Otto Schmidt Verlag


Heft 10 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 10, Erscheinungstermin: 18. Mai 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuell

  • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht, StBW 2012, 433
  • Apitz, Wilfried, Neue Reinvestitionsfristen bei einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR), StBW 2012, 433
  • Apitz, Wilfried, Investitionsabzugsbetrag – Zeitpunkt der Geltendmachung, StBW 2012, 433-434
  • Schanko, Julia, Volljährige geistig behinderte Person als Pflegekind, StBW 2012, 434
  • Apitz, Wilfried, Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei Grenzbetragsüberschreitung, StBW 2012, 434
  • Schmitt, Georg, Zeitliche Einschränkung eines Kindergeldantrags, StBW 2012, 434-435
  • Schmitt, Georg, Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen beim Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, StBW 2012, 435
  • Dräger, Jürgen, Vorlage an BVerfG wegen Treaty override, StBW 2012, 435-436
  • Steinhauff, Dieter, Teilweise ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, StBW 2012, 436
  • Hartrott, Sebastian, Eigen- und Fremdprovisionen eines gewerblichen Vermittlers, StBW 2012, 436
  • Billig, Hildegard, Keine Vorsteuerberichtigung trotz Rabattgewährung außerhalb einer Lieferkette, StBW 2012, 437
  • Günther, Karl-Heinz, Mehraufwendungen für Verpflegung bei mehreren Tätigkeitsstätten, StBW 2012, 437
  • Günther, Karl-Heinz, Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb, StBW 2012, 437-438
  • Günther, Karl-Heinz, Erweiterte Kürzung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung, StBW 2012, 438
  • Günther, Karl-Heinz, Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Täuschung über Abnehmer, StBW 2012, 438
  • Günther, Karl-Heinz, Wiedereinsetzung bei Verlustfeststellungsbescheiden, StBW 2012, 438-439
  • Günther, Karl-Heinz, Steuererlass bei sanierungsbedingtem Forderungsverzicht, StBW 2012, 439
  • Günther, Karl-Heinz, Anforderungen an einen Antrag auf Terminsverlegung, StBW 2012, 439-440
  • Günther, Karl-Heinz, Teilabzugsverbot bei Kapitalrückzahlungen, StBW 2012, 440
  • Günther, Karl-Heinz, Unzutreffende Besteuerung bei Auslandsübernachtungen, StBW 2012, 440-441
  • Günther, Karl-Heinz, Abgeltungsteuer für vor dem 1.1.2009 erworbene Genussrechte, StBW 2012, 441
  • Günther, Karl-Heinz, Abzweigung von Kindergeld, StBW 2012, 441
  • Günther, Karl-Heinz, Kindergeld: Erstattung von Rechtsanwaltskosten, StBW 2012, 441
  • Günther, Karl-Heinz, Kinderberücksichtigung: Schulgeld kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf, StBW 2012, 441-442
  • Günther, Karl-Heinz, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld, StBW 2012, 442
  • Günther, Karl-Heinz, Beratungskosten und Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge als vGA, StBW 2012, 442-443
  • Günther, Karl-Heinz, Verschmelzung als Übertragung i.S.d. § 8c KStG, StBW 2012, 443
  • Günther, Karl-Heinz, Minderung der Bemessungsgrundlage durch Darlehensverzicht des Veräußerers, StBW 2012, 443
  • Günther, Karl-Heinz, Anforderungen an eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, StBW 2012, 443-444
  • Günther, Karl-Heinz, Überführung von Wirtschaftsgütern als unentgeltliche Wertabgabe, StBW 2012, 444
  • Günther, Karl-Heinz, Ermittlung der Erbquote bei Vergleich, StBW 2012, 444-445
  • Günther, Karl-Heinz, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, StBW 2012, 445
  • BMF v. 24.4.2012 - IV D 2 - S 7300/11/10002 / Grantz, Jürgen, Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für den Vorsteuerabzug und für die Vorsteuerberichtigung, StBW 2012, 445
  • Kommission schlägt neue MwSt-Vorschriften für Gutscheine vor, StBW 2012, 446
  • DStV: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2011 der VBG, StBW 2012, 446
  • Hinweise der BStBK zu notwendigen Maßnahmen im Todesfall von Steuerberatern, StBW 2012, 446

Kommentiert

  • BFH v. 12.1.2012 - IV R 4/09, Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR – Neue Reinvestitionsfristen, StBW 2012, 447-448
  • FG Niedersachsen v. 1.12.2011 - 6 K 435/09, Übertragung von § 6b EStG-Rücklagen auf Wirtschaftsgüter im Ausland, StBW 2012, 448-449
  • BFH v. 17.1.2012 - VIII R 48/10, Investitionsabzugsbetrag – Geltendmachung nach Abschluss der begünstigten Investition, StBW 2012, 449-450
  • BFH v. 7.12.2010 - IX R 46/09, Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss, StBW 2012, 450-451
  • BFH v. 9.2.2012 - III R 15/09, Volljährige geistig behinderte Person als Pflegekind, StBW 2012, 452-453
  • FG Niedersachsen v. 14.2.2012 - 12 K 6/11, Elterngeld und Progressionsvorbehalt, StBW 2012, 453-454
  • BFH v. 31.1.2012 - I R 1/11, Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe “Wasser”, StBW 2012, 454-456
  • EuGH v. 22.3.2012 - Rs. C-153/11, Vorsteuerabzugsrecht einer Gesellschaft für ein nicht sofort für unternehmerische Zwecke genutztes Investitionsgut, StBW 2012, 456-457
  • BFH v. 15.2.2012 - XI R 24/09, Keine Vorsteuerberichtigung trotz Rabattgewährung außerhalb einer Lieferkette, StBW 2012, 457-458
  • FG Köln v. 15.12.2011 - 10 K 1942/10, Durchsetzung von Erstattungsansprüchen, StBW 2012, 458-459

