Otto Schmidt Verlag


Heft 7 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 7, Erscheinungstermin: 20. Juli 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelles

  • Günther, Karl-Heinz, Einordnung von Betrieben in Größenklassen, AO-StB 2015, 189
  • Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung des, Finanzamt und Poststreik – Regelung für Postzustellung, AO-StB 2015, 189

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 4.5.2015 - 1 BvR 2096/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und Prozesskostenhilfe, AO-StB 2015, 189-190
  • BFH v. 21.1.2015 - X R 7/13 / Gersch, Eva-Maria, Die Auslandsspende und ihre Nachweisprobleme, AO-StB 2015, 190-192
  • BFH v. 4.3.2015 - II R 1/14 / Steinhauff, Dieter, Keine Klagebefugnis eines zum Einspruchsverfahren einer GmbH hinzugezogenen Gesellschafters, AO-StB 2015, 192-194
  • BFH v. 12.2.2015 - V R 28/14 / Kober, Michael, Zur Änderung eines Bescheides gemäß 174 Abs. 5 AO, AO-StB 2015, 194-195
  • BFH v. 18.12.2014 - VI R 21/13 / Tillmann, Oliver, Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen bei Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken, AO-StB 2015, 195-196
  • BFH v. 16.12.2014 - VIII R 30/12 / Weiss, Martin, Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheiden, AO-StB 2015, 196-197
  • BFH v. 28.4.2015 - VI R 65/13 / Steinhauff, Dieter, Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über einen Einspruch, AO-StB 2015, 197-199
  • BGH v. 23.4.2015 - IX ZR 176/12 / Brill, Mirko Wolfgang, Verjährungsbeginn bei Aufklärung über Haftungsfall des Erstberaters, AO-StB 2015, 199-200

Verwaltung

  • BMF v. 20.5.2015 - IV A 3 - S 0550/10/10020-05 – DOK 2015/0416027 / Uhländer, Christoph, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO, AO-StB 2015, 200-202

Beiträge für die Beratungspraxis

  • Kober, Michael, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, AO-StB 2015, 202-206
    Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 3/2015 (Borgdorf, AO-StB 2015, 73 ff.) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH und des BVerfG vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen einen Zeitraum von Januar bis Mai 2015. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO.
  • Tormöhlen, Helmut, Pflichtverteidigung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2015, 207-212
    Wenn der Beschuldigte, Angeschuldigte bzw. Angeklagte keinen Wahlverteidiger hat, muss ihm u.U. vom Gericht ein Verteidiger bestellt werden (sog. Pflichtverteidiger). Dies ist in bestimmten Konstellationen zwingend der Fall, wenn einer der Tatbestände des Pflichtkatalogs in § 140 Abs. 1 StPO vorliegt oder wenn nach der Generalklausel in § 140 Abs. 2 StPO der Tatvorwurf oder die Tatvorwürfe gravierend sind, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist oder wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.Im Steuerstrafverfahren stellt sich häufig die Frage der Bestellung eines Pflichtverteidigers, da schon wegen der Kompliziertheit des Steuerrechts, aber auch, falls das Hauptverfahren erster Instanz vor der Wirtschaftsstrafkammer stattfindet, die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist. In Großverfahren kommt sogar die Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger bzw. die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben dem Wahlverteidiger in Frage. Die Bestellung eines weiteren Verteidigers ist z.B. dann geboten, wenn bei notwendiger Verteidigung zu befürchten ist, dass der vorhandene Verteidiger in der Hauptverhandlung nicht ständig anwesend sein oder die zur reibungslosen Durchführung der Hauptverhandlung erforderlichen Maßnahmen nicht treffen kann oder will oder sonstige Gründe der prozessualen Fürsorge dies gebieten. Die Beiordnung von mehr als einem Pflichtverteidiger ist somit ausnahmsweise gerechtfertigt oder unerlässlich, wenn wegen des Umfangs bzw. der Schwierigkeit des Verfahrens ein unabweisbares Bedürfnis besteht, eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten.Zum Verteidiger kann ein RA (§ 138 Abs. 1 Alt. 1 StPO), im Ermittlungsverfahren auch ein StB allein bestellt werden, wenn und soweit die Finanzbehörde das Steuerstrafverfahren selbständig durchführt (§ 392 Abs. 1 AO), im Zwischenverfahren (§§ 199 ff. StPO) und in der Hauptverhandlung dagegen nur gemeinschaftlich mit einem RA. Ansonsten können Rechtslehrer an staatlichen deutschen Hochschulen mit Befähigung zum Richteramt – auch Honorarprofessoren und Privatdozenten – zu Verteidigern bestellt werden (§ 138 Abs. 1 Alt. 2 StPO). Dies gilt auch für Fachhochschullehrer (arg. § 1 S. 2 HRG).

 

  • Nöcker, Gregor, Gewusst wie – die Anfechtung der tatsächlichen Verständigung im FG-Prozess, AO-StB 2015, 212-213
  • Schumann, Jan Chr., Kasse machen, aber richtig!, AO-StB 2015, 213-217
    Die ordnungsmäßige Kassenführung ist gerade in bargeldintensiven Branchen ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung. Sie ist daher oftmals ein Prüffeld im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung. Angesichts der derzeit vielfältigen zulässigen Möglichkeiten Bareinnahmen festzuhalten (bspw. als offene Ladenkasse, mithilfe einer Registrier- oder PC-Kasse) soll der Beitrag die aktuell einschlägigen rechtlichen Anforderungen und Entwicklungen aufzeigen.

Literaturempfehlungen

  • Steinhauff, Dieter, Neuregelung der Verjährung bei Lohnsteuer und anderen Abzugsteuern – der neue § 171 Abs. 15 AO, AO-StB 2015, 217-218
  • Steinhauff, Dieter, Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung an eine infolge Anwachsung voll beendete Personengesellschaft, AO-StB 2015, 218-219

Editorial

  • Ihr Berater-Modul in neuem Umfeld: die neue Datenbank Otto Schmidt Online, AO-StB 2015, R3

Service

  • Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2015, AO-StB 2015, R7
  • Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheiden unter Vorläufigkeit – Anm. zu den Ländererlassen vom 12.3.2015, AO-StB 2015, R7
  • EuErbVO, Europäisches Nachlasszeugnis und Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz, AO-StB 2015, R7-R8
  • Online-Seminar: Selbstanzeige nach der Reform – Grenz- und Streitfragen, AO-StB 2015, R8
  • Konfliktmanagement in der wirtschaftsrechtlichen Beratungspraxis, AO-StB 2015, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.07.2015 10:38

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