Otto Schmidt Verlag


Heft 10 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 10 (Erscheinungstermin: 05. Oktober 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 neuen Höchstwert, ErbStB 2026, 301

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 6.5.2026 - II R 2/24 / Knittel, Michael, Berücksichtigung außerordentlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren, ErbStB 2026, 301-303

BFH v. 18.1.2016 - II B 29/15 / Marquardt, Robert, Bewertung von Miteigentumsanteilen, ErbStB 2026, 303-304

BFH v. 22.4.2026 - II R 26/24 / Grootens, Mathias, Verfassungsmäßigkeit des LGrStG Baden-Württemberg, ErbStB 2026, 304-305

BFH v. 25.3.2026 - II R 30/25 / Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung, ErbStB 2026, 305-306

FG Köln v. 26.3.2026 - 6 K 2820/20 / Knittel, Michael, Allgemeiner unionsrechtlicher Zinsanspruch bei Verstoß gegen DBA-Österreich, ErbStB 2026, 306-308

FG Berlin-Brandenburg v. 29.4.2026 - 3 KO 3043/26 / Gruner, Ann-Kristin / Borgmeier, Matthias, Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, ErbStB 2026, 308-309

FG Berlin-Brandenburg v. 12.5.2026 - 16 K 16222/25 / Günther, Karl-Heinz, Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell, ErbStB 2026, 310

Nds. FG v. 18.6.2026 - 1 K 38/24 / Günther, Karl-Heinz, Niedersächsisches Flächen-Lage-Modell bei der Grundsteuer verfassungsgemäß, ErbStB 2026, 310

Sächs. FG v. 27.4.2026 - 2 K 1283/25 / Günther, Karl-Heinz, Voraussetzungen einer Verlängerung der Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG durch eine Kernsanierung, ErbStB 2026, 310-311

FG Düsseldorf v. 23.6.2026 - 4 K 1808/25 Erb / Günther, Karl-Heinz, Keine analoge Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG auf vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie, ErbStB 2026, 311

FG Berlin-Brandenburg v. 22.4.2026 - 3 K 3059/25 / Günther, Karl-Heinz, Aus mehreren Wohnungen bestehendes, zivilrechtlich einheitliches Wohnungseigentum als einzelne wirtschaftliche Einheit, ErbStB 2026, 311-312

FG Rheinland-Pfalz v. 4.12.2025 - 4 K 1016/23 / Günther, Karl-Heinz, Zur Abzinsung eines Sachvermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit, ErbStB 2026, 312-313

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Frankfurt v. 25.7.2025 - 4 U 282/22 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Belastungsvollmacht im Schenkungsvertrag – keine Insolvenzanfechtung wegen Nichtausübung, ErbStB 2026, 313-314

Verwaltung

OFD Baden-Württemberg v. 23.6.2026 - OFDSt34-G 1007-3/2 / Günther, Karl-Heinz, Feststellung von Grundsteuerwerten; Grundsteuerliche Behandlung von Straßenausgleichsflächen, ErbStB 2026, 314-315

LfSt Rheinland-Pfalz v. 7.5.2026 - S 2170-0001#2025/0003-0404 St / Günther, Karl-Heinz, Begriff der funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen i.S.d. § 6 Abs. 3 EStG bei landwirtschaftlichen Betrieben, ErbStB 2026, 315-316

Beiträge für die Beratungspraxis

Kollenbroich, Wilhelm, Metamorphose einer Stiftung – Vermeidung der Erbersatzsteuer, ErbStB 2026, 316-320

Der Beitrag befasst sich mit der Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen. Nach einer Darstellung der steuerlichen Voraussetzungen für die Einordnung als Familienstiftung und der Folgen der Erbersatzsteuer wird eine innovative Konstruktion vorgestellt: die Kombination einer familienversorgenden Stiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung, die als Vorstand der familienversorgenden Stiftung fungiert. Durch Reduzierung der Bezugsberechtigung der Familie auf unter 25 % und Eliminierung des familiären Einflusses auf die Geschäftsleitung kann die Einstufung als Familienstiftung vermieden werden. Der Beitrag analysiert die steuerlichen Auswirkungen, insb. die Kapitaltragsteuer bei Leistungen an Destinatäre, die Steuerbegünstigung nach § 8b KStG bei Beteiligungserträgen sowie die Unterschiede zur Steuerfreiheit der Vermögensverwaltung bei gemeinnützigen Stiftungen. Die Konstruktion bietet eine inländische Alternative zu ausländischen Stiftungslösungen und ermöglicht die Vermeidung der 30-jährigen Erbersatzsteuer bei gleichzeitiger Berücksichtigung altruistischer Motive des Stifters.

