Otto Schmidt Verlag


Heft 11 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 11, Erscheinungstermin: 17. November 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 10.8.2016 - XI R 31/09 / Fritsch, Frank, Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, UStB 2016, 325-327
  • BFH v. 10.8.2016 - V R 45/15 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Innergemeinschaftliche Lieferungen – Bestimmungsort, UStB 2016, 327-329
  • BFH v. 10.8.2016 - V R 38/15 / Vellen, Michael, Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen, UStB 2016, 329-330
  • FG Sachsen-Anhalt v. 26.7.2016 - 4 V 1379/15 / Sterzinger, Christian, Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung, UStB 2016, 331-332
  • FG Baden-Württemberg v. 21.4.2016 - 1 K 1158/14 / Heinrichshofen, Stefan, Vorsteuerabzug aus Rechnungen/Gutschriften einer “Briefkastenfirma“, UStB 2016, 332-334
  • FG Baden-Württemberg v. 6.6.2016 - 1 K 3386/15 / Wohlfart, Michaela, Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Ferrari, UStB 2016, 334
  • FG München v. 26.7.2016 - 2 K 710/14 / Wohlfart, Michaela, Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten, UStB 2016, 334-335
  • FG Niedersachsen v. 18.8.2016 - 5 K 288/15 / Wohlfart, Michaela, Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, UStB 2016, 335
  • FG Münster v. 2.8.2015 - 15 K 718/12 U / Wohlfart, Michaela, Keine Umsatzsteuerbefreiung für eine private Augenklinik, UStB 2016, 335-336
  • FG Saarland v. 13.7.2016 - 1 K 1132/13 / Wohlfart, Michaela, Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit bei Insolvenzeröffnung, UStB 2016, 336
  • FG Niedersachsen v. 3.9.2015 - 16 K 340/12, Revision eingelegt (Az. des BFH: V R 25/16) / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für angeordnete Laborleistungen, UStB 2016, 336-337

Verwaltung

  • BMF v. 6.10.2016 - III C 3 - S 7170/10/10004 – DOK 2016/0882179 / Walkenhorst, Ralf, Steuerbefreiung für Leistungen eines privaten Krankenhauses, UStB 2016, 337-338
  • BMF v. 28.9.2016 - III C 3 - S 7170/11/10004 – DOK 2016/0883539 / Walkenhorst, Ralf, Abgabe von Zytostatika im Rahmen ambulanter Krebstherapien, UStB 2016, 338-339
  • BMF v. 4.10.2016 - III C 3 - S 7103-b/16/10001 – DOK 2016/0900109 / Wohlfart, Michaela, Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge, UStB 2016, 340
  • OFD Niedersachsen v. 14.9.2016 - S 7168 - 132 - St 173 / Wohlfart, Michaela, Leistungen im Zusammenhang mit der Grundstücksüberlassung zum Betrieb von Windkraftanlagen, UStB 2016, 340
  • BayLfSt v. - Merkblatt Jagdgenossenschaften und Umsatzsteuer, Stand Oktober 2016 / Wohlfart, Michaela, Umsatzbesteuerung von Leistungen der Jagdgenossenschaften, UStB 2016, 340-341

Beiträge für die Beratungspraxis

 

  • Burgmaier, Bernd, Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und seine Folgen für das Vorsteuervergütungsverfahren und den Direktanspruch, UStB 2016, 341-344
  • Der EuGH gebietet den restriktiven Rechtsauffassungen der Finanzverwaltungen in den Mitgliedstaaten in schöner Regelmäßigkeit Einhalt und erteilt dem Formalismus eine Absage. Seine jüngste Entscheidung in der Rs. Senatex reiht sich hier nahtlos ein. Der Beitrag beleuchtet die Ausführungen des EuGH zur Verhältnismäßigkeit, die restriktive Vorlagepraxis der FG und die Auswirkungen auf das Vorsteuervergütungsverfahren in Deutschland.
  • Gute Nachrichten aus der EU sind in der letzten Zeit Mangelware geworden. Dies gilt allerdings nicht für die Urteile des EuGH, die den restriktiven Rechtsauffassungen der Finanzverwaltungen in den Mitgliedstaaten in schöner Regelmäßigkeit Einhalt gebieten und immer wieder dem Formalismus eine Absage erteilen. Die jüngste Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Senatex reiht sich hier nahtlos ein. Im Nachfolgenden stehen die Ausführungen des EuGH in dieser Entscheidung zur Verhältnismäßigkeit, die restriktive Vorlagepraxis der FG und die Auswirkungen auf das Vorsteuervergütungsverfahren in Deutschland im Vordergrund.

