Otto Schmidt Verlag


Heft 12 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des GmbH-Steuer-Berater (Heft 12, Erscheinungsdatum 10.12.2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Steuerrecht

  • BVerfG v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 / Krämer, Joachim, Zulässigkeit rückwirkender Gesetzesänderungen im Steuerrecht, GmbHStB 2012, 359-360
  • BFH v. 19.9.2012 - IV R 11/12 / Formel, Rainer, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen, GmbHStB 2012, 360
  • BFH v. 29.8.2012 - I R 65/11 / Görden, Ludwig, Organschaftlicher Ausgleichsposten, GmbHStB 2012, 360-361
  • BFH v. 25.7.2012 - I R 88/10 / Schwetlik, Harald, Siebenjährige Sperrfrist bei § 8b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 KStG 2002, GmbHStB 2012, 362-363
  • BFH v. 29.8.2012 - I R 7/12 / Böing, Christian, BFH: Vorrang der Niederlassungsfreiheit bei Mindestbeteiligung i.H.v. 10 %, GmbHStB 2012, 363-364
  • BFH v. 6.6.2012 - I R 6, 8/11 / Krämer, Joachim, Brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende i.S.d. Schachtelprivilegs, GmbHStB 2012, 365

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • BGH v. 6.9.2012 - 1 StR 140/12 / Schwetlik, Harald, Wirtschaftliches Eigentum bei formunwirksamer Treuhand, GmbHStB 2012, 366-367
  • BGH v. 24.7.2012 - II ZR 177/11 / Große-Wilde, Franz M., Verjährung bei Existenzgründungshaftung, GmbHStB 2012, 367-368
  • BGH v. 10.7.2012 - II ZR 212/10 / Schwetlik, Harald, Verdeckte Sacheinlage nach fehlgeschlagener Einlageleistung, GmbHStB 2012, 368-369

GmbH-Steuerrecht kompakt

  • Der GmbH-Jahresrückblick 2012, Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, GmbHStB 2012, 369-378
    Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2012 kommentierte GmbH-spezifische steuerrechtliche und zivilrechtliche Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und mag insofern als Erinnerungshilfe verstanden werden. Nutzen Sie auch unser umfangreiches Internet-Angebot unter www.steuerberater-center.de.Was Ihnen als Abonnent des GmbH-StB Ihr Berater. Modul GmbH so alles bietet, finden Sie u.a. auf Seite 380 – oder am besten: Sie schauen direkt unter www.steuerberater-center.de nach! Wenn Sie Ihren Zugangscode vergessen haben: Einfach anrufen unter 0221/93738-997.
  • Dethof, Sascha, Kartellrecht und Fusionskontrolle bei M&A-Transaktionen, Teil 10 der Serie “Corporate Finance Lösungen entlang der GmbH-Unternehmensbilanz“, GmbHStB 2012, 378-382
    Verstöße gegen das Kartellrecht können für Unternehmen fatale Folgen haben. Durch die extrem hohen Bußgelder der letzten Jahre kennen Unternehmen zwar das Risiko klassischer Kartelle wie Preisabsprachen oder Marktaufteilungen. In der Regel werden Mitarbeiter daher geschult, wie sie sich etwa auf Verbandssitzungen oder Messen verhalten müssen. Oft werden aber kartellrechtliche Themen bei Transaktionen übersehen. Dabei sind die Vorgaben des Kartellrechts hier an wichtigen Stellen und in jeder Phase einer Transaktion zu beachten. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Punkten zur Beachtung bei M&A-Transaktionen.

GmbH-Gestaltungsberatung

  • Riedel, Christopher, “Verkauf“ innerhalb der Familie, Übergabe eines GmbH-Geschäftsanteils gegen Versorgungsleistungen, GmbHStB 2012, 382-386
    Kommt ein Unternehmer, z.B. ein GmbH-Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer, zu dem Schluss, dass sein Unternehmen einen neuen Eigentümer braucht, bestehen verschiedene – um nicht zu sagen unzählige – Möglichkeiten, diesen Eigentümerwechsel auszugestalten. Zum einen stellt sich die Frage, wer als geeigneter Unternehmensnachfolger in Betracht kommt, zum anderen ist anschließend zu beantworten, wie die Gegenleistung ausgestaltet sein soll. Gerade bei einer Übertragung innerhalb der Familie wird oft eine unentgeltliche Übergabe im Wege der Schenkung favorisiert. Ein Verkauf bringt demgegenüber häufig das Problem mit sich, dass der nahestehende Erwerber sich verschulden müsste, was alle Beteiligten häufig nicht wünschen. Gerade in diesen zuletzt angesprochenen Fällen kann eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen durchaus interessant sein. Das Institut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ermöglicht es, die familiären bzw. persönlichen Interessen der Beteiligten (unentgeltliche Übertragung ohne Gegenleistung) mit bestehenden wirtschaftlichen Zwängen (hinlängliche Absicherung des Übergebers und seines Ehegatten) in Einklang zu bringen. Bei richtiger Gestaltung kann überdies die Gesamtsteuerbelastung der Familie (also beider Generationen zusammen) optimiert werden.

GmbH-Musterformulierungen

  • Dahlbender, Frank, Verpfändung eines GmbH-Geschäftsanteils, Gestaltungshinweise für die Finanzierungspraxis, GmbHStB 2012, 386-388

Literaturempfehlungen

  • Brinkmeier, Thomas, Gewinnthesaurierung wider Gewinnabsaugung – ein Praxisproblem der UG, Zum Beitrag von Carsten Peetz in GmbHR 2012, 1160, GmbHStB 2012, 389

Beraterhinweise für den GmbH-Unternehmer

  • Hoffmann, Wolf-Dieter, Lohnzufluss trotz Verzichts, GmbHStB 2012, 389-390
  • Hoffmann, Wolf-Dieter, Zeitwert- und Gleitzeitkonten, GmbHStB 2012, 390-392

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.12.2012 09:20

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