeitnehmer zum 1.5.2011, eine Absicherung des “Equal Pay”-Grundsatzes und eine Änderung des Anwendungsbereichs des AÜG vor.

Rechtsprechung

ArbG Berlin v. 18.2.2010 - 38 Ca 12879/09, Kündigung einer Compliance- Beauftragten, StBW 2011, 325-326

BGH v. 4.2.2011 - IX ZR 18/09, Vergütungsansprüche aus Pauschal- und Stundenhonorarvereinbarungen, StBW 2011, 326-328

OLG Köln v. 29.11.2010 - I-2 Wx 26/10, 2 Wx 26/10, Grunderwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, StBW 2011, 328-329


Nachrichten

Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen, StBW 2011, 329

Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus und kommt es zum Rechtsstreit, so findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 15.3.2011 – Rs. C-29/10 – Heiko Koelzsch, entschieden. Die freie Rechtswahl ist insoweit zum Schutz des Arbeitnehmers als schwächere Vertragspartei eingeschränkt.


Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe
, StBW 2011, 329

Nach der Entscheidung des BAG v. 24.3.2011 – 2 AZR 790/09 ist die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe grundsätzlich geeignet, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.


BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs
, StBW 2011, 330

Mit Urteil vom 22.3.2011 – II ZR 229/09 hat der BGH entschieden, dass Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen, die Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, nicht verlieren, wenn der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage in das Handelsregister eingetragen wird und ihre Aktien damit auf den Hauptaktionär übergehen.


Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft
, StBW 2011, 330

Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden (BGH v. 22.3.2011 – II ZR 224/08 u.a.).


Beiträge

Werner, Rüdiger, Gesellschaftsvertragliche Nebenvereinbarungen, StBW 2011, 331-336

Die Gesellschafter einer GmbH können die ihr Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen sowohl in der Satzung der Gesellschaft als auch im Rahmen einer neben dem Gesellschaftsvertrag stehenden Nebenvereinbarung treffen. Die Motive dafür, die entsprechenden Regelungen entweder in der einen oder anderen Form zu treffen, divergieren. In jedem Fall sind mit der Entscheidung, eine entsprechende Vereinbarung nicht in der Satzung, sondern in einer Nebenvereinbarung zu treffen, erhebliche rechtliche Konsequenzen verbunden. Um diese Entscheidung sachgerecht treffen zu können, bedarf es einer genauen Kenntnis der Rechtsfolgen der Einordnung einer Vereinbarung in die eine oder andere Regelungsebene und einer sorgfältigen Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:09

zurück zur vorherigen Seite