Otto Schmidt Verlag


Heft 21 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 21, Erscheinungstermin: 14. Oktober 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 28.7.2011 - VI R 5/10, Berufsausbildungskosten als Werbungskosten auch bei späterer Auslandstätigkeit, StBW 2011, 913-914
  • BFH v. 17.5.2011 - VIII R 1/08, Einlage von Wertpapieren in das Betriebsvermögen eines Arztes, StBW 2011, 914-915
  • BFH v. 8.2.2011 - VIII R 18/09, Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis, StBW 2011, 915-916
  • BFH v. 19.7.2011 - IV R 42/10, Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG kein Veräußerungsgewinn, StBW 2011, 916-917
  • BFH v. 11.5.2011 - VI R 65/09, Sachbezug durch verbilligte Wohnungsüberlassung, StBW 2011, 917-919
  • BFH v. 30.6.2011 - VI R 37/09, Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien, StBW 2011, 919-920
  • BFH v. 13.7.2011 - VI R 2/11, Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten, StBW 2011, 920-921
  • FG Münster v. 7.6.2011 - 1 K 3800/09 L, Einnahmen aus Privatliquidationen eines Chefarztes, StBW 2011, 921-923
  • BFH v. 25.5.2011 - IX R 48/10, Keine steuervergünstigte Veräußerung eines unbebauten Gartengrundstücks, StBW 2011, 923-924
  • BFH v. 4.8.2011 - III R 48/08, Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen, StBW 2011, 924-925
  • BFH v. 27.7.2011 - VI R 13/10, Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter, StBW 2011, 925-926
  • FG Düsseldorf v. 30.5.2011 - 9 V 1474/11 A (F), Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung, StBW 2011, 926-927
  • BFH v. 28.9.2011 - V R 28/09, Sog. “kalte Zwangsvollstreckung” und “kalte Zwangsverwaltung” durch Insolvenzverwalter, StBW 2011, 927-928
  • FG Hessen v. 6.7.2011 - 4 K 3139/09, Gebührenfestsetzung bei verbindlicher Auskunft, StBW 2011, 928
  • BFH v. 6.7.2011 - II R 44/10, Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch den Schenker, StBW 2011, 928-930
  • FG Rheinland-Pfalz v. 29.7.2011 - 1 V 1151/11, Rechtswirkung der Androhung von Verzögerungsgeld, StBW 2011, 930
  • FG München v. 9.12.2010 - 14 K 2836/09, Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden, StBW 2011, 930-931
  • BFH v. 26.7.2011 - VII R 30/10, Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur, StBW 2011, 931-933
  • BFH v. 13.4.2011 - II R 49/09, Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit, StBW 2011, 933-934
  • BFH v. 7.6.2011 - VII R 55/09, Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage, StBW 2011, 934-935

Nachrichten

  • Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes zweifelhaft, StBW 2011, 935
    Das FG Hamburg hat die Anfang des Jahres als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer (“Brennelementesteuer”) in Frage gestellt und in einem am 19.9.2011 bekannt gegebenen Beschluss (Az. 4 V 133/11) dem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben.

Beiträge

  • Dräger, Jürgen, Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, StBW 2011, 936-939
    Zur Einbringung von Wirtschaftsgütern in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft hat sich die Rechtsprechung in den Urteilen vom 24.1.2008 (IV R 37/06) und vom 17.7.1998 (I R 77/06) bereits vor längerem grundsätzlich positioniert. Die Finanzverwaltung hat sich der Auffassung dieser Entscheidungen jetzt in vollem Umfang angeschlossen (BMF, Schr. v. 11.7.2011 – IV C 6 - S 2178/09/10001).Die Abgrenzungen der beiden möglichen Einbringungsarten und der teilentgeltlichen Einbringung dieser beiden Arten werden nachfolgend dargestellt. Auch die unterschiedlichen Folgen, die sich daraus für die Gesellschaft und die Gesellschafter ergeben, werden erläutert. Schließlich wird kritisch auf die in dem BMF-Schreiben v. 11.7.2011 vorgesehene Abwicklung der teilentgeltlichen Einbringung eingegangen.
  • Werner, Rüdiger, Der Durchgriff durch die liechtensteinische Stiftung, StBW 2011, 940-945
    Liechtensteinische Stiftungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Übertragung von Vermögen auf liechtensteinische Stiftungen dient dabei nicht nur der Steuerhinterziehung. Vielmehr wird damit auch das Ziel verfolgt im Rahmen der Asset Protection einen Vollstreckungsschutz zu erlangen oder etwa im Rahmen der Nachfolgeplanung Pflichtteilsansprüche zu vermeiden. Ob diese Ziele erreicht werden, hängt maßgeblich davon ab, ob die Stiftung tatsächlich die ihr zugedachte abschirmende Wirkung entfaltet. Entsprechende Gestaltungen beschäftigen zunehmend die deutschen Gerichte. Anlässlich zweier jüngerer vielbeachteter Entscheidungen des OLG Stuttgart und des OLG Düsseldorf soll daher hier erörtert werden, unter welchen Bedingungen Vermögen zum Zweck der Asset Protection auf liechtensteinische Stiftungen übertragen werden kann bzw. umgekehrt ein Durchgriff durch die liechtensteinische Stiftung möglich ist.

