Otto Schmidt Verlag


Heft 1 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 1, Erscheinungstermin: 20. Januar 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Günther, Karl-Heinz, Erleichterungen im Bilanzsteuerrecht für Kleinstunternehmen, AO-StB 2013, 3
  • Günther, Karl-Heinz, Abgabefrist für Steuererklärungen 2012, AO-StB 2013, 3
  • Günther, Karl-Heinz, Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners ab 1.1.2013, AO-StB 2013, 3
  • Buse, Johannes W., Bundesrat stoppt kürzere Aufbewahrungsfristen für Unternehmen, AO-StB 2013, 4
  • Beyer, Dirk, Der Deal gem. § 257c StPO auf dem Prüfstand des BVerfG, AO-StB 2013, 4

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 / Tillmann, Oliver, Reichweite des Vertrauensschutzes bei Gesetzesänderungen, AO-StB 2013, 4-5
  • BFH v. 29.8.2012 - I R 65/11 / Görden, Ludwig, Vertrauensschutz bei Änderung eines Steuerbescheides, AO-StB 2013, 5-6
  • BFH v. 5.7.2012 - III R 25/10 / Beyer, Dirk, Haftung bei Subventionsbetrug, AO-StB 2013, 6-7
  • BFH v. 27.9.2012 - VII B 190/11 / Schmieszek, Hans-Peter, Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch Bescheid, AO-StB 2013, 7-8
  • BFH v. 5.7.2012 - VI R 11/11 / Krömker, VRiFG Ulrich, Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei der Lohnsteuer durch Anzeige des Arbeitgebers, AO-StB 2013, 8-9
  • FG Münster v. 26.7.2012 - 4 K 2071/09 E,U / Günther, Karl-Heinz, Hinzuschätzung durch Zeitreihenvergleich, AO-StB 2013, 9-10
  • FG Berlin-Brandenburg v. 18.4.2012 - 12 K 12041/10 / Buse, Johannes W., Anforderungen an eine die Ablaufhemmung beendende Schlussbesprechung, AO-StB 2013, 10-11
  • BFH v. 28.8.2012 - VII B 181/11 / Nieland, Michael, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme bei Richterwechsel, AO-StB 2013, 11-12
  • BFH v. 18.9.2012 - VIII R 9/09 / Krömker, Ulrich, Prozesszinsen bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden und Folgeänderungen, AO-StB 2013, 12-13
  • BFH v. 12.10.2012 - XI B 51/12 / Nieland, Michael, Rüge einer überlangen Verfahrensdauer, AO-StB 2013, 13-14

Verwaltungsanweisungen

  • OFD Niedersachsen v. 4.9.2012 - 0490 - 13 - St 145 / Günther, Karl-Heinz, Sicherung des Steueranspruchs durch Bürgschaft, AO-StB 2013, 15

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, AO-StB 2013, 15-17
  • Steinhauff, Dieter, Selbstanzeige nach CD-Datenkauf, AO-StB 2013, 17-18

Erfolgreicher Steuer-Rechtsschutz

  • Weigel, Martin, Fallstricke und die Erledigung im Prozesskostenhilfeverfahren, Kostenvermeidungsinteresse des Mandanten und Gebühreninteresse des Prozessvertreters, AO-StB 2013, 19-24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren gehört auch im Finanzprozess zum täglichen Brot des Prozessvertreters. Nicht zuletzt durch die Anwendung des Verfahrensrechts der AO und FGO in Kindergeldfällen bietet es ausreichend Anlass, sich mit seinen Besonderheiten zu beschäftigen.Für die Gewährung der PKH sind die Vorschriften der ZPO maßgeblich, auf die in den verschiedenen Verfahrensordnungen verwiesen wird (vgl. § 142 Abs. 1 FGO, § 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). § 114 ZPO gibt einer Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Gemäß § 121 ZPO kann einem Antragsteller des PKH-Verfahrens ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Die FGO lässt darüber hinaus die Beiordnung eines Steuerberaters zu (§ 142 Abs. 2 FGO).Für das außergerichtliche finanzbehördliche Vorverfahren (AO) kann PKH nicht gewährt werden. Ebenfalls scheidet eine Bewilligung von PKH für einzelne Prozesshandlungen (z.B. Teilnahme an der mündlichen Verhandlung) aus. Der Antragsteller kann auch keine PKH für das Verfahren auf Bewilligung von PKH beanspruchen.Der Beitrag soll Grundsatzfragen skizzieren, Fallstricke aufzeigen und eine Entscheidungshilfe bei dem zu stellenden Antrag bieten.

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Tormöhlen, Helmut, Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, BFH-, FG-, BGH-, OLG- und LG-Entscheidungen, AO-StB 2013, 24-29
    Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 9/2012 (, AO StB 2012, 283) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorangestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden.Nutzen Sie auch die Recherchemöglichkeiten unseres umfangreichen Internet-Angebots mit Entscheidungen im Volltext unter www.steuerberater-center.de. Als Abonnent des AO-StB haben Sie kostenlosen Zugang zum Berater.Modul Steuerliches Verfahrensrecht (Informationen hierzu auf S. 18. Wenn Sie Ihren Zugangscode vergessen haben – einfach anrufen unter 0221/93738-997).
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  • Beyer, Dirk, Sicherstellung und Beschlagnahme von Daten auf einem ausländischen Server, Werden deutsche Ermittlungsbehörden durch ausländische Souveränitätsrechte und Verwertungsverbote beschränkt?, AO-StB 2013, 29-32
    Gemäß § 110 Abs. 3 StPO ist die Ermittlungsbehörde berechtigt, bei Durchsuchungsmaßnahmen i.S.d. § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) und § 103 StPO (Durchsuchung bei anderen Personen) auch auf ausgelagerte Datenbestände oder E-Mails auf dem Server eines Internetproviders zuzugreifen. Wegen der Einzelheiten wird auf den aktuellen Beitrag von Lessner verwiesen (AO-StB 2012, 252; vgl. auch /, AO-StB 2011, 245). In der Praxis können die Daten/E-Mails oft auf einem ausländischen Server gespeichert sein. Hier gilt die Regel: “Die Durchsicht von Daten hat an der Staatsgrenze halt zu machen“, weil Ermittlungen im Ausland grundsätzlich Souveränitätsrechte des fremden Staates verletzen würden (/, NJW 2011, 2922 [2925]). Dieser Beitrag untersucht die Auswirkung der Speicherung von Daten im Ausland auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.01.2013 12:45

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