Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 3, Erscheinungstermin: 20. März 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Beyer, Dirk, Schweizer Amtshilfe bei Gruppenanfragen, AO-StB 2013, 67
  • Gersch, Eva-Maria, Mustersatzung für kommunale Islamforen/Forum Muslime, AO-StB 2013, 67
  • Gersch, Eva-Maria, Fehlerhafte Zuwendungsbestätigungen, AO-StB 2013, 68

Rechtsprechung

  • BFH v. 4.12.2012 - VIII R 5/10 / Buse, Johannes W., Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung, AO-StB 2013, 68-70
  • BFH v. 23.10.2012 - VII R 41/10 / Buse, Johannes W., Auftraggeber i.S.d. SchwarzArbG kann auch eine Taxizentrale sein, AO-StB 2013, 70-72
  • BFH v. 28.8.2012 - I R 10/12 / Tormöhlen, Helmut, Zur Ermessensausübung bei der Festsetzung von Verzögerungsgeld, AO-StB 2013, 72-74
  • BFH v. 6.11.2012 - VII R 72/11 / Schmieszek, Hans-Peter, Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von “Null-Erklärungen“, AO-StB 2013, 74
  • BFH v. 18.9.2012 - VII R 14/11 / Nieland, Michael, Wechsel der Beteiligtenstellung nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter, AO-StB 2013, 75-76
  • BFH v. 20.9.2012 - IV R 29/10 / Stöcker, Ernst E., Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, AO-StB 2013, 76-77
  • BGH v. 13.9.2012 - III ZR 249/11 / Tormöhlen, Helmut, Schadenersatz nach ergangenem steuerlichen Arrest, AO-StB 2013, 77-78
  • BFH v. 8.11.2012 - VI E 2/12 / Steinhauff, Dieter, Erinnerung gegen Kostenrechnung – Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gerichtsgebühren, AO-StB 2013, 78-79
  • VG Leipzig v. 10.1.2013 - 5 K 981/11, nrkr. / Beyer, Stefanie, Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste eines Jobcenters, AO-StB 2013, 80-81

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 31.1.2013 - IV A 3 - S 0062/08/10007-15 – DOK 2012/1176804 / Günther, Karl-Heinz, AO-Anwendungserlass umfassend geändert, AO-StB 2013, 81
  • BMF v. 31.1.2013 - IV A 3 - S 0160/11/10001 / Günther, Karl-Heinz, Einkommensteuer-Erstattungsanspruch bei Ehegatten, AO-StB 2013, 81-82

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Die Änderung von Bescheiden gem. § 32a KStG, AO-StB 2013, 82-84
  • Steinhauff, Dieter, Aspekte der EDV-gestützten Fristenkontrolle in der Steuerberaterpraxis, AO-StB 2013, 84-85

Beratung im steuerlichen Verfahren

  • Kober, Michael, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, FG- und BFH-Entscheidungen, AO-StB 2013, 86-89
    Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2012 (, AO-StB 2012, 335) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bisher noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen diesmal den Zeitraum von September 2012 bis einschließlich Dezember 2012. Die Darstellung orientiert sich an der Vorschriftenreihenfolge der AO und der FGO.§ 42 Abs. 1 AO – Gestaltungsmissbrauch durch die Ausübung eines Wahlrechts zur getrennten Veranlagung (FG Münster v. 4.10.2012 – 6 K 3016/10 E).§ 130 Abs. 1 AO – Rücknahme einer verbindlichen Auskunft (FG München v. 19.9.2012 – 14 K 2779/11).§ 146 Abs. 2b AO – Festsetzung eines Verzögerungs-gelds bei erfüllter Mitwirkungspflicht nach Frist-ablauf (FG Schl.-Holst. v. 5.12.2012 – 2 K 9/12).§ 147 Abs. 6 Satz 2 AO – Voraussetzungen für die Anordnung eines Außenprüfers, ihm gespeicherte Daten und Unterlagen auf einem Datenträger zu überlassen (FG BW v. 7.11.2012 – 14 K 554/12).§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO – Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung (BFH v. 18.10.2012 – VI R 16/11); Anknüpfung der Anlaufhemmung allein an die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (FG Düsseldorf v. 24.10.2012 – 7 K 2010/12 E).§ 233a AO – Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (FG München v. 6.12.2012 – 10 K 3546/10)§ 356 Abs. 1 AO -Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs hinweisen (BFH v. 12.12.2012 – I B 127/12).§ 56 Abs. 1 FGO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei von einer Finanzbehörde versäumten Frist (BFH v. 6.11.2012 – VIII R 40/10); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterbliebener Prüfung einer gesetzlichen Frist im Rahmen eines Revisionsverfahrens durch einen Prozessbevollmächtigten (BFH v. 13.9.2012 – XI R 40/11).§ 64 Abs. 1 FGO – Erhebung einer Klage per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unwirksam (FG Rh.-Pf. v. 7.12.2012 – 6 K 1736/10).§ 78 Abs. 1 FGO – Recht eines Betreuers zur Akteneinsicht vor der Übernahme eines von dem Betreuten geführten Prozesses (FG BW v. 20.11.2012 – 2 K 967/12).90 Abs. 2 FGO – Urteil ohne mündliche Verhandlung trotz fehlendem Einverständnis (BFH v. 8.10.2012 – I B 76/12 und I B 77/12).
     
  • Buse, Johannes W., Die abgekürzte Außenprüfung, Folgen und Besonderheiten, AO-StB 2013, 90-96
    Das FA kann bei Steuerpflichtigen, die nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegen, gem. § 203 AO eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Diese Prüfung hat sich auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen zu beschränken.Der Begriff der abgekürzten Außenprüfung mag bei dem Steuerpflichtigen den Eindruck erwecken, dass es sich hierbei um eine kurze, schnelle Prüfung handelt, die vielleicht nicht so sorgfältig vorzubereitet werden braucht oder nicht so tiefgreifende Einschnitte hat wie eine “normale“ Betriebsprüfung. Dieser Eindruck trügt. Der schnelleren Prüfung stehen weniger Rechte des Steuerpflichtigen gegenüber, wobei der Verzicht auf die Schlussbesprechung am Schwersten wiegt. Unter Abwägung des Für und Wider ist die abgekürzte Außenprüfung aus Sicht des Steuerpflichtigen kein besonderes Entgegenkommen der Finanzverwaltung, zumal diese jederzeit durch den Erlass einer entsprechenden Prüfungserweiterung eine Vollprüfung durchführen kann.Die abgekürzte Außenprüfung beruht auf dem Gedanken der Rationalisierung und Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens. § 203 AO soll eine nicht umfassende Außenprüfung bei solchen Steuerpflichtigen ermöglichen, die nicht turnusmäßig im Wege der Außenprüfung geprüft werden. Durch die abgekürzte Außenprüfung soll die Zahl der durchgeführten Prüfungen erhöht, die Zeitnähe der Prüfungen gefördert und durch Schwerpunktbildung die Prüfungskapazität optimal ausgenutzt werden.Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Rechtsgrundlagen und den Auswirkungen einer abgekürzten Außenprüfung.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.03.2013 16:21

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