Otto Schmidt Verlag


Heft 10 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 10, Erscheinungstermin: 17. Oktober 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 1.6.2016 - XI R 29/14 / Weigel, Martin, Partnervermittlung im Internet als “auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung“, UStB 2016, 289-291
  • BFH v. 6.7.2016 - XI R 1/15 / Fritsch, Frank, Geschäftsveräußerung im Ganzen bei teilweiser Fortführung der Vermietung, UStB 2016, 291-293
  • BFH v. 22.6.2016 - V R 46/15 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands, UStB 2016, 293-294
  • FG Düsseldorf v. 2.10.2015 - 5 K 363/12 U / Fritsch, Frank, Unternehmerische Tätigkeit bei Erwerbs- und Einbringungsvorgängen, UStB 2016, 294-295
  • FG Rheinland-Pfalz v. 31.5.2016 - 3 K 1364/15 / Sterzinger, Christian, Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer, UStB 2016, 296-298
  • FG Berlin-Brandenburg v. 22.6.2016 - 7 K 7184/14 / Wohlfart, Michaela, Behandlung von Belegarztleistungen im Rahmen der Beurteilung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F., UStB 2016, 299
  • FG Berlin-Brandenburg v. 4.11.2015 - 7 K 7283/13 / Wohlfart, Michaela, Auswirkungen des Wegfalls der USt-IdNr. während der Vertragsabwicklung, UStB 2016, 299
  • FG München v. 28.6.2016 - 2 K 3248/13 / Wohlfart, Michaela, Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften bei nicht ausgeführten Leistungen, UStB 2016, 299-300
  • FG Baden-Württemberg v. 15.6.2016 - 9 K 2564/14 / Wohlfart, Michaela, Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung auch im Fall der Verfahrenseröffnung in Eigenverwaltung, UStB 2016, 300

Verwaltung

  • BMF v. 19.9.2016 - III C 3 - S 7171-b/15/10003 – DOK 2016/0792126 / Walkenhorst, Ralf, Leistungen privater Arbeitsvermittler, UStB 2016, 301-302
  • OFD Frankfurt/M. v. 21.7.2016 - S 7117 A - 042 - St 113 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen an Businessclubs, UStB 2016, 302
  • OFD Niedersachsen v. 8.8.2016 - S 7220 - 31 - St 183 / Wohlfart, Michaela, Unverbindliche Zolltarifauskünfte für Umsatzsteuerzwecke, UStB 2016, 302

Beiträge für die Beratungspraxis

  • Luther, Matthias, Vorsteuerabzug ohne (ordnungsgemäße) Rechnung, UStB 2016, 303-307
    Was hat sich der EuGH nur dabei gedacht? Das war wohl die erste Reaktion vieler Finanzbeamter, als sie das EuGH-Urteil in der Rs. Senatex lasen. Demgegenüber sollte das Urteil alle Unternehmen zu glühenden Europäern gemacht haben. Was war passiert? Der EuGH hat die strengen Anforderungen an den Vorsteuerabzug in Deutschland aufgeweicht. In dem Beitrag wird zunächst kurz das EuGH-Urteil vorgestellt und anschließend diskutiert, inwieweit die Entscheidung die aktuelle Rechtspraxis in Deutschland beeinflusst und verändert.

    Was hat sich der EuGH nur dabei gedacht? Das war wohl die erste Reaktion vieler Finanzbeamter, als sie das EuGH-Urteil in der Rs. Senatex lasen. Demgegenüber sollte das Urteil alle Unternehmen zu glühenden Europäern gemacht haben. Was war passiert? Der EuGH hat die strengen Anforderungen an den Vorsteuerabzug in Deutschland aufgeweicht. Der folgende Beitrag stellt zunächst kurz das EuGH-Urteil vor. Anschließend wird diskutiert, inwieweit die Entscheidung die aktuelle Rechtspraxis in Deutschland beeinflusst und verändert.

 

  • Hundt-Eßwein, Hans U., Aufteilung der Vorsteuern bei gemischt nutzbaren Gegenständen, UStB 2016, 307-313
    Die Auslegung des § 15 Abs. 4 UStG, vor allem die Frage nach einer sachgerechten Aufteilungsmethode der nicht eindeutig zuordenbaren Vorsteuerbeträge führte zu einer unterschiedlichen Spruchpraxis innerhalb der zuständigen Senate des BFH. Die Literatur hat so viel Unklarheit heftig kritisiert. Ist das Problem durch die EuGH-Entscheidung Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR gelöst?

