Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 3, Erscheinungstermin: 17. März 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 25.11.2015 - V R 66/14 / Weigel, Martin, Grundstücksübertragung als Teilgeschäftsveräußerung, UStB 2016, 61-63
  • BFH v. 2.12.2015 - V R 25/13 / Fritsch, Frank, Neuordnung der umsatzsteuerlichen Organschaft, UStB 2016, 63-65
  • BFH v. 11.11.2015 - V R 37/14 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung, UStB 2016, 65-67
  • BFH v. 21.10.2015 - XI R 22/13 / Vellen, Michael, Steuersatz bei sog. Druckkostenzuschuss, UStB 2016, 67-68
  • BFH v. 3.12.2015 - V R 43/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Steuersatz bei Überlassung digitaler oder elektronischer Sprachwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, UStB 2016, 68-69
  • BFH v. 17.12.2015 - XI B 84/15 / Rothenberger, Franz, Vertrauensschutz in Bauleistungsfällen – Nacherhebung beim Leistenden, UStB 2016, 69-71
  • FG Hamburg v. 4.2.2015 - 2 K 325/14 / Wohlfart, Michaela, Veräußerung von für steuerbefreite Tätigkeiten verwendeten Klinikgegenständen, UStB 2016, 71


Verwaltung

BMF v. 9.2.2016 - III C 3 - S 7130/15/10001, IV C 4 - S 0185/15/10001:001 – DOK 2016/0080207 / Walkenhorst, Ralf, Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe, UStB 2016, 71-72

BMF v. 23.2.2016 - III C 2 - S 7208/11/10001 – DOK 2016/0119987 / Walkenhorst, Ralf, Unionsrechtskonforme Auslegung des § 10 Abs. 5 UStG, UStB 2016, 72

BMF v. 16.2.2016 - III C 3 - S 7359/10/10003 – DOK 2016/0112341 / Walkenhorst, Ralf, Vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen, UStB 2016, 72-73

BMF v. 1.2.2016 - III C 3 - S 7172/07/10004 – DOK 2016/0098647 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern, UStB 2016, 73

OFD Niedersachsen v. 30.10.2015 - S 7240 - 37 - St 187 VD / Wohlfart, Michaela, Steuersatz für Umsätze aus der Überlassung von Computerprogrammen, UStB 2016, 74

FinMin. Schleswig-Holstein v. 12.1.2016 - VI 358 - S 7157 - 004 / Wohlfart, Michaela, Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen von Fahrzeugen ohne Ausfuhrkennzeichen, UStB 2016, 74

Beiträge für die Beratungspraxis

Trinks, Beate / Trinks, Matthias, Steuerbefreiung für selbständige Lehrer und Dozenten, UStB 2016, 75-78

Bereits seit etwa zehn Jahren besteht kaum ein Zweifel daran, dass die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG unionsrechtswidrig ist. Spätestens nach der geänderten BFH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 ist abschließend geklärt, dass betroffene Lehrer und Dozenten sich unmittelbar auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen können. Aufgrund des widersprüchlichen Verhaltens der Finanzverwaltung besteht in der Beratungspraxis jedoch enorme Unsicherheit über das Ausmaß der Steuerbefreiung.

Moldan, Alexander, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Werbeprämien, UStB 2016, 78-87

Verkaufswettbewerbe sind seit längerem feste Bestandteile der Verkaufsförderung vieler Hersteller und Lieferanten. Durch die Ausreichung von Werbeprämien (in Form von Konsumgütern bis hin zu Reisen) sollen eigene Arbeitnehmer wie auch Vertragspartner bzw. deren Arbeitnehmer belohnt und zu Mehrleistungen motiviert werden. Die Finanzgerichtsbarkeit musste sich, insbesondere in den 1990er Jahren, bereits mehrfach mit diesem Thema befassen, ohne dabei sämtliche Fragen beantworten zu können. Vor diesem Hintergrund soll der folgende Beitrag einen Überblick über denkbare Fallgestaltungen und deren jeweilige umsatzsteuerrechtliche Behandlung geben.

