Otto Schmidt Verlag


Heft 1 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 1, Erscheinungstermin: 20. Januar 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses, AO-StB 2016, 1

Günther, Karl-Heinz, Allgemeinverfügung zur Verfassungsmäßigkeit des Verzinsungssatzes, AO-StB 2016, 1

Günther, Karl-Heinz, Auszahlungen an Dritte ohne formelle Abtretung/Verpfändung, AO-StB 2016, 1

Gehm, Matthias H., Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen, AO-StB 2016, 2

Deutscher Finanzgerichtstag 2016, AO-StB 2016, 2

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 18.8.2015 - VII R 24/13 / Tillmann, Oliver, Kenntnis des FA von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO, AO-StB 2016, 3-4
  • BFH v. 29.7.2015 - X R 4/14 / Bauhaus, Krimhild, Auskunftsersuchen an Dritte, AO-StB 2016, 4
  • BFH v. 30.9.2015 - II R 31/13 / Kirschstein, Friedemann, Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten, AO-StB 2016, 4-5
  • BFH v. 15.10.2015 - I B 93/15 / Mihm, Friedhelm, Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft, AO-StB 2016, 5-6
  • BFH v. 1.10.2015 - X R 32/13 / Lemaire, Norbert, Verteilung eines Übergangsgewinns – § 163 AO, AO-StB 2016, 7-8
  • BFH v. 16.6.2015 - IX R 27/14 / Schmieszek, Hans-Peter, Festsetzungsverjährung bei Ungewissheit über innere Tatsachen, AO-StB 2016, 8-10
  • BFH v. 18.8.2015 - V R 39/14 / Schmieszek, Hans-Peter, Verhältnis von Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO und Insolvenzfeststellungsklage; Feststellungsinteresse, AO-StB 2016, 10-11


Beiträge für die Beratungspraxis

Tormöhlen, Helmut, Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, AO-StB 2016, 12-17

Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2015 (Tormöhlen, AO-StB 2015, 126) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden.

Mack, Alexandra, Überprüfung und Schätzung im so genannten bargeldintensiven Handel, AO-StB 2016, 17-21

Im sog. bargeldintensiven Handel (und nicht nur dort) sehen sich die Betriebsprüfungen, sieht sich die Verwaltung nach eigener Einschätzung konfrontiert mit einem “Verfall der Steuerehrlichkeit“ großen Ausmaßes. Hintergrund: Elektronische Aufzeichnungssysteme ließen Manipulationen in quasi unbegrenztem Ausmaß zu.Diese angeblich weitverbreitete Hinterziehungspraxis finde sich, so die Finanzverwaltung, inzwischen auch nicht mehr nur in den “klassischen“ Fällen (dh. den sog. “BMW-Fällen“: Bäcker, Metzger, Wirte), sondern auch weit darüber hinaus: Betroffene Betriebe seien häufig solche der Gastronomie und Beherbergung sowie Taxiunternehmen. Auch bei Apotheken und Ärzten seien Prüfungsfeststellungen zur Erlösverkürzung nichts Außergewöhnliches.Die Erlösverkürzung gehe häufig einher mit der Verkürzung der Wareneinkäufe und weiterer Kosten (“Tuning“, insb. auch der Personalkosten [Verkürzung von Sozialabgaben]). Teilweise sei dies so gravierend, dass in manchen Branchen ehrliche Unternehmer aufgrund der dadurch eingetretenen Wettbewerbsverzerrungen im Personalkostenbereich keine Möglichkeit mehr hätten, ehrlich bestehen zu können.Die Finanzverwaltung sieht sich in einem “Kontrolldilemma“. Mit den herkömmlichen Prüfungssystemen sei diesen Hinterziehungsgrößen kaum beizukommen. Auch die Prüferressourcen reichten nicht aus. Die Finanzverwaltung ist auf der Suche nach neuen effektiven Prüfungs- und Verprobungsmethoden. Aber auch die Gerichte sind auf der Suche nach Lösungen. Prüfungs- und Verprobungsmethoden müssen auf dem Boden der AO stehen und transparent und nachvollziehbar sein. Nicht richtig kann es sein, vom Steuerpflichtigen und den Finanzgerichten einseitig “Vertrauen“ in die von der Finanzverwaltung entwickelten automatisierten Prüfsysteme und ihre Ergebnisse zu fordern.

Radermacher, Volker, Steuerhinterziehung in großem Ausmaß durch strafrechtlich verjährte Taten?, AO-StB 2016, 21-28

Steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ergeben häufig auch Problemstellungen, die unter bereits lange zurückliegenden erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Lebenssachverhalten zu würdigen sind. Dabei führt die Analyse z.B. von ausländischen Bankdokumenten oftmals zur Feststellung, dass neben einer unrichtigen und unvollständigen Erbschaftsteuererklärung auch länger zurückliegende Vorerwerbe keiner Besteuerung zugeführt wurden. Die in einer Steuererklärung für den Letzterwerb enthaltene unzutreffende Angabe über Vorschenkungen ist regelmäßig in mehrfacher Hinsicht steuerlich erheblich und somit auch steuerstrafrechtlich relevant. Es kann Fallgestaltungen geben, in denen auf den ersten Blick nicht mehr verfolgbare Steuerstraftaten nachträglich “wieder aufleben“ und über einen langen Zeitraum für eine Sanktionierung in Betracht kommen. Dies ist auch im Zusammenhang mit dem Selbstanzeigerecht von Relevanz.

Service

Quelle: BMF online, PM v. 9.12.2015, Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung, AO-StB 2016, R7

Seminar: Selbstanzeige und Steuer-strafrecht – Betreuung von Mandanten in komplexen Steuerstrafverfahren, AO-StB 2016, R7

TeleLex Online-Fachseminar mit: Besonders schwere Steuerhinterziehung, AO-StB 2016, R7-R8

Der Zugewinnausgleich – Berechnung des fiktiven Ausgleichsbetrags, AO-StB 2016, R8

Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer GmbH, AO-StB 2016, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.02.2016 15:23

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