Otto Schmidt Verlag


Heft 12 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 12, Erscheinungstermin: 20. Dezember 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelles

Beyer, Dirk, FATCA (Informationsaustausch mit den USA betreffend Finanzkonten), AO-StB 2015, 341

Kelterborn, Lars, Anwendung der Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (TIEA), AO-StB 2015, 341-342

Beyer, Dirk, FG Köln untersagt vorläufig Auskunftserteilung gemäß BEPS-Aktionsplan der OECD, AO-StB 2015, 342

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 23.6.2015 - III R 38/14 / Günther, Karl-Heinz, Kindergeldanspruch trotz mehrjährigen Auslandsstudiums, AO-StB 2015, 343
  • BFH v. 8.7.2015 - X R 41/13 / Schmieszek, Hans-Peter, Zuständigkeit für die Gewährung der Altersvorsorgezulage, AO-StB 2015, 343-345
  • BFH v. 24.6.2015 - I R 13/13 / Bauhaus, Krimhild, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Sport-Dachverbandes, AO-StB 2015, 345-346
  • BFH v. 16.9.2015 - IX R 37/14 / Tillmann, Oliver, Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme “vermeintlicher“ mechanischer Fehler des Steuerpflichtigen, AO-StB 2015, 346-347
  • BFH v. 18.8.2015 - V R 2/15 / Weiss, Martin / Fiedler, Florian, Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 AO), AO-StB 2015, 347-348
  • BFH v. 14.7.2015 - VIII R 21/13 / Steinhauff, Dieter, Dauer der Wirksamkeit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 AO, AO-StB 2015, 349-350
  • BFH v. 16.6.2015 - IX R 30/14 / Steinhauff, Dieter, Nachträgliche Anschaffungskosten als rückwirkendes Ereignis, AO-StB 2015, 350-352
  • BFH v. 14.4.2015 - IX R 5/14 / Weiss, Martin, Aussetzungszinsen bis Dezember 2011, AO-StB 2015, 352-353

Beiträge für die Beratungspraxis

Redaktion, , Die “Highlights“ im steuerlichen Verfahrensrecht 2015, AO-StB 2015, 353-357

In diesem Beitrag werden noch einmal die wichtigsten Gesetzesänderungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2015 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt.

Tormöhlen, Helmut, Steuerliche Haftung bei Pflichtverletzung und Steuerhinterziehung, AO-StB 2015, 357-362

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen wird ein Einstehen für eine fremde Steuerschuld als Haftungstatbestand normiert. Bestimmte Personen werden – auch wenn sie nicht selbst Steuerschuldner sind – bei persönlicher Verantwortlichkeit und Vorwerfbarkeit bei Verletzung bestimmter Pflichten oder bei Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei nach dem Ermessen der FinBeh. durch Haftungsbescheid in Haftung genommen. Dies sind gesetzliche Vertreter und Verfügungsbefugte, v.a. von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder sonstigen Vermögensmassen, aber auch der oder die Täter einer Steuerstraftat ohne Rücksicht auf ein Vertretungsverhältnis oder eine Verfügungsbefugnis. Dabei sind der Steuerschuldner und der oder die Haftungsschuldner nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO Gesamtschuldner.In diesem Beitrag werden von Vorsitzendem Richter am LG Halle Helmut Tormöhlen die in der Praxis wichtigen Haftungsnormen der §§ 69 und 71 AO erläutert.

Kelterborn, Lars, Die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit dem Finanzamt (Teil 2), AO-StB 2015, 362-368

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bietet dem Schuldner ein flexibles unbürokratisches Mittel ein drohendes (Privat-)Insolvenzverfahren zu vermeiden. Es bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten (Einmalzahlung, feste und flexible Ratenzahlung), deren Umsetzung letztlich von den Besonderheiten des Einzelfalles und nicht zuletzt der Gläubigerinteressen abhängt. Der erfolgreiche Abschluss einer Schuldenbereinigungsvereinbarung erfordert neben vertieften Rechtskenntnissen auch Kenntnisse des verwaltungsinternen Ablaufs solcher Verhandlungen.Die in dem BMF-Schreiben vom 11.1.2002 (BMF v. 11.1.2002 – IV A 4 - S 0550 - 1/02, BStBl. I 2002, 132) festgelegten Voraussetzungen für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Finanzbehörden decken sich in großen Teilen mit dem nach der Insolvenzordnung durchzuführenden Verfahren. Dieses wurde bereits im 1. Teil des Beitrags dargestellt (Kelterborn, Die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit dem Finanzamt (Teil 1) – Ein Konflikt zwischen Steuerrecht und insolvenzrecht?, AO-StB 2015, 331). Im zweiten Teil des Beitrags werden Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Verfahren, materielle Voraussetzungen und Rechtsfolgen der außergerichtliche Schuldenbereinigung thematisiert sowie das Ermessen des Finanzamts. Außerdem geht der Autor auf den Rechtsschutz bei Scheitern der Verhandlungen ein.Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es wünschenswert wäre, wenn die Verwaltungsträger ihre vergangenheitsbezognen und rückwärtsgewandte Sichtweise aufgäben und steuerrelevante Sachverhalte auch für die Zukunft bewerteten und verstärkt zu einer außergerichtliche Schuldenbereinigung bereit wären.

Literaturempfehlungen

Steinhauff, Dieter, Die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Korrespondenz gem. § 32a KStG, AO-StB 2015, 368-370

Steinhauff, Dieter, Steuerstrafrechtliche Risiken als Steuerberater, AO-StB 2015, 370-371

Service

Steueränderungsgesetz 2015 – Die Änderungen zum Gesetzentwurf, AO-StB 2015, R5

Hinterziehung von Schenkung- und Erbschaftsteuer, AO-StB 2015, R5

Der Fall Karlheinz Schreiber, AO-StB 2015, R5

Steuerliche Beweisverwertungsverbote in Kapitalanlegerfällen, AO-StB 2015, R5

Tipke/Kruse, AO/FGO – Ergänzungslieferung November 2015, AO-StB 2015, R5-R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.12.2015 15:45

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