    Die Auslegung des § 15 Abs. 4 UStG, insbesondere die praxisrelevante Frage nach einer sachgerechten Aufteilungsmethode der nicht eindeutig zuordenbaren Vorsteuerbeträge, führte in der Vergangenheit zu einer unterschiedlichen Spruchpraxis innerhalb der zuständigen Senate des BFH, sogar zu einem Dissens innerhalb eines Senats (einerseits BFH v. 22.8.2013 – V R 19/09, UR 2014, 68, andererseits v. 7.5.2014 – V R 1/10, UR 2014, 618 = UStB 2016, 191). Die Literatur (z.B. von Streit, UR 2014, 618; , UR 2014, 764; , UR 2014, 725; /, DStR 2014, 1697; , UStB 2015, 75) hat an so viel Unklarheit zum Teil heftige Kritik geübt (z.B. /, DStR 2014, 1697: “Dem V. Senat gelingt ... erneut ein genialer Schachzug, durch den die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Eingangsleistungen abermals auf den Kopf gestellt wird.“).Mit der (erneuten) Vorlage an den EuGH wollte der XI. Senat (vgl. BFH v. 5.6.2014 – XI R 31/09, UR 2014, 651 = UStB 2014, 219) das Problem durch eine andere Sichtweise wohl endlich lösen. Ob dies aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 9.6.2016 (EuGH v. 9.6.2016 – Rs. C-332/14, und Dr. Wilfried Grundstücksgemeinschaft GbR, ECLI:EU:C:2016:417, UR 2016, 545 = EU-UStB 2016, 47) gelungen ist, soll der folgende Beitrag aufzeigen.

 

  • Meurer, Thomas, Auswirkungen eines nicht kostendeckenden Entgelts auf den Vorsteuerabzug, UStB 2016, 313-321f
    Die umsatzsteuerrechtliche Würdigung der Vereinnahmung nichtkostendeckender Entgelte variiert. Die nationale Finanzgerichtsbarkeit bzw. der EuGH haben entweder die Unternehmereigenschaft verneint (und damit ein Vorsteuerabzugsrecht versagt) oder tendenziell einen (vollen) Vorsteuerabzug gewährt. Bisher unberücksichtigt ist der Aspekt der Vorsteuerkürzung bzw. -deckelung geblieben.
    In jüngster Vergangenheit sind zahlreiche Urteile der nationalen Finanzgerichtsbarkeit bzw. des EuGH zu Sachverhalten ergangen, in denen für ausgangsseitige Umsätze ein geringfügiges Entgelt erhoben worden war. Je nach Ausgestaltung des Sachverhalts wurde entweder die Unternehmereigenschaft verneint (und damit ein Vorsteuerabzugsrecht versagt) oder – falls diese bejaht wurde – die Frage nach den Auswirkungen nicht kostendeckender Entgelte auf den Vorsteuerabzug thematisiert. Auf den ersten Blick scheint insoweit die Tendenz erkennbar zu sein, dass dennoch ein (voller) Vorsteuerabzug zu gewähren sein soll. Der folgende Beitrag zeigt jedoch auf, dass ein wichtiger Ansatz bislang noch gar nicht mit berücksichtigt worden ist.

 

  • Trinks, Beate / Trinks, Matthias, Die Vergütung von Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, UStB 2016, 321-324
    Die umsatzsteuerliche Abrechnung von gerichtlich oder behördlich beauftragten Sachverständigengutachten bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Insbesondere im Zusammenhang mit der Kleinunternehmereigenschaft wird die Umsatzsteuer mitunter fehlerhaft berechnet und muss – unter besonderer Beachtung von Verjährungsfristen – korrigiert werden.
    Die umsatzsteuerliche Abrechnung von gerichtlich oder behördlich beauftragten Sachverständigengutachten bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Insbesondere im Zusammenhang mit der Kleinunternehmereigenschaft wird die Umsatzsteuer mitunter fehlerhaft berechnet und muss – unter besonderer Beachtung von Verjährungsfristen – korrigiert werden.

Editorial

Jetzt neu: Selbststudium nach § 15 FAO mit dem UStB, UStB 2016, R3

  • Service

  • § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG: Wahlrecht zum steuerlichen Teilkostenkostenansatz, UStB 2016, R7
  • § 15 FAO Selbststudium: Realteilung von Personengesellschaften, UStB 2016, R7
  • Hausgeldzahlungen bei vermietetem Wohneigentum, UStB 2016, R7
  • Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012, UStB 2016, R7
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Einkünften nach § 8b KStG, UStB 2016, R7-R8
  • Einziehung des Geschäftsanteils – Einvernehmliches Ausscheiden des Gesellschafters, UStB 2016, R8
  • Änderungen des KStG und GewStG im Entwurf des AHRL-ÄndUmsG, UStB 2016, R8
  • Registeranmeldung durch Eigenurkunde des Notars – Eine Verfahrensvereinfachung, UStB 2016, R8
  • Positionspapier des BMF und Erlass des FinMin. Nordrhein-Westfalen zu Einzelfragen der §§ 371, 398a AO, UStB 2016, R8
  • Nichtigkeit der (Straf-)Schätzung?, UStB 2016, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.10.2016 11:41

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