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Wachstumschancengesetz von Bundestag verabschiedet

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet, mit dem die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken will. So sollen u.a. Transformationsprämien Investitionen fördern und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten den Mietwohnungsbau beflügeln. Das Gesetz liegt nun dem Bundesrat vor, der schon am 24.11.2023 darüber abstimmen wird.

Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen

Ziel des Bundestagsbeschlusses ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern. Unternehmen erhalten dazu künftig einen direkten finanziellen Zuschuss für Energieeffizienzmaßnahmen. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 % der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Steuerlicher Impuls für mehr Forschung

Das Gesetz will einen zusätzlichen steuerlichen Impuls für mehr Forschung setzen, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten seinen Wohlstand sichern könne, heißt es in der amtlichen Begründung. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 % erhöhen.

Vereinfachung im Steuersystem

Weiteres Ziel ist es, das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner zu gestalten und den Büroaufwand zu reduzieren. Dazu dient u.a. die befristete degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude.

Der Bundestag beschloss zudem Verbesserungen beim steuerlichen Verlustabzug, die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie die Pflicht zur Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Dazu wurde u.a. die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.10.2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 6 % ab dem 1.10.2023.

Anregungen des Bundesrates nur teilweise aufgegriffen

Der Bundesrat hatte im sog. ersten Durchgang umfangreich zu dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und dabei über 50 konkrete Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen gefordert sowie weitere Prüfbitten bzw. Anregungen formuliert. Einen kleinen Teil davon hat der Bundestag bei seiner Beschlussfassung übernommen.

Weiteres Verfahren

Nur eine Woche nach dem Bundestag stimmt am 24.11.2023 auch der Bundesrat über das Wachstumschancengesetz ab. Es kann nur mit Zustimmung der Länder in Kraft treten. Auf Wunsch des Bundestages hatte sich der Bundesrat bereit erklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist zu verzichten.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.11.2023 12:38
Quelle: Bundestag/Bundesrat online

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