Beiträge

  • Kruhl, Alfred, Zur Diskussion über die Pendlerpauschale, StBW 2012, 460-464
    Die hohen Spritpreise haben bei Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden zu einer teilweise hitzig geführten Diskussion über den Sinn einer Anhebung der Entfernungspauschale – sog. “Pendlerpauschale” – geführt. Befürworter und Gegner einer derartigen Maßnahme streiten hierbei mit unterschiedlichen Argumenten für ihren Standpunkt. Mit dem folgenden Beitrag wird versucht, zu einer Versachlichung der Thematik beizutragen.
  • Gebhardt, Thomas, Verfassungsbeschwerde gegen nur vierjährige Festsetzungsfrist für Antragsveranlagungen, StBW 2012, 464-465
    Bei der Antragungsveranlagung galt bis einschließlich 2007 eine zweijährige Frist. Wer seinen Antrag danach stellte, ging mit seiner Erstattung leer aus. Gegenüber den Steuerpflichtigen mit Erklärungspflicht kam es dadurch zu einer Ungleichbehandlung. Diese konnten ihre Steuererstattungen durch Einreichung von Steuererklärungen auch nach über zwei Jahren bewirken. Diesen verfahrensrechtlichen Spagat hatte der BFH für die zurückliegenden Jahre scheinbar beendet. Seitdem gilt auch für Fälle der Antragsveranlagung eine vierjährige Ablaufhemmung (BFH v. 15.1.2009 – VI R 23/08, BFH/NV 2009, 755). Inzwischen ist gegen diese vierjährige Festsetzungsfrist für Antragsveranlagungen eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. des BVerfG: 1 BvR 924/12).
  • Beußer, Thomas, Religiös motivierter Zinsverzicht und die Schenkungsteuer, StBW 2012, 465-468
    Auch die Vergabe von unverzinslichen Darlehen kann nach ständiger Finanzrechtsprechung zu den schenkungsteuerlich relevanten Tatbeständen gehören. Vor dem Hintergrund eines wachsenden Bevölkerungsanteils an Menschen islamischen Glaubens in Deutschland sowie merklich verstärkter Inbound-Investitionen aus arabischen Staaten, wird die Frage der Schenkungsteuerpflicht bei religiös motiviertem Zinsverzicht zunehmend praxisrelevant.

Aktuell

  • SEPA-Begleitgesetz beschlossen, StBW 2012, 469
  • Pflichten des Aufsichtsrats bei besonders wichtigen Geschäften, StBW 2012, 469
  • Greulich, Sven, Zulässigkeit einer Sachfirma, die mit dem Unternehmensgegenstand wenig zu tun hat, StBW 2012, 469-470
  • Betriebsübergang bei Rettungszweckverband, StBW 2012, 470
  • Hartrott, Sebastian, Wiederbestellung eines Steuerberaters keine Ermessensentscheidung, StBW 2012, 470

Kommentiert

  • OLG Stuttgart v. 29.2.2012 - 20 U 3/11, Pflichten des Aufsichtsrats bei besonders wichtigen Geschäften (Entlastung des Porsche-Aufsichtsrats), StBW 2012, 471-473
  • OLG Stuttgart v. 8.3.2012 - 8 W 82/12, Zur Zulässigkeit einer Sachfirma, die mit dem Unternehmensgegenstand wenig zu tun hat, StBW 2012, 473-474
  • BAG v. 18.1.2012 - 10 AZR 667/10, Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?, StBW 2012, 474-475

Beiträge

  • Linnartz, Edith, Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet oder in Unternehmensbroschüren, StBW 2012, 476-480
    Die meisten Unternehmen haben eine Homepage, die mit informativen Texten und ansprechenden Bildern gestaltet ist. Oftmals enthalten die Internetauftritte auch Fotos, auf denen Mitarbeiter des Unternehmens abgebildet sind. Die Nutzung dieser Fotos läuft – zunächst – meist unproblematisch ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen sich in einem intakten Arbeitsverhältnis in der Regel nur wenig Gedanken über den rechtlich optimalen Umgang mit dem Recht des Arbeitnehmers am eigenen Bild. Probleme entstehen immer dann, wenn Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheiden, das Arbeitnehmerfoto jedoch auf der Homepage verbleibt oder weiter in unternehmenseigenen Broschüren verwendet wird. In den letzten Jahren mussten sich die Arbeitsgerichte deshalb mehrfach mit Fragen beschäftigen, die mit der Nutzung von Arbeitnehmerfotos zusammenhingen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.09.2012 15:31

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