Otto Schmidt Verlag


Heft 13 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater-Woche (Heft 13, Erscheinungstermin: 26. Juni 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Steuerrecht

Aktuelles

  • BFH v. 12.2.2015 - IV R 29/12 / Apitz, Wilfried, Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs, StBW 2015, 481
  • BFH v. 15.1.2015 - VI R 85/13 / Schmitt, Georg, Formalisierter Nachweis von Krankheitskosten nach § 64 EStDV, StBW 2015, 481
  • BFH v. 10.12.2014 - I R 65/13 / Dräger, Jürgen, Beitrittsaufforderung an BMF wegen Information über Gründe für Begrenzung der Unternehmen in § 34 Abs. 16 KStG 2002, StBW 2015, 482
  • BFH v. 10.12.2014 - I R 76/12 / Dräger, Jürgen, Körperschaftsteuer-Nachbelastung auf das EK 02, StBW 2015, 482-483
  • BFH v. 4.2.2015 - XI R 42/13 / Hartrott, Sebastian, Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte, StBW 2015, 483
  • BFH v. 9.3.2015 - II R 23/13 / Marfels, Michael, Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung, StBW 2015, 484
  • BFH v. 25.11.2014 - I R 27/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von Auslandsdienstreisen, StBW 2015, 484
  • BFH v. 20.1.2015 - II R 37/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb, StBW 2015, 484-485
  • BFH v. 24.2.2015 - VII R 27/14 / Marfels, Michael, Zur Anrechnung/Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA geleisteter Zahlungen auf Insolvenzforderungen des FA, StBW 2015, 485
  • BFH v. 12.2.2015 - V R 38/13 / Hartrott, Sebastian, Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 4 AO und Entgeltvereinnahmung nach Abtretung, StBW 2015, 485-486
  • BFH v. 11.11.2014 - VIII R 46/12 / Günther, Karl-Heinz, Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte, StBW 2015, 486
  • BFH v. 9.12.2014 - X R 36/12 / Günther, Karl-Heinz, Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen, StBW 2015, 486-487
  • FG Rheinland-Pfalz v. 25.2.2015 - 2 K 1595/13 / Günther, Karl-Heinz, Betriebsausgabenabzug bei zwei Arbeitszimmern an verschiedenen Orten, StBW 2015, 487-488
  • FG Münster v. 5.3.2015 - 5 K 980/12 E / Günther, Karl-Heinz, Häusliches Arbeitszimmer eines Handelsvertreters, StBW 2015, 488
  • FG Baden-Württemberg v. 5.8.2014 - 6 K 24/13 / Günther, Karl-Heinz, Verdeckte Gewinnausschüttung bei verbilligter Wohnraumüberlassung, StBW 2015, 488
  • BMF v. 10.4.2015 - IV C 5 - S 2345/08/10001:006 / Grantz, Jürgen, Zeitpunkt des Versorgungsbeginns für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge, StBW 2015, 489
  • OFD Nordrhein-Westfalen v. 15.4.2015 - Kurzinfo LSt 3/2015 / Grantz, Jürgen, Einkommensteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen, StBW 2015, 489

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

  • BFH v. 12.2.2015 - IV R 29/12 / Apitz, Wilfried, Korrespondenz zwischen Passivierung einer Instandhaltungsrückstellung und Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs?, StBW 2015, 490-491
  • BFH v. 18.12.2014 - IV R 40/10 / Steinhauff, Dieter, Zwangsbetriebsaufgabe durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags?, StBW 2015, 491-493
  • BFH v. 18.11.2014 - IX R 4/14 / Marfels, Michael, Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge – Wahl der Zuflussbesteuerung – Halbeinkünfteverfahren, StBW 2015, 493-495
  • BFH v. 15.1.2015 - VI R 85/13 / Schmitt, Georg, Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64 EStDV, StBW 2015, 495-496
  • BFH v. 10.12.2014 - I R 65/13 / Dräger, Jürgen, Entspricht Auswahl der Unternehmen in § 34 Abs. 16 KStG i.d.F. des JStG 2008 dem Gleichheitsgrundsatz?, StBW 2015, 496-497
  • BFH v. 10.12.2014 - I R 76/12 / Dräger, Jürgen, Verfassungsmäßigkeit der Körperschaftsteuer auf das EK 02 gem. § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008, StBW 2015, 497-499
  • BFH v. 4.2.2013 - XI R 42/13 / Hartrott, Sebastian, Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte, StBW 2015, 499-500
  • BFH v. 9.3.2015 - II R 23/13 / Marfels, Michael, Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung, StBW 2015, 500-501
  • BFH v. 25.11.2014 - I R 27/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von Auslandsdienstreisen, StBW 2015, 501-502
  • BFH v. 20.1.2015 - II R 37/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb, StBW 2015, 502-503
  • BFH v. 24.2.2015 - VII R 27/14 / Marfels, Michael, Zur Anrechnung/Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA geleisteter Zahlungen auf Insolvenzforderungen des FA, StBW 2015, 504-505
  • BFH v. 12.2.2015 - V R 38/13 / Hartrott, Sebastian, Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 4 AO und Entgeltvereinnahmung nach Abtretung, StBW 2015, 505-506