Esskandari, Manzur, “Drei – unerwünschte – Fliegen mit einer Klappe“, ErbStB 2026, 321-327

Die Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts nach § 1093 BGB unterfällt grundsätzlich der Schenkungsteuer. Wird das Recht in einer Konstellation eingeräumt, in der bereits ein Mietvertrag über dieselben Räume besteht, ist die Beurkundung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts ein Beratungsfehler des Notars mit weitreichenden Folgen. Der nachfolgende Beitrag stellt einen Praxisfall vor, in dem aus einer einzigen Fehlbeurkundung in Folge der vom Notar vorgenommenen Korrekturversuche bis zu drei aufeinander aufbauende Schenkungstatbestände entstehen konnten. Der Beitrag geht der Frage nach, in welchem Umfang den Notar eine Hinweispflicht aus § 8 Abs. 1, Abs. 4 ErbStDV trifft, ob die in der Urkunde enthaltene Selbstexkulpationsklausel ihn von der Haftung freistellt, und welche zivilrechtlichen Korrekturwege den Beteiligten überhaupt offenstehen, wenn der schenkungsteuerliche Schaden bereits eingetreten ist. Abschließend wird gezeigt, wie sich derartige Konstellationen durch eine ausdrückliche Vorbemerkung in der Urkunde, die die steuerliche Erwartung der Beteiligten zur Geschäftsgrundlage erhebt, von vornherein vermeiden lassen.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, BFH hält Bundesmodell zur Grundsteuer nach Prüfung von drei Einzelfällen für verfassungsgemäß, ErbStB 2026, 327

Günther, Karl-Heinz, Zielgenaue Besteuerung von Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht, ErbStB 2026, 327

Günther, Karl-Heinz, Neue Anwendungserlasse zur Grunderwerbsteuer – Überblick und neue Kontroversen, ErbStB 2026, 328

Günther, Karl-Heinz, Ertragsteuer auf Nachlassvermögen – Dringliche Aufgabe für die nächste Erbschaftsteuerreform, ErbStB 2026, 328

Service

§ 15 FAO Selbststudium: Betriebsaufspaltungen in der steuerlichen Beratungspraxis – Risiken und Vermeidungsstrategien, ErbStB 2026, R5

Einkommensteuerliche Rechtsfolgen bei der Ablösung von Nutzungsrechten – Was folgt aus BFH v. 10.10.2025 – IX R 4/24?, ErbStB 2026, R5

Unionsrechtswidrige Anwendung grunderwerbsteuerlicher Ergänzungstatbestände i.R.v. Umstrukturierungsvorgängen – Zugleich Anmerkungen zu EuGH v. 4.6.2026 – C-837/24, ErbStB 2026, R5

GmbH 2 Go (Teil 34): Die Immobilien-GmbH (Teil 3) – Steueroptimierte Wege in die Immobilien-GmbH, ErbStB 2026, R5-R6

Bestellung eines Nachlasspflegers bei unbekannten Erben eines verstorbenen Gesellschafters – Rechtsfolgen für Folgebeschlüsse und die Gesellschafterliste, ErbStB 2026, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Rspr. zur Außenprüfung – BFH- und FG-Entscheidungen, ErbStB 2026, R6

Kein Vorrang des Vorabverständigungsverfahrens nach § 89a AO bei erkennbarer Nichtkooperation des anderen Vertragsstaates, ErbStB 2026, R6

Die Neuregelung des § 91 Abs. 2a AO im Spannungsfeld von Automationsveranlagung, Verfahrensfairness und Rechtsschutz, ErbStB 2026, R6

Zur Steuerbefreiung für Lieferungen vor der Einfuhr – eine (un-)endliche Geschichte, ErbStB 2026, R6

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