  • von Streit, Georg / Pisanó, Angelo, Die Steuerbefreiung von Postdienstleistungen, UStB 2016, 345-352
  • Die – zum 1.7.2010 neu gefasste – Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG dient dem Ziel, die Kosten für postalische Universaldienstleistungen für die Verbraucher möglichst niedrig zu halten. Das FG Köln und das FG Baden-Württemberg sehen die Dienstleistung “Postzustellungsauftrag“ als steuerpflichtig an, was insofern verwunderlich ist, als sich damit die Preise für diese Dienstleistung verteuern.
  • Die – zum 1.7.2010 neu gefasste – Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG dient dem Ziel, die Kosten für postalische Universaldienstleistungen für die Verbraucher möglichst niedrig zu halten. Das FG Köln und das FG Baden-Württemberg hatten im vergangenen Jahr als erste FG die Möglichkeit, in Hauptsacheverfahren über den Umfang der Befreiungsvorschrift in ihrer neuen Fassung zu entscheiden. Es ging um die Steuerfreiheit des sog. Postzustellungsauftrags. Beide Gerichte haben sich in weiten Teilen den Ausführungen des OLG Düsseldorf in einer Entscheidung aus dem Jahr 2013 angeschlossen, das diese Dienstleistung als steuerpflichtig angesehen hatte. Dies ist insofern verwunderlich, als sich damit die Preise für diese Dienstleistung verteuern. Als nächstes wird sich der BFH, der Anfang dieses Jahres bereits in einem anderen Zusammenhang zur Steuerbefreiung von Postdienstleistungen Stellung genommen hat, mit diesen Fragen zu beschäftigen haben.
  • Grebe, Christian, Neue Entwicklungen bei der Option nach § 9 UStG bei Grundstücksumsätzen – Teil I, UStB 2016, 352-356
  • Der erste Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Option bei Grundstücksumsätzen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang ergangenen jüngeren Rechtsprechung zu Fragen der Langfristigkeit und des ermäßigten Steuersatzes.
  • Sowohl die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken als auch deren Veräußerung sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (vgl. § 4 Nr. 12 Buchst. a bzw. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). Für den leistenden Unternehmer bedeutet dies, dass ihm der Vorsteuerabzug aus etwaigen Eingangsleistungen (z.B. Notar oder Steuerberater) verwehrt bleibt (§ 15 Abs. 2 UStG). Unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 UStG kann der leistende Unternehmer diese Umsätze als steuerpflichtig behandeln, so dass er grundsätzlich in den Genuss des Vorsteuerabzugs gelangt, aber auch etwaige Pflichten zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach Maßgabe des § 15a UStG vermieden werden können. Während die Finanzverwaltung sowohl für Vermietungs- als auch für Veräußerungsumsätze nach (noch) geltender Auffassung eine Option bis zur formellen Bestandskraft (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 3 S. 1 UStAE) zulässt, ist der BFH dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt.Der Beitrag ist zweigeteilt. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Option bei Grundstücksumsätzen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang ergangenen jüngeren Rechtsprechung zu Fragen der Langfristigkeit und des ermäßigten Steuersatzes. Der zweite Teil erläutert die Voraussetzungen einer Option nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG unter kritischer Beleuchtung der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH. In diesem Zusammenhang wird auch auf die neue Rechtsprechung des BFH hinsichtlich der Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) in Bauträgerfällen eingegangen.

Service

  • § 15 FAO Selbststudium: Neues zur Verständigung im Steuerstrafverfahren, UStB 2016, R7
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung, UStB 2016, R7
  • § 15 FAO Selbststudium: Veräußerung “einbringungsgeborener“ Anteile an Personengesellschaften, UStB 2016, R7
  • Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (I), UStB 2016, R7
  • Die Bedeutung des § 50i EStG für (vorweggenommene) Erbfolgen – Probleme bei der Buchwertfortführung, UStB 2016, R7-R8
  • Erweiterte Familienheim-Steuerbefreiung durch Hingabe nicht begünstigten ererbten Vermögens, UStB 2016, R8
  • Pflegefreibetrag und Befreiung für Pflegegeld – Aktuelle Rechts- und Gestaltungsfragen, UStB 2016, R8
  • § 15 FAO Selbststudium: Mehrfachgeschäftsführung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer, UStB 2016, R8
  • Update: Die (streitige) Gesellschafterversammlung bei der GmbH, UStB 2016, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.11.2016 13:45

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