Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2024 hat die Finanzverwaltung aufgrund zwischenzeitlich eingetretener verschiedener gesetzlicher Änderungen die GOBD in Teilbereichen geändert.

BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0316/21/10001 :002, DOK 2024/0184201

GOBD

Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (BGBL: I 2022, 2730) ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD.

Die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019 - IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, BStBl I 2019, 1269, wurden daher mit BMF-Schreiben v. 11.3.2024, insbesondere im Bereich der Regelungen zur Datenüberlassung, mit sofortiger Wirkung angepasst.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.04.2024 14:20
Quelle: BMF online

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