Grebe, Christian, Abwicklung von Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG – Teil I, UStB 2016, 88-96

Mit seinen Urteilen vom 22.8.2013 (BFH v. 22.8.2013 – V R 37/10, BStBl. II 2014, 128 = UR 2014, 282 = UStB 2014, 7, mit Komment. ) sowie vom 11.12.2013 (BFH v. 11.12.2013 – XI R 21/11, BStBl. II 2014, 425 = UR 2014, 276, mit Komment.  = UStB 2014, 99, mit Komment. ) ist der BFH der Finanzverwaltung hinsichtlich des Wechsels der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in die Parade gefahren. Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft erfolge, so der BFH, nur (noch) dann, wenn der Leistungsempfänger (Bauträger) die bezogenen Leistungen der bauleistenden (Sub-)Unternehmer selber unmittelbar für eine Bauleistung verwende. Bei der Bebauung eigener Grundstücke liege jedoch eine Grundstückslieferung und keine Bauleistung vor, so dass in diesen Fällen der Bauleistende Steuerschuldner bleibe. Aufgrund des von der Finanzverwaltung bzw. vom Gesetzgeber befürchteten “fiskalischen Fiaskos“ (so , UR 2014, 81) – die eine steuerfreie Grundstückslieferung ausführenden Bauträger beantragen die Erstattung der zu Unrecht abgeführten § 13b-Steuer, während die Finanzverwaltung bei den Bauleistungen nach § 176 AO (Vertrauensschutz) an einer Nachforderung gehindert ist – wurde mit Wirkung zum 31.7.2014 (vgl. Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266) für die “Altfälle“ der von Anfang an scharf kritisierte § 27 Abs. 19 UStG eingeführt. Gemäß dieser Vorschrift soll § 176 AO keine Anwendung finden, so dass eine Festsetzung der nunmehr vom Bauleistenden geschuldeten Umsatzsteuer möglich sein soll. Der Bauleistende kann zur Tilgung seiner Umsatzsteuerschuld gegenüber dem FA seine zivilrechtlich gegenüber dem Bauträger bestehende Forderung auf Zahlung der Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises an sein FA abtreten.Der nachfolgende Beitrag möchte das Thema des § 27 Abs. 19 UStG nicht abschließend erörtern, sondern dem Praktiker einen umfassenden Leitfaden an die Hand geben. Der Beitrag ist zweigeteilt. Der erste Teil befasst sich mit den durch § 27 Abs. 19 UStG aufgeworfenen verfahrens-, verfassungs- bzw. europa- sowie zivilrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der zum Teil unterschiedlichen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung. Der zweite Teil gibt eine Übersicht über die bisherigen AdV-Beschlüsse der FG sowie des BFH und endet mit der Vorstellung der – soweit ersichtlich – ersten (rechtskräftigen) Entscheidung in einem Hauptverfahren.

Service

Die Ehegatten-Einzelveranlagung, UStB 2016, R5

Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, UStB 2016, R5

Steuerliche Berücksichtigung von Wertminderungen des Grund und Bodens, UStB 2016, R5

Unternehmenskauf/-verkauf unter Beteiligung einer GmbH – Fragestellungen bei § 17 EStG (Teil 2), UStB 2016, R5

Unternehmenskauf/-verkauf: Unternehmenskaufmodell, Gewinnabgrenzung, § 8c KStG (Teil 3), UStB 2016, R5-R6

Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH, UStB 2016, R6

Zugewinnausgleich – Berücksichtigung latenter Steuern bei der Berechnung der Ausgleichsleistung, UStB 2016, R6

§ 15 FAO Selbststudium Verträge zwischen nahen Angehörigen: Steuerliche Anerkennung in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, UStB 2016, R6

Das aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz der Balearischen Inseln – Gesetzesänderungen zum 1.1.2016, UStB 2016, R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.03.2016 17:46

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