Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2017

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 4, Erscheinungstermin: 20. April 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelles

  • Günther, Karl-Heinz, Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen, AO-StB 2017, 97
  • Günther, Karl-Heinz, Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Ländererlassen, AO-StB 2017, 97

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16 / Marfels, Michael, Keine Aufrechterhaltung des Haftbefehls bei unangemessener Verfahrensverzögerung, AO-StB 2017, 98-100
  • BGH v. 13.7.2016 - 1 StR 108/16 / Marfels, Michael, Steuerhehlerei nur bei Absatzerfolg, AO-StB 2017, 100-102
  • BGH v. 21.4.2016 - 1 StR 122/16 / Marfels, Michael, Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen, AO-StB 2017, 102
  • BFH v. 11.10.2016 - III B 21/16 / Lindwurm, Christof, Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen, AO-StB 2017, 102-103
  • FG Köln v. 22.9.2016 - 13 K 66/13, rkr. / Buse, Johannes W., Steuerfahndungsbeamte als Sachverständige bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei, AO-StB 2017, 104-106
  • FG Münster v. 24.11.2016 - 3 K 1627/15 Erb, 3 K 1628/15 Erb / Rabback, Dieter E., Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung, AO-StB 2017, 106-107
  • OLG Hamm v. 2.8.2016 - 4 RVs 78/16 / Tormöhlen, Helmut, Im Steuerstrafverfahren keine Revisionsbegründung durch Steuerberater, AO-StB 2017, 107-108
  • BFH v. 8.11.2016 - I R 1/15 / Marfels, Michael, Umwandlung einer Sprungklage durch nachträglichen Einspruch, AO-StB 2017, 108-109

Verwaltung

  • BMF v. 6.2.2017 - IV C 4 - S 2223/07/0012 – DOK 2016/1033014 / Gersch, Eva-Maria, Vereinfachung bei einer Zuwendungsbestätigung, AO-StB 2017, 109-110

Beiträge für die Beratungspraxis

  • Heuel, Ingo / Harink, Sarah, Steuererklärungsfristen und Neukonzeption des Verspätungszuschlages, AO-StB 2017, 110-121
    Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016 wurden u.a. auch die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen verlängert. Bei näherer Betrachtung ist dies insb. für Berater vor dem Hintergrund der erweiterten Möglichkeiten der Vorabanforderungen nur beschränkt ein Grund zum Jubeln. Gibt der Steuerpflichtige seine Erklärungen erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen ab, hat dies neben dem Verspätungszuschlag ggf. auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

 

  • Spatscheck, Rainer / Wimmer, Lea, Wichtige Ansätze bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, AO-StB 2017, 121-124
    In der Praxis nehmen Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu. Insbesondere Steuerberatern wird regelmäßig vorgeworfen, durch ihr Handeln dem angeblich steuerhinterziehenden Mandanten Hilfe geleistet zu haben. Die Autoren setzen sich kritisch mit dem Urteil des BGH vom 6.9.2016 – 1 StR 575/15 auseinander. Das Urteil enthält nach Ansicht der Autoren aber auch wichtige Ansätze für die Strafverteidigung.

 

  • Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Nachweis des für die Steuerbefreiung schädlichen Hinterziehungsvorsatzes beim Umsatzsteuerkarussell, AO-StB 2017, 124-126
    Nach Ansicht des EuGH kann die Mehrwertsteuerbefreiung für Umsätze bei einem “Umsatzsteuerkarussell“ versagt werden. Die Autoren begründen, warum sich die Aussagen des EuGH allerdings nur auf Fälle mit klar erwiesenem Vorsatz beziehen können. In anderen Fällen muss die Finanzbehörde den Hinterziehungsvorsatz durch Indiztatsachen nachweisen. Ob strukturelle Mängel des Umsatzbesteuerungssystems mit Strafrechtsmitteln behoben werden können, ist fraglich.

 

  • Wenzler, Thomas, Betriebsprüfung in der Gastronomie – irgendwas ist immer, AO-StB 2017, 127-128
    Regelmäßig wird die Buchführung eines gastronomischen Betriebs im Rahmen einer Außenprüfung verworfen. Sie wird dann nicht nach § 158 AO der Besteuerung zugrundegelegt. Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO und u.U. ein Steuerstrafverfahren sind die Folge. Aus Beratersicht gilt es, die Folgen für den Mandanten zumindest zu reduzieren und sich mit der Finanzverwaltung z.B. mittels tatsächlicher Verständigung zu einigen.

Literaturempfehlungen

Service

  • Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Aktualisierung im Bereich AO, AO-StB 2017, R7
  • Vorababschlag für qualifizierte Familienunternehmen nach dem neuen ErbStG, AO-StB 2017, R7
  • Tax Compliance Management System, AO-StB 2017, R7
  • Das gemeinschaftliche Testament – Häufige Praxisprobleme und Gestaltungsempfehlungen, AO-StB 2017, R7
  • Kindergeld – Ein Überblick über die aktuelle BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2017, R8
  • Haftungsrisiken des Erwerbers bei Anteilskaufverträgen, AO-StB 2017, R8
  • § 15 FAO Selbststudium: Der Abschlag für Familienunternehmen nach § 13a Abs. 9 ErbStG, AO-StB 2017, R8
  • § 15 FAO Selbststudium: Korrekturverfahren nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG (I), AO-StB 2017, R8
  • Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass, AO-StB 2017, R8
  • Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht, AO-StB 2017, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2017 11:00

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