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Aktuell im GmbH-StB

Vermögensverwaltende Gesellschaften - Grundlegende Abgrenzungsfragen und Belastungsvergleich typischer Einkunftsarten (Müller, GmbH-StB 2023, 313)

Die Abgrenzung der Aktivitäten von vermögensverwaltenden Gesellschaften stellt die Beratungspraxis vor besondere Herausforderungen. Die sich anschließenden Fragestellungen der Besteuerung vermögensverwaltender Gesellschaften verdeutlichen ebenfalls verschiedene Fallstricke. Vor diesem Hintergrund untersucht der nachfolgende Beitrag unterschiedliche Vehikel vermögensverwaltender Gesellschaften, beleuchtet typische Einkunftstatbestände und stellt letztlich einen Belastungsvergleich an.

I. Bedeutung vermögensverwaltender Gesellschaften
II. Abgrenzung der Vermögensverwaltung

1. Grundsätzliche Abgrenzung
2. Gewerblicher Grundstückshandel
3. Betriebsaufspaltung
4. Sonderbetriebsvermögen
5. Gewerbliche Infektion und Prägung
a) Gewerbliche Infektion
b) Gewerbliche Prägung
III. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
1. Überblick
2. Steuerbelastung
3. Besteuerungsmodus
a) Einkünfte aus Kapitalvermögen
b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
c) Sonstige Einkünfte
IV. Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften
1. Überblick
2. Steuerbelastung
3. Besteuerungsmodus
a) Einkünfte aus Kapitalvermögen
b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
c) Sonstige Einkünfte
V. Vermögensverwaltende Stiftungen
1. Überblick
2. Steuerbelastung
3. Besteuerungsmodus
a) Einkünfte aus Kapitalvermögen
b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
c) Sonstige Einkünfte
VI. Ergebnis


I. Bedeutung vermögensverwaltender Gesellschaften

Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich in der steuerlichen Beratungspraxis großer Beliebtheit. Insbesondere im Familienverbund lassen sich

  • Vermögensverwaltungs- und
  • Holdingaktivitäten

sinnvoll mit vermögensverwaltenden Gesellschaften umsetzen.

Spezielle Fragestellungen: Dabei wird auch die Frage im Vordergrund stehen, ob

  • die reine Vermögensverwaltung – etwa zur Inanspruchnahme der 10-jährigen Spekulationsfrist i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG – oder
  • alternativ doch die Herbeiführung einer Gewerblichkeit – z.B. zur Realisierung eines erbschaftsteuerlichen Wohnungsunternehmens nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 lit. d ErbStG -

den jeweils individuellen Anforderungen der Gesellschafter gerecht werden wird. Bei der Verwirklichung der Vermögensanlage qua vermögensverwaltender Gesellschaft ergeben sich damit spezielle Fragestellungen.

Vor diesem Hintergrund soll der nachfolgende Beitrag grundsätzliche Abgrenzungsfragen zwischen

  • privater Vermögensverwaltung einerseits und
  • gewerblichen Einkünften andererseits

analysieren. Im Anschluss werden typische private Einkunftsarten vermögensverwaltender Gesellschaften – namentlich solche

  • aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG,
  • aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG sowie
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

beleuchtet.

Der nachfolgende Beitrag untersucht die vorgenannten Einkunftsarten im Kontext

  • vermögensverwaltender Personengesellschaften,
  • (thesaurierender) vermögensverwaltender Kapitalgesellschaften und
  • (thesaurierender) Stiftungsstrukturen,

wobei sich die Darstellungen auf die laufende Besteuerung der vorgenannten Vermögenswerte bzw. Assetklassen fokussieren sollen.

II. Abgrenzung der Vermögensverwaltung
Zunächst gilt es, den Rahmen vermögensverwaltender Einkünfte zu umreißen. Neben der grundsätzlichen Richtliniendefinition vermögensverwaltender Einkünfte sollen im Folgenden auch besondere Tatbestände der Abgrenzung vermögensverwaltender von gewerblichen Einkünften beleuchtet werden.

1. Grundsätzliche Abgrenzung
Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit. Eine bloße Vermögensverwaltung liegt demzufolge vor, wenn sich die ausgeübte Betätigung als Nutzung von Vermögen aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch regelmäßige Umschichtung nicht entscheidend in den Vordergrund tritt. Beachten Sie: Beim Handel mit Wertpapieren ist jedoch auch das regelmäßige Umschichten...
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.10.2023 16:16
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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