Beiträge für die Beratungspraxis

  • Damaschke, Wolfgang, Die Behandlung von Mietnebenkosten in der Umsatzsteuer, StBW 2015, 507-510
    Im nachfolgenden Beitrag werden die Folgen aus der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 16.4.2015 – Rs. C-42/14, StBW 2015, 456) auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Mietverhältnissen in Relation zur bisherigen Handhabung gesetzt und kurz erörtert.
  • Dräger, Jürgen, Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaft nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, StBW 2015, 510-513
    Für die Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland hat die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3 EStG getroffene grundsätzliche Regelung zur Berücksichtigung von Sondervergütungen als Bestandteil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (im Abkommensrecht “Unternehmensgewinne“ gem. Art. 7 OECD-MA) eine ganz entscheidende Bedeutung. Nach der zitierten Vorschrift des Einkommensteuerrechts und deren Auslegung durch die Rechtsprechung gehören zum Gewinn aus Gewerbebetrieb eines Gesellschafters einer Personengesellschaft neben dem Anteil am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft auch alle weiteren Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit, die Zurverfügungstellung von Kapital in Form von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern für Zwecke des Gewerbebetriebes im weitesten Sinne erhält. Auch die damit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben können nur beim Gewinn der Mitunternehmerschaft abgezogen werden. Dieses System der Sondervergütungen und -betriebsausgaben korreliert aber vielfach mit der Besteuerungszuordnung der Unternehmensgewinne und den verschiedenen Vergütungsbestandteilen (Zinsen, Lizenzgebühren, Mieten und Pachten, Gehälter und ähnliche Vergütungen, Ruhegehälter) nach den Zurechnungsregelungen in den Art. 6 bis 21 OECD-MA.Diese Grundsätze des innerdeutschen Rechts aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3 EStG und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen gelten sowohl für im Ausland ansässige Gesellschafter deutscher Personengesellschaften als auch für die im Inland wohnhaften Gesellschafter von Personengesellschaften in einem anderen DBA-Staat. Die durch diese Zurechnung zum Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft und damit der Aufteilung auf die Gesellschafter und der lt. dem anzuwendenden DBA durch den anderen Staat entstehende Doppelbesteuerung soll nach § 50d Abs. 10 EStG durch Anrechnung der ausländischen Steuern auf die deutsche Steuer beseitigt werden. Kommt es infolge der DBA-Zuordnungsregelungen bei einer im Ausland ansässigen Personengesellschaft zu einer doppelten Freistellung für in Deutschland ansässige Gesellschafter, dann soll die inländische Freistellung durch das jeweilige DBA entgegen dieser Regelung gem. § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG entfallen.

Wirtschaftsrecht

Aktuelles

  • BGH v. 22.4.2015 - XII ZR 55/14 / Redaktion, , Einhaltung der Schriftform beim Mietvertrag mit einer AG, StBW 2015, 514-515
  • BAG v. 13.5.2015 - 10 AZR 191/14 / Redaktion, , BAG: Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit, StBW 2015, 515
  • LSG Rheinland-Pfalz v. 16.4.2015 - L 5 KR 254/14 / Redaktion, , Anspruch auf Krankengeld besteht auch bei einer Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit “bis auf weiteres“, StBW 2015, 515
  • Positionspapier zur kommunalen Daseinsvorsorge und TTIP, StBW 2015, 516

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

  • BGH v. 23.4.2015 - IX ZR 176/12 / Esskandari, Manzur / Schmitt, Nicole, Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Erstattung der Beratungskosten des neuen steuerlichen Beraters bei fehlerhafter steuerlicher Gestaltung durch den Vorberater, StBW 2015, 516-518

Literaturempfehlungen

  • von Dipl.-Finw. Achim Nettersheim, M.A.Der Autor ist in der Steuerabteilung des Bundesrechnungshofs in Bonn tätig., Tätigkeit von Personengesellschaften: sog. Abfärbewirkung bei geringfügigen gewerblichen Einkünften, StBW 2015, 518-519
  • von Dipl.-Finw. Achim Nettersheim, M.A.Der Autor ist in der Steuerabteilung des Bundesrechnungshofs in Bonn tätig., Auswirkungen der Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG auf Handels- u. Steuerbilanz, StBW 2015, 519
  • von Dipl.-Finw. Achim Nettersheim, M.A.Der Autor ist in der Steuerabteilung des Bundesrechnungshofs in Bonn tätig., Neues BMF-Schreiben zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG veröffentlicht, StBW 2015, 519
  • von Dipl.-Finw. Achim Nettersheim, M.A.Der Autor ist in der Steuerabteilung des Bundesrechnungshofs in Bonn tätig., Vorläufigkeit von Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheiden rechtswidrig, StBW 2015, 519-520
  • Nettersheim, Achim, Verlängerung der Festsetzungsfrist, StBW 2015, 520

Editorial

  • Europa lässt grüßen!, StBW 2015, R3

Service

  • Seminar: Steueroptimierung in der mittelständischen GmbH – Die aktuell wichtigsten Beratungsfelder, StBW 2015, R7
  • Kölner Tage Unternehmensnachfolge – Gestaltungslösungen für die steuerrechtliche Nachfolgeberatung nach dem BVerfG-Urteil, StBW 2015, R7
  • Innenregresshaftung des GmbH-Geschäftsführers für Kartellverstöße, StBW 2015, R7-R8
  • System der Bewertungsmaßstäbe bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, StBW 2015, R8
  • Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG im Umsatzsteuerrecht, StBW 2015, R8
  • Unternehmens(steuer)strafrecht: die Haftung des Geschäftsleiters und dessen Versicherbarkeit (D&O) – Teil 2, StBW 2015, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.07.2015 10:29

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