Otto Schmidt Verlag


Heft 6 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 6, Erscheinungstermin: 21. Juni 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 18.12.2013 - I B 85/13 / Aweh, Lothar, Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, EStB 2014, 199-200
  • BFH v. 16.1.2014 - I R 21/12 / Aweh, Lothar, Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer, EStB 2014, 200-201
  • BFH v. 12.12.2013 - X R 25/11 / Wischmann, Rolf, Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen, EStB 2014, 201-202
  • BFH v. 5.2.2014 - I R 48/11 / Formel, Rainer, Ausnahmsweiser Abzug “finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste, EStB 2014, 202-203
  • BFH v. 27.2.2014 - III R 60/13 / Siebenhüter, Anton, Ausbildungsbetrieb ist regelmäßige Arbeitsstätte, EStB 2014, 203-204
  • BFH v. 20.3.2014 - VI R 43/13 / Felten, Christoph, Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter, EStB 2014, 204-205
  • BFH v. 8.4.2014 - IX R 45/13 / Günther, Karl-Heinz, Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung, EStB 2014, 205-206
  • BFH v. 21.1.2014 - IX R 37/12 / Brill, Mirko Wolfgang, Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung, EStB 2014, 206-207
  • BFH v. 11.3.2014 - VI B 95/13 / Hilbertz, Martin, Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises, EStB 2014, 207-208
  • BFH v. 18.12.2013 - III R 44/12 / Rothenberger, Franz, Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz, EStB 2014, 208
  • BFH v. 27.2.2014 - III R 40/13 / Siebenhüter, Anton, Anspruch auf Kindergeldbescheinigung, EStB 2014, 208-209
  • BFH v. 11.12.2013 - XI R 42/11 / Meurer, Hermann-Josef, Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld, EStB 2014, 209-210
  • BFH v. 13.11.2013 - I R 23/12 / Krömker, Ulrich, Grenzgängerregelung nach Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz bei Krankenhauspersonal, EStB 2014, 210-211
  • BFH v. 18.12.2013 - III R 56/12 / Meurer, Hermann-Josef, Investitionszulage: Zugehörigkeitsvoraussetzung bei Untergang begünstigter WG, EStB 2014, 211

Weitere Rechtsprechung

  • Günther, Karl-Heinz, Steuerbegünstigung einer kommunalen Rettungsdienst-GmbH, EStB 2014, 211
  • Günther, Karl-Heinz, Anwendung des § 16 BewG nach der Erbschaftsteuerreform 2009, EStB 2014, 212
  • Günther, Karl-Heinz, Unbeschränkte Steuerpflicht durch Standby-Wohnung?, EStB 2014, 212
  • Günther, Karl-Heinz, Betriebsverpachtung im Ganzen und Erklärung der Betriebsaufgabe, EStB 2014, 212-213
  • Günther, Karl-Heinz, Grundstücke als BV bei gewerblichem Grundstückshandel, EStB 2014, 213
  • Günther, Karl-Heinz, Verlustausgleichsbeschränkung bei sonstigen Einkünften: verfassungsgemäß, EStB 2014, 213
  • Günther, Karl-Heinz, Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Piloten, EStB 2014, 213-214
  • Günther, Karl-Heinz, Berücksichtigung eines Kindes bei fehlendem inländischen Wohnsitz, EStB 2014, 214
  • Günther, Karl-Heinz, Kindergeldunschädliches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, EStB 2014, 214

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Günther, Karl-Heinz, Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei Gesellschafter-Geschäftsführern, EStB 2014, 214-215
  • Günther, Karl-Heinz, Auslegungsfragen zum Investmentsteuergesetz, EStB 2014, 215
  • Günther, Karl-Heinz, Ausländisches Investmentvermögen, EStB 2014, 215
  • Günther, Karl-Heinz, Glossar “Verrechnungspreise“, EStB 2014, 215
  • Günther, Karl-Heinz, Kindergeld: Die Gewährung ausschließende vergleichbare Leistungen, EStB 2014, 215

Aktuelle Steuerfragen

  • Günther, Karl-Heinz, Betriebsaufspaltung, Begründung, Vermeidung, Rechtsfolgen, Beendigung, EStB 2014, 216-223
    Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn zwischen Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen eine sachliche und personelle Verflechtung besteht. Die sachliche Verflechtung erfordert die Vermietung oder Verpachtung einer wesentlichen Betriebsgrundlage durch das Besitz- an das Betriebsunternehmen. Dabei kann auch eine leihweise Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen ausreichen (BFH v. 24.4.1991 – X R 84/88, BStBl. II 1991, 713). Die erforderliche personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine Person oder Personengruppe sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen in der Lage ist, einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen. Nachfolgend werden die Voraussetzungen erläutert, bei deren Vorliegen eine Betriebsaufspaltung entsteht (bzw. durch entsprechende Gestaltung vermieden werden kann), welche Rechtsfolgen sich aus einer Betriebsaufspaltung ergeben, wann eine Betriebsaufspaltung endet bzw. wodurch eine Beendigung vermieden werden kann.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Warnke, Karsten, Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn, Analyse der neuen BFH-Rechtsprechung zur Ermittlung der geldwerten Vorteile, EStB 2014, 223-228
    Zwei erfreuliche Urteile hat der BFH zu der Frage gefällt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt. So müssen künftig nicht mehr alle Aufwendungen des Arbeitgebers bei der Frage, ob die 110-€-Grenze überschritten wurde, berücksichtigt werden. Ferner sprengen die Aufwendungen für Begleitpersonen, wie zum Beispiel Familienangehörige oder Lebenspartner, nicht mehr die Freigrenze des Arbeitnehmers. Nachfolgend werden die bestehenden Rahmenbedingungen und die neue Rechtsprechung des BFH dargestellt.
  • Schaaf, Axel / Hannweber, Paul, Weiternutzung verrechenbarer Verluste i.S.d. § 15a Abs. 4 EStG in Umstrukturierungsfällen, Steuerliche Auswirkungen am Beispiel der Anwachsung einer Personengesellschaft, EStB 2014, 228-234 § 15a EStG knüpft die Möglichkeit des Verlustausgleichs an die wirtschaftliche Belastung des Kommanditisten. Fraglich ist, welche Auswirkungen Umstrukturierungsvorgänge auf bestehende verrechenbare Verluste i.S.d. § 15a Abs. 4 EStG haben. Der nachfolgende Beitrag untersucht dies am Beispiel der Anwachsung einer Personengesellschaft. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass bei einer typischen GmbH & Co. KG der Übergang des verrechenbaren Verlustes auf den 100 %-Kommanditisten möglich ist. Im Gegensatz dazu geht der verrechenbare Verlust i.R.d. erweiterten Anwachsungsmodells nicht auf die Komplementär-GmbH über.

Literaturempfehlungen

  • Nettersheim, Achim, Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften (§ 8c KStG), EStB 2014, 234
  • Nettersheim, Achim, Abzug von Schuldzinsen als “nachträgliche“ WK, EStB 2014, 234-235
  • Nettersheim, Achim, Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung, EStB 2014, 235
  • Nettersheim, Achim, Entwurf der LStÄR 2015, EStB 2014, 235-236

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.06.2014 09:55

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