Otto Schmidt Verlag


Heft 23 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 23, Erscheinungstermin: 11. November 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Gesetzgebung

BeitrRUmsG beschlossen, StBW 2011, 1009

Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRUmsG) beschlossen. Zuvor wurden in den Gesetzentwurf noch mehrere Änderungen aufgenommen.

Förderung der Wohngebäudesanierung: Vermittlungsausschuss angerufen, StBW 2011, 1010

Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen am 8.7.2011 zunächst gestoppt. Kritisiert wurden u.a. die zu erwartenden Steuerausfälle der Länder. Am 26.10.2011 hat das Bundeskabinett nun beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 15.9.2011 - VI R 6/09, Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen, StBW 2011, 1010-1011
  • BFH v. 19.7.2011 - IV R 53/09, Zeitlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007, StBW 2011, 1011-1012
  • BFH v. 6.9.2011 - VIII R 38/09, Auflösung einer Ansparrücklage bei fehlender Existenzgründereigenschaft, StBW 2011, 1012-1013
  • BFH v. 25.5.2011 - IX R 54/10, Krisenbestimmte Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten, StBW 2011, 1013-1014
  • BFH v. 7.7.2011 - IX R 2/10, Erwerb von unverkörperten Mitgliedschaftsrechten an einer AG, StBW 2011, 1014-1015
  • FG Sachsen v. 20.4.2011 - 2 K 1565/10, Berechnung der Opfergrenze bei Selbständigen, StBW 2011, 1015-1016
  • BFH v. 13.7.2011 - VI R 84/10, Lohnsteuerprivileg des Arbeitgebers in der Schifffahrt, StBW 2011, 1016-1017
  • FG Niedersachsen v. 7.7.2011 - 10 K 78/10, Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, StBW 2011, 1017-1018
  • BVerfG v. 4.10.2011 - 1 BvL 3/08, Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das EU-Recht umsetzt, StBW 2011, 1018-1019
  • BFH v. 7.7.2011 - III R 91/08, Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung, StBW 2011, 1019-1020
  • BFH v. 24.8.2011 - I R 46/10, Betriebsstätte eines gewerblich geprägten englischen Private Equity Fonds, StBW 2011, 1020-1022
  • BFH v. 7.7.2011 - V R 53/10, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische Eingliederung, StBW 2011, 1022-1023
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 3/07, Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung, StBW 2011, 1023-1024
  • BFH v. 19.6.2011 - XI R 8/09, Bemessungsgrundlage bei verbilligten Zeitungsabonnements für Mitarbeiter, StBW 2011, 1024-1025
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 44/10, Ermäßigter Steuersatz auch für Stadtrundfahrten, StBW 2011, 1025-1026
  • BFH v. 1.9.2011 - II R 16/10, Verkauf eines Kirchengrundstücks an eine andere Religionsgemeinschaft, StBW 2011, 1026-1027
  • BFH v. 18.5.2011 - II R 10/10, Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, StBW 2011, 1027-1028
  • BFH v. 22.6.2011 - I R 26/10, Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer, StBW 2011, 1028-1029
  • BGH v. 25.7.2011 - 1 StR 631/10, Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit geringfügigen Abweichungen vom vorgeschriebenen Inhalt, StBW 2011, 1030-1031

Verwaltung

  • BMF v. 19.10.2011 - IV C 2 - S 2741/10/10002, Verfassungsrechtliche Zweifel an der Mindestgewinnbesteuerung, StBW 2011, 1031
  • BMF v. 17.10.2011 - IV C 3 - S 2220/11/10002, Anpassung von Vorsorgeverträgen an die Anhebung des Mindestrentenalters, StBW 2011, 1032
  • BMF v. 21.10.2011 - IV C 1 - S 1980-1/08/10004:002, Verwaltung nimmt zu Fragen zum InvStG Stellung, StBW 2011, 1032-1033

Nachrichten

ELStAM startet nicht zum 1.1.2012, StBW 2011, 1033

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) wird sich aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben. Nach Mitteilung des BMF stimmen Bund und Länder derzeit einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab.

BZSt: Aktualisierte Version der Digitalen LohnSchnittstelle, StBW 2011, 1033

Wie das Bundeszentralamt für Steuern mitteilt, steht ab sofort die aktuelle Version 2012.1 der Digitalen LohnSchnittstelle zum Download zur Verfügung. Sie berücksichtigt insbesondere die Änderungen der Eintragungen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2012.

Ergebnisse der 139. Steuerschätzung, StBW 2011, 1033

Bund, Länder und Kommunen können 2011/2012 insgesamt mit etwas höheren Steuereinnahmen rechnen, als dies noch bei der letzten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres prognostiziert wurde. Das ergab die Sitzung des unabhängigen Arbeitskreises “Steuerschätzungen”, der vom 2.–4.11.2011 auf Einladung des Landes Sachsen-Anhalt in Halle tagte.

