Otto Schmidt Verlag


Heft 12 / 2012

der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 12, Erscheinungstermin: 15. Juni 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuell

  • Apitz, Wilfried, Schuldzinsenabzug bei Finanzierung über Kontokorrent, StBW 2012, 529
  • Apitz, Wilfried, Sog. Überversorgung – Reduzierung von Aktivbezügen, StBW 2012, 529
  • Hilbertz, Martin, Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern, StBW 2012, 529
  • Schmitt, Georg, Beschränkter Abzug von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, StBW 2012, 529-530
  • Hilbertz, Martin, Unentgeltliche Anteilsübertragung, StBW 2012, 530
  • Schanko, Julia, Zinsen und Nebenleistungen aus einer durch Versteigerung realisierten Grundschuld, StBW 2012, 530
  • Marfels, Michael, “Big Brother”-Gewinn einkommensteuerpflichtig, StBW 2012, 530-531
  • Schmitt, Georg, Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung, StBW 2012, 531
  • Schmitt, Georg, Kindergeld für ein behindertes nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind, StBW 2012, 531
  • Marfels, Michael, Durch Bank vorfinanzierter Insolvenzgeldanspruch, StBW 2012, 531-532
  • Schmitt, Georg, Berechnung der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen bei Selbständigen, StBW 2012, 532
  • Marfels, Michael, Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung, StBW 2012, 532
  • Marfels, Michael, Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung, StBW 2012, 532-533
  • Marfels, Michael, Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes, StBW 2012, 533
  • Steinhauff, Dieter, Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide, StBW 2012, 533-534
  • Marfels, Michael, Keine Kfz-Steuerbefreiung für ausschließlich zum Wegebau verwendete Fahrzeuge, StBW 2012, 534
  • Günther, Karl-Heinz, Herstellungsbeginn für Reinvestitionswirtschaftsgut, StBW 2012, 534
  • Günther, Karl-Heinz, Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit, StBW 2012, 534-535
  • Günther, Karl-Heinz, Gewinnrealisierung bei Bauingenieursleistungen, StBW 2012, 535
  • Günther, Karl-Heinz, Häusliches Arbeitszimmer für Verwaltung einer Photovoltaikanlage, StBW 2012, 535-536
  • Günther, Karl-Heinz, Teilentgeltliche Veräußerung an Schwester-Personengesellschaft, StBW 2012, 536
  • Günther, Karl-Heinz, Nacheinander erworbene Miteigentumsanteile, StBW 2012, 536
  • Günther, Karl-Heinz, Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags, StBW 2012, 537
  • Günther, Karl-Heinz, Haushalt mit Eltern kein eigener Hausstand, StBW 2012, 537
  • Günther, Karl-Heinz, Betriebsaufgabe bei Auflösung einer GbR, StBW 2012, 537-538
  • Günther, Karl-Heinz, § 17 EStG: Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze, StBW 2012, 538
  • Günther, Karl-Heinz, Überschusserzielung bei vermieteter Ferienwohnung, StBW 2012, 538
  • Günther, Karl-Heinz, Arbeitsgemeinschaft i.S.d. Gewerbesteuer, StBW 2012, 538-539
  • Günther, Karl-Heinz, Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Verlustabzugs, StBW 2012, 539
  • Günther, Karl-Heinz, Unternehmereigenschaft einer Zweigniederlassung, StBW 2012, 539
  • Günther, Karl-Heinz, Vorsteuerabzug aus Dauerleistungen, StBW 2012, 539
  • Günther, Karl-Heinz, Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs, StBW 2012, 539-540
  • Günther, Karl-Heinz, Antrag nach Eintritt der formellen Bestandskraft, StBW 2012, 540-541
  • Günther, Karl-Heinz, Änderbarkeit bestandskräftiger Bescheide, StBW 2012, 541
  • Günther, Karl-Heinz, Prozesszinsen nach Klagerücknahme, StBW 2012, 541
  • BMF v. 1.6.2012 - IV D 3 - S 7141/11/10003-06, Gelangensbestätigung: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung, StBW 2012, 541

