Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 2, Erscheinungstermin: 17. Februar 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 21.10.2015 - XI R 40/13 / von Wallis, Georg / Stremel, Claudia, Kein nachträglicher Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei einer Grundstückslieferung, UStB 2016, 33-35
  • BFH v. 12.8.2015 - XI R 16/14 / Weigel, Martin, Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger, UStB 2016, 35-37
  • BFH v. 23.9.2015 - V R 4/15 / Vellen, Michael, Steuersatz bei Personenbeförderungen mit Taxen, UStB 2016, 37-38
  • FG Berlin-Brandenburg v. 1.10.2015 - 7 K 7183/13 / Rothenberger, Franz, Keine Differenzbesteuerung für Einzelteile zerlegter Gebrauchtfahrzeuge, UStB 2016, 38-39
  • FG Düsseldorf v. 27.3.2015 - 5 K 2502/12 U / Wohlfart, Michaela, Lieferung von Gaststätteninventar als Geschäftsveräußerung im Ganzen, UStB 2016, 39-40
  • FG Hamburg v. 17.9.2015 - 2 K 253/14 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuer bei Vermietung von möblierten Zimmern zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte, UStB 2016, 40
  • FG Düsseldorf v. 14.8.2015 - 1 K 1570/14 U / Wohlfart, Michaela, Telefonische Beratungsleistungen keine steuerfreien Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG, UStB 2016, 40-41
  • BFH v. 22.7.2015 - V R 20/12 / Wohlfart, Michaela, Keine Umsatzsteuerbefreiung der Gestellung qualifizierter Pflegekräfte durch ein Zeitarbeitsunternehmen, UStB 2016, 41
  • FG München v. 16.7.2015 - 14 K 277/12 / Wohlfart, Michaela, Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ein bezahltes, aber nicht geliefertes Blockheizkraftwerk, UStB 2016, 41-42


Verwaltung

BMF v. 21.1.2016 - III C 3 - S 7168/08/10001 – DOK 2016/0063899 / Walkenhorst, Ralf, Vermietung von Standflächen bei Kirmesveranstaltungen, UStB 2016, 42-43

OFD Niedersachsen v. 21.12.2015 - S 7100 - 611 - St 171 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen, UStB 2016, 43

Beiträge für die Beratungspraxis

Harksen, Nathalie, Steuerfreiheit bei geteilter Transportverantwortung, UStB 2016, 43-50

Angesichts permanent steigender Transportkosten sind viele Lieferanten inzwischen daran interessiert, ihre Waren möglichst noch im Inland an den Abnehmer zu übergeben und diesen den Haupttransport an den endgültigen Bestimmungsort übernehmen zu lassen. Gleichsam haben insbesondere drittländische Abnehmer mitunter ein Interesse daran, die in der EU eingekauften Waren an einem Ort zu konsolidieren und gemeinsam in das Endbestimmungsland zu verbringen. Vor diesem Hintergrund werden Waren in der Praxis nicht selten nicht nur durch einen der am Umsatzgeschäft beteiligten Unternehmer transportiert, sondern es liegt eine geteilte Verantwortung für jeweils einen Teil der Transportstrecke vor.Kurz vor Ende des Jahres 2015 hat das BMF mit seinem Schreiben vom 7.12.2015 zu der Frage Stellung genommen, ob sich bei gebrochenen Beförderungen und Versendungen in das Ausland die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Ausfuhrlieferungen ergibt. Im Rahmen von sog. gebrochenen Transporten teilen sich Lieferer und Abnehmer den Warentransport und es liegt damit eine Kombination von Beförderung/Versendung einerseits durch den Lieferer und andererseits durch den Abnehmer vor.Nicht verbindlich geklärt war bislang die Frage, ob bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen mit sog. geteilter oder gebrochener Transportverantwortlichkeit die Steuerbefreiungen nach den §§ 6 und 6a UStG anwendbar sind. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen sind unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 6 und 6a UStG steuerfrei, wenn der Lieferer bzw. der Abnehmer (oder deren Beauftragter) den Liefergegenstand ins Drittlandsgebiet bzw. in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet.In den meisten Fällen ist der Lieferer nur für eine Teilstrecke der Warenbewegung zuständig und bewegt die Ware in der Praxis regelmäßig ausschließlich im Inland. Der Abnehmer hingegen übernimmt den Anschlusstransport ab der Übergabestelle bis zum endgültigen Bestimmungsort im Ausland. Bestehende Zweifel an der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung sind durch das BMF-Schreiben nunmehr zumindest zum Teil beseitigt.

von Streit, Georg / Luther, Matthias, Angabe der Anschrift in Rechnungen, UStB 2016, 51-58

Der BFH hatte in einer Entscheidung vom 22.7.2015 (BFH v. 22.7.2015 – V R 23/14, UR 2015, 796 = UStB 2015, 274, mit Komment. Weigel) über die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs zu entscheiden. Hierbei ging er insbesondere auf das Erfordernis der Angabe der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers auf der Rechnung gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG und die Prüfung der Angaben durch den Leistungsempfänger ein. Die Zielrichtung der Entscheidung – das Steueraufkommen und eine gerechte Festsetzung der Steuern sicherzustellen – findet allgemeine Zustimmung und die dargelegten Grundsätze mögen im Einzelfall helfen, Steuerbetrug zu ahnden. Die große Zahl der steuerehrlichen Unternehmer sieht sich aber durch die Feststellungen des BFH in der Praxis nicht unerheblichen Herausforderungen ausgesetzt, die sie teilweise nur schwer erfüllen können. Außerdem ist fraglich, inwieweit die Ausführungen des BFH zur Geschäftsadresse im Zeitalter des Internets und des E-Commerce sowie in Zeiten weitgehender Mobilität und fortschreitender Digitalisierung tatsächlich verallgemeinerungsfähig sind.

Wenhardt, Christoph, Steuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Bereich der Humanmedizin, UStB 2016, 58-60

In § 4 UStG ist eine Vielzahl von Steuerbefreiungen enthalten. Hierzu gehört auch die Befreiung von Heilbehandlungsleistungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 UStG). Im folgenden Beitrag soll diese Befreiungsvorschrift näher erläutert werden.

Service

Aktuelle Rechtsprechung zum gewerbesteuerlichen Missbrauchstatbestand des § 18 Abs. 3 UmwStG, UStB 2016, R5

Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung gegenüber dem Geschäftsführer, UStB 2016, R5

Die rechtsfähige Stiftung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, UStB 2016, R5

Auflagen und Bedingungen bei der Durchführung der Kapitalerhöhung, UStB 2016, R5

Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG beim Kleinanleger, UStB 2016, R5-R6

Steuerhinterziehung in großem Ausmaß durch strafrechtlich verjährte Taten?, UStB 2016, R6

Ausgewählte einkommensteuerliche Fragen der Erbfolge, UStB 2016, R6

Überprüfung und Schätzung im sog. bargeldintensiven Handel, UStB 2016, R6

Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, UStB 2016, R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.02.2016 15:33

zurück zur vorherigen Seite