Beiträge

Paus, Bernhard, Nichtanwendungsgesetz zu Ausbildungs- und Studienkosten, StBW 2011, 1034-1037

Der BFH hatte überraschend entschieden, die als Abzugsverbot für Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums gedachte Regelung des § 12 Nr. 5 EStG enthalte wegen ungeschickter Formulierungen keinen wirksamen Gesetzesbefehl dieses Inhalts. Der Gesetzgeber will deshalb in dem BeitrRLUmsG das Abzugsverbot unangreifbar festschreiben, im Wesentlichen offenbar wegen der drohenden Steuerausfälle. Die Begründung, bei den fraglichen Aufwendungen handle es sich um Lebenshaltungskosten, steht in Widerspruch zur Auffassung des BFH. Zumindest bei einigen der betroffenen Fälle verkennt sie (gezielt?) die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Bildungspolitische und verfassungsrechtliche Überlegungen werden in der Begründung des Finanzausschusses nicht angesprochen. Dass der Höchstbetrag für den Abzug dieser Aufwendungen bei den Sonderausgaben ab 2012 um volle 50 % (auf 6.000 € jährlich) aufgestockt wird, könnte gleichwohl auf derartige Überlegungen zurück gehen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz werden damit jedoch keineswegs ausgeräumt. Zu diesen Bedenken tragen die Gestaltungsmöglichkeiten bei, die insbesondere der Wegfall der Einkommensgrenze für studierende Kinder eröffnet.

Schmitt, Georg, Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der “1 %-Regelung”, StBW 2011, 1038-1040

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 14.9.2011 entschieden, dass die Vorschriften zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kfz (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) verfassungsgemäß sind. Nach Ansicht des FG Niedersachsen ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die typisierende 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmenwagens mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs anzusetzen ist, nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklungen im Kraftfahrzeughandel zu überprüfen und an die veränderten Marktverhältnisse anzupassen.

Krause, Torsten, EuGH ändert Ortsbestimmung bei Messestandbauleistungen, StBW 2011, 1041-1044

Mit Urteil vom 27.10.2011 hat der EuGH ein seit langem erwartetes Urteil zur Besteuerung von Messestandbauleistungen getroffen (EuGH v. 27.10.2001 – Rs. C-530/09). Anlass für das Urteil war ein Verfahren, welches bei polnischen Steuerbehörden geführt wurde. Konkret bestanden die Leistungen aus der vorübergehenden Bereitstellung von Ausstellungs- und Messeständen an Kunden, die ihre Erzeugnisse oder Dienstleistungen auf einer Messeveranstaltung vorstellten. Dieser Bereitstellung geht in der Regel die Erstellung eines Entwurfs und dessen Visualisierung voraus. Ferner umfasst die Dienstleistung gelegentlich auch die Beförderung der Elemente des Standes und dessen Montage am Ort, an dem die Messe oder Ausstellung stattfindet. Die beschriebene Leistung entspricht der typischen Leistung, wie sie auch von hiesigen Messestandbauunternehmen erbracht wird. Entgegen der hierzulande üblichen Auslegung, welche bisher auch von vielen anderen Mitgliedstaaten vertreten wird, hat der EuGH entschieden, dass die dargestellte Leistung keine grundstücksbezogene Leistung i.S.d. Art. 47 MwStSystRL (vgl. § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG 2010) darstellt, sondern eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Diese führt dann jedoch in vielen Fällen dazu, dass zumindest bei zwischenunternehmerischen Leistungen (sog. B2B-Leistungen) das Empfängerortsprinzip Anwendung findet.

Gesetzgebung

Bundestag beschließt ESUG, StBW 2011, 1045

Der Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen.

Rechtsprechung

  • LAG Thüringen v. 9.6.2011 - 6 Sa 21/11, Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich?, StBW 2011, 1045-1047
  • BGH v. 20.9.2011 - II ZB 17/10, Aufschiebend bedingter Anteilserwerb und Gesellschafterliste, StBW 2011, 1047-1048
  • BFH v. 9.8.2011 - VII R 2/11, In Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als angestellter Syndikus-Steuerberater, StBW 2011, 1048-1050

Nachrichten

Einstellung des ELENA-Verfahrens noch vor Jahresende, StBW 2011, 1050

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 4.11.2011 den Bundesrat passiert. Damit kann das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt werden.

Grundsätze zur Haftung ausländischer Hostprovider, StBW 2011, 1050

Der BGH hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (BGH v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10). Ein Tätigwerden des Hostproviders ist insofern nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.

Beiträge

Reese, Jan F. / Geismar, Anne-Gwendolin, Pflichten des Aufsichtsrats zur Überwachung des Vorstands, StBW 2011, 1051-1056

Die Börsenkurse sind instabil. Die Euro-Zone ist auf dem Weg in eine Transferunion. Jedenfalls stehen nach Herabstufung der Kreditwürdigkeit von Griechenland, Spanien, Portugal und Irland gewaltige Veränderungen in Europa an. Die wirtschaftlichen Folgen sind noch nicht absehbar. Traditionsreiche Unternehmen befürchten ernsthafte Konsequenzen. In dieser Situation ist es für Aufsichtsräte wichtiger denn je, um die Verantwortung des Mandats und die Pflicht zur Überprüfung des Vorstands zu wissen. Denn nicht nur in der Krise der Gesellschaft, sondern vor allem auch im Bereich riskanter Kreditgeschäfte sowie risikoreicher Transaktionen besteht für Aufsichtsräte die Gefahr, sich bei Fehlverhalten des Vorstands Schadensersatzansprüchen auszusetzen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:22

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