Kommentiert

  • BFH v. 23.2.2012 - IV R 19/08, Schuldzinsenabzug bei Investitionsdarlehen über ein Kontokorrentkonto, StBW 2012, 542-543
  • BFH v. 28.3.2012 - VI R 48/11, Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern, StBW 2012, 543-544
  • BFH v. 9.2.2012 - VI R 22/10, Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing, StBW 2012, 544-545
  • BFH v. 28.3.2012 - VI R 87/10, Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung, StBW 2012, 545-546
  • BFH v. 15.3.2012 - III R 82/09, Günstigerprüfung nach § 31 EStG: Kein Kinderfreibetrag bei bestandskräftiger Ablehnung des günstigeren Kindergelds, StBW 2012, 546-547
  • BFH v. 9.2.2012 - VI R 34/11, Keine Antragsveranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung, StBW 2012, 548
  • BFH v. 14.3.2012 - I R 13/11, Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung, StBW 2012, 549-550
  • BFH v. 18.4.2012 - II R 36/10, Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung, StBW 2012, 550-551
  • BFH v. 14.2.2012 - VII R 27/10, Keine nachträgliche Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide ohne vorherige Ausschöpfung des Rechtswegs, StBW 2012, 551-552

Beiträge

  • Heine, Christian / Vierkötter, Guido / Richter, Alexander, Abfindungen nach ArbEG – Steuerliche Fallstricke, StBW 2012, 553-555
    Bei der von einem Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer zu zahlenden Erfindungsvergütung sind die in § 9 Abs. 2 ArbEG genannten Aspekte, u.a. die Aufgaben und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, zu berücksichtigen. Bei der Berechnung im Einzelfall ist nach § 11 ArbEG auf die Richtlinie für die Arbeitnehmererfindervergütung und die darin genannten Kriterien Rückgriff zu nehmen. Von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden daher insbesondere die Kriterien Anteilsfaktor, Miterfinderanteil, Lizenzsatz, Art und Umfang der wirtschaftlichen Verwertung der Diensterfindung durch den Arbeitgeber (und evtl. Konzerngesellschaften) eingehend und detailliert erörtert. In den letzten Jahren ist hierbei insbesondere bei der Berechnung der Erfindervergütung die Benutzung durch Konzerngesellschaften in den Fokus der Betrachtungen geraten. Ein Aspekt, der jedoch bei der Erfindervergütung eher am Rande (wenn überhaupt) erörtert wird, im übrigen Wirtschaftsleben aber regelmäßig Ausgangpunkt intensiv geführter Diskussionen ist, ist die steuerliche Behandlung von Erfindervergütungen.
  • Meurer, Thomas, JStG 2013: Auswirkungen auf das Umsatzsteuergesetz, StBW 2012, 556-565
    Nach einjähriger Unterbrechung ohne Verabschiedung eines Jahressteuergesetzes (JStG), beabsichtigt der Gesetzgeber durch das JStG 2013 das UStG an mehreren Stellen zu ändern. In ihrer Kabinettsitzung am 23.5.2012 hat die Bundesregierung den Entwurf zum JStG 2013 beschlossen. Im Wesentlichen sollen Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht erfolgen. Die bedeutendsten Änderungen sollen im Bereich der Aus- und Fortbildungsumsätze sowie der Rechnungslegung erfolgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Änderungen zum UStG.

Aktuell

  • Vermögensanlagengesetz in Kraft getreten, StBW 2012, 566
  • Greulich, Sven, Haftung der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Liquidation der GmbH, StBW 2012, 566
  • Greulich, Sven, Anforderungen an die Prüfung der Insolvenzreife einer GmbH durch den Geschäftsführer, StBW 2012, 566

Kommentiert

  • LAG Mainz v. 7.2.2012 - 3 Sa 540/11, Keine Fahrtkostenerstattung bei Nichterscheinen des Bewerbers zum Vorstellungsgespräch, StBW 2012, 567-568
  • BGH v. 27.3.2012 - II ZR 171/10, Anforderungen an die Prüfung der Insolvenzreife einer GmbH durch den Geschäftsführer, StBW 2012, 568-569
  • BGH v. 19.4.2012 - III ZR 224/10, Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern bei einer Verschmelzung, StBW 2012, 569-571
  • LG Saarbrücken v. 28.11.2011 - 9 O 261/10, Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzreife einer von ihm betreuten GmbH, StBW 2012, 571-572

Beiträge

  • Vogt, Volker, Besonderheiten bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern, StBW 2012, 573-576
    Rechtsprechung und Gesetzgebung stellen hohe Anforderungen an einzelne Arbeitgeber, wenn es um die Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen im Arbeitsleben geht. Die sich aus der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern ergebenden Pflichten und Rechte für Arbeitgeber sind dabei mannigfaltig. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung dieser Personengruppe.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.09.2012 15:33

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