Otto Schmidt Verlag


Aktuell im GmbHStB

Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals in der Vor-GmbH (Lohr, GmbHStB 2023, 292)

Nicht selten müssen bereits vor der Eintragung der GmbH Änderungen bezüglich des Stammkapitals und der Einlagen erfolgen – etwa in den Fällen, in denen das Stammkapital wider Erwarten nicht in der angestrebten Höhe erbracht werden kann oder weil Hindernisse für die Erbringung von Sachleistungen bestehen. In diesen Fällen muss die Satzung entsprechend angepasst werden. Der Beitrag beinhaltet einen kurzen Überblick über die Anforderungen solcher Änderungen sowie einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.


1. Änderungen im Gründungsstadium

2. Besonderheiten bei Änderungen des Stammkapitals

3. Wechsel von der UG (haftungsbeschränkt) in die GmbH und vice versa

4. Änderung des Musterprotokolls

5. Weitere Muster zur Änderung der Satzung vor der Eintragung der GmbH

6. Musterformulierung


1. Änderungen im Gründungsstadium

Die Vorschriften über die Satzungsänderung und Kapitalmaßnahmen der §§ 53 ff. GmbHG finden keine Anwendung bei Änderungen vor Eintragung der GmbH (OLG Köln v. 28.3.1995 – 2 Wx 13/95, GmbHR 1995, 725; Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 93, Altmeppen, 11. Aufl. 2023, § 53 Rz. 10; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rz. 972; a.A. Priester, ZIP 1987, 282). Vielmehr müssen die Gründungsgesellschafter das Gründungsprotokoll ändern. Im Einzelnen gilt:

  • Die Formvorschrift des § 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG ist zu beachten (alternativ die Form der Onlinegründung, § 2 Abs. 3 GmbHG, s. hierzu Altmeppen, 11. Aufl. 2023, § 2 Rz. 93 ff.).
     
  • Alle Gesellschafter müssen mitwirken i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 2 GmbHG; eine satzungsändernde Mehrheit i.S.d. § 53 Abs. 2 GmbHG ist nicht ausreichend (Langenfeld/Miras, GmbH-Vertragspraxis, 8. Aufl. 2019, Rz. 715; Bayer in Lutter/Hommelhoff, 20. Aufl. 2020, § 2 GmbHG Rz. 48, der jedoch die Zulässigkeit abweichender Satzungsklauseln bejaht, so dass bei entsprechender Satzungsgrundlage in der Ursprungssatzung auch im Gründungsstadium Mehrheitsentscheidungen möglich sind).
     
  • Eine neue Gesellschafterliste ist dann einzureichen, wenn (...)
     



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.09.2023 15:44
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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