Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 5, Erscheinungstermin: 17. Mai 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften, UStB 2012, 123

Rechtsprechung

  • BFH v. 22.12.2011 - V R 29/10, Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, UStB 2012, 123-124
  • BFH v. 14.3.2012 - XI R 33/09, Verpflichtung zur Abgabe von USt-Voranmeldungen in elektronischer Form, UStB 2012, 124-126
  • BFH v. 3.11.2011 - V R 32/10, Berichtigungsobjekt bei Vorsteuerberichtigung, UStB 2012, 126-128
  • BFH v. 8.3.2012 - V R 24/11, Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, UStB 2012, 128
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 18/09, Besteuerung von Reiseleistungen, UStB 2012, 128-130

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 2.4.2012 - IV D 3 - S 7179/07/10006 – DOK 2012/0262344, Steuerbefreiung für Ballett- und Tanzschulen, UStB 2012, 130-131
  • BMF v. 3.4.2012 - IV D 2 - S 7100/07/10027 – DOK 2012/0282652, Dienstleistungskommission bei Reiseleistungen, UStB 2012, 131-132

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG, UStB 2012, 132
  • Wohlfart, Michaela, Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, UStB 2012, 132
  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für individualpädagogische Maßnahmen, UStB 2012, 132-133

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Grambeck, Hans-Martin, Leistungsort für Güterbeförderungsleistungen im Drittland, UStB 2012, 133-139
    Die Regelungen zum Leistungsort sind elementare Bestandteile des EU-Umsatzsteuerrechts. Insofern ist es wichtig, dass der Gesetzgeber die sich ihm unter Beachtung der EU-rechtlichen Vorgaben bietenden Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll nutzt und Gesetzesänderungen sorgfältig abwägt. Allerdings gibt der neue § 3a Abs. 8 UStG im Hinblick auf die Regelungen zum Leistungsort für Güterbeförderungsleistungen Anlass zu der Feststellung, dass der deutsche Gesetzgeber dem bislang nicht gerecht geworden ist. Selbst der Finanzverwaltung ist es nicht gelungen, die bestehenden Zweifelsfragen durch eine klare Auslegung im UStAE auszuräumen. Eine erneute Änderung des Gesetzes ist daher empfehlenswert.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Innergemeinschaftliche Lieferungen, UStB 2012, 139-143
    Anerkanntermaßen ist die Umsatzsteuer eine sehr stör- und betrugsanfällige Steuer. Dies ist systembedingt. Auf der einen Seite hat der Unternehmer die von ihm vereinnahmte Umsatzsteuer gänzlich uneigennützig einzuziehen und an den Fiskus abzuführen. Auf der anderen Seite steht ihm ein Vorsteuerabzug für die ihm in Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu. Auf der Stufenleiter der Anfälligkeit noch weiter oben angesiedelt ist die Umsatzbesteuerung über die Grenze hinaus, hinein und herein nach oder von Europa. Aktuell uneins ist man sich in Deutschland nach wie vor darüber, unter welchen Voraussetzungen die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 6a UStG versagt werden kann, obwohl die objektiven Voraussetzungen der Norm vorliegen. Die Richtung dabei wird zwingend vorgegeben durch die Rechtsprechung des EuGH. Denn – auch – die deutsche Regelung fußt auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (vormals 6. EG-Richtlinie). Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsentwicklung und der aktuellen Rechtsprechung des EuGH werden die derzeit geltenden Regeln dargestellt.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Umsatzsteuerprüfungen: (Keine) Festsetzungsverjährung bei unbefristetem Prüfungsaufschub, UStB 2012, 143-144
  • Weimann, Rüdiger, Vorsteuer- und Zinsrisiken bei der Optionsrücknahme: Vertragliche Absicherung und andere Maßnahmen, UStB 2012, 144-146
  • Weimann, Rüdiger, Absatzförderung durch Zinsverbilligungen: Händleranteil der Kundenfinanzierung seit 1.1.2012 steuerpfl., UStB 2012, 146-147
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 147-148

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.05.2012 12:32

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