Rechtsprechung

  • BAG v. 29.6.2011 - 7 ABR 5/10, Sind in einer Beratungsgesellschaft angestellte RA und StB leitende Angestellte i.S.d. BetrVG?, StBW 2011, 946-947
  • BAG v. 4.6.2011 - 7 AZR 716/09, Die zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots bei der sachgrundlosen Befristung, StBW 2011, 947-948
  • OLG Stuttgart v. 13.7.2011 - 8 W 252/11, Prüfungspflicht des Registergerichts bei Eintragung einer GmbH, StBW 2011, 948-949

Nachrichten

  • Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgestellt, StBW 2011, 949
    Die EU-Kommission hat am 28.9.2011 ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist; der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden.

Beiträge

  • Vogt, Volker, Abwerbung von Arbeitskollegen, StBW 2011, 950-953
    Die Abwerbung von Arbeitskollegen kann gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen zu erheblichen Problemen führen. Abwerbungen von Mitarbeitern durch Arbeitskollegen sind dabei nicht nur ein wettbewerbsrechtliches, sondern vor allem auch ein arbeitsrechtliches Problem. Dieser Beitrag befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten rund um das Thema “Abwerbung durch Arbeitskollegen”. Untersucht werden neben den rechtlichen Beschränkungen der Abwerbung zwischen Arbeitnehmern denkbare Sanktionen und taktische Überlegungen aus Arbeitgebersicht.
  • Linnartz, Edith, Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden – Betriebsratsanhörung, StBW 2011, 953-955
    Hat der Betriebsrat bzw. sein Vorsitzender die vom Arbeitgeber angekündigte Übergabe eines Anhörungsschreibens zur Kündigung außerhalb des Betriebs nicht abgelehnt, ist sein Stellvertreter nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zur Entgegennahme berechtigt, wenn das Anhörungsschreiben dem Betriebsratsvorsitzenden mangels Anwesenheit nicht ausgehändigt werden kann.Bei einer betriebsübergreifenden Betriebsänderung ersetzt gem. § 125 Abs. 2 InsO ein vom Insolvenzverwalter mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossener Interessenausgleich mit Namensliste die Stellungnahmen der örtlichen Betriebsräte nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG zu den vom Insolvenzverwalter beabsichtigten Massenentlassungen (BAG, Urt. v. 7.7.2011 – 6 AZR 248/10).
  • Härig, Niko, Die Errichtung freiwilliger GmbH-Beiräte als Chance zur Haftungsreduzierung, StBW 2011, 955-960
    Die persönlichen Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer haben in jüngster Vergangenheit stetig zugenommen. Die Errichtung eines freiwilligen Beirats bietet eine vielgestaltige Möglichkeit, dieses Haftungsrisiko zu reduzieren. Dabei ist die Außenhaftung freiwilliger Beiräte und der Selbstbehalt für die D&O-Versicherung der GmbH nicht unumstritten.Der freiwillige Beirat bietet aber neben einer Haftungsreduzierung und einer Fortentwicklung des Risikomanagements auch die Chance, interne und externe Kompetenzen zu bündeln. Wenn mit dem Beirat ein neues Gremium etabliert wird, das effektiv und effizient in Entscheidungsprozesse und das alltägliche Risikomanagement einbezogen wird, dann ist die GmbH mit einem freiwilligen Beirat professionell aufgestellt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:20

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