Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 2 (Erscheinungstermin: 05. Februar 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 21.8.2024 - II R 11/21 / Knittel, Michael, Ausführungszeitpunkt einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, ErbStB 2025, 33-34

BFH v. 31.7.2024 - II R 20/22 / Heinrichshofen, Stefan, Niedrig verzinsliches Darlehen als freigebige Zuwendung, ErbStB 2025, 34-35

BFH v. 10.7.2024 - II R 31/21 / Rothenberger, Franz, Zahlung für Bestattungskosten aus einer Sterbegeldversicherung ist Nachlassverbindlichkeit, ErbStB 2025, 35-36

BFH v. 20.9.2024 - IX R 5/24 / Mühlenstädt, Marvin, Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen, ErbStB 2025, 36-38

BFH v. 1.10.2024 - VIII R 25/21 / Halaczinsky, Raymond, Zur Besteuerung von Leistungen einer Schweizer Familienstiftung, ErbStB 2025, 38-39

FG Köln v. 19.9.2024 - 4 K 2189/23 / Grootens, Mathias, Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer, ErbStB 2025, 40-41

Sächs. FG v. 1.10.2024 - 2 K 211/23 / Marquardt, Robert, Grundsteuerwertermittlung im Ertragswertverfahren verfassungskonform, ErbStB 2025, 41-42

BFH v. 5.9.2024 - V R 15/22 / Günther, Karl-Heinz, Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO für extremistische Körperschaften, ErbStB 2025, 42

BFH v. 5.9.2024 - V R 36/21 / Günther, Karl-Heinz, Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht, ErbStB 2025, 43

FG Düsseldorf v. 9.9.2024 - 11 V 1325/24 A (GE) / Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragung auf personengleiche Gesamthand, ErbStB 2025, 43-44

Hess. FG v. 12.10.2023 - 4 K 649/22 / Günther, Karl-Heinz, Abrechnungsbescheid über Kapitalertragsteuer bei streitigen Cum-Cum-Aktiengeschäften, ErbStB 2025, 44

Verwaltung

BMF v. 9.12.2024 - IV D 4 - S 3104/19/10001 :010 / Günther, Karl-Heinz, Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung, ErbStB 2025, 44

BMF v. 18.11.2024 - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031 / Günther, Karl-Heinz, Anwendungsfragen zum InvStG in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung, ErbStB 2025, 44

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 19.11.2024 - S 2812b / Günther, Karl-Heinz, Zuordnung von Dritten zur Nutzung überlassenen Grundstücken oder Grundstücksteilen zum Verwaltungsvermögen, ErbStB 2025, 45

Beiträge für die Beratungspraxis

Günther, Karl-Heinz, Das Jahressteuergesetz 2024 – Abweichungen vom Regierungsentwurf, ErbStB 2025, 45-46

In ErbStB 2024, 193 wurde über den RegE des JStG 2024 und die sich hieraus ergebenden Neuerungen auf der Ebene der Erbschaftsteuer, der Bewertung, der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer sowie der Investmentsteuer berichtet. Zwischenzeitlich wurde das JStG nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesrat am 5.12.2024 verkündet und ist im BStBl. I 2024, 1484 veröffentlicht. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die Änderungen, die sich gegenüber dem RegE ergeben haben, gegeben.

Hahn, Steffen / Olles, Uwe, Berücksichtigung eines Vorbehaltsnießbrauchs dem Grunde und der Höhe nach bei der schenkweisen Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen, ErbStB 2025, 47-53

Bei der Planung der Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfreut sich die Bestellung eines vom Schenker vorbehaltenen Quotennießbrauchs, ggf. ergänzt durch weitergehende Vereinbarungen zur Stimmrechtsausübung, zwecks steuerlicher Optimierung des Übertragungsvorgangs einiger Beliebtheit. Dabei erfolgt die steuerliche Berücksichtigung des Nießbrauchs bei der Erbschaftsteuer mitunter als Duldungsverpflichtung des Beschenkten in analoger Anwendung von R E 7.4 Abs. 1 ErbStR 2011 i.S. einer fiktiven Gegenleistung des Beschenkten. Diese Einordnung geht letztlich zurück auf R 17 ErbStR 2003, die auf ältere Rspr. des BFH verweist. Aus Sicht der Verfasser ist es im Lichte neuerer Rspr. an der Zeit, die Thematik neu zu bewerten. Ziel dieser Abhandlung ist es, eine Diskussion über die steuerliche Berücksichtigung eines vorbehaltenen Quotennießbrauchs anzustoßen.

Grosse, Hendrik / Rothmund, Benjamin, Deutsche Familienstiftung vs. liechtensteinische Familienstiftung, ErbStB 2025, 53-60

Lange Zeit fristete die deutsche Familienstiftung ein Schattendasein in der steuerzentrierten Nachfolgeplanung. Als reine Ewigkeitsstiftung, deren Grundstockvermögen für immer zu erhalten ist, war die deutsche Familienstiftung ein sehr starres Konstrukt und damit für die Nachlassplanung nur sehr bedingt brauchbar. Dies änderte sich schlagartig mit der Einführung der Möglichkeit, eine Ewigkeitsstiftung mit einer Verbrauchsstiftung zu kombinieren durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.2013 (BGBl. I 2013, 556; vgl. nun § 80 Abs. 1 BGB). Die Gestaltung der sog. Hybridstiftung, die neben dem Grundstockvermögen auch ein sonstiges verbrauchbares Vermögen besitzt, brachte die deutsche Familienstiftung an die Front der Gestaltungsberatung. Die Erbschaftsteuerreform 2016 (BGBl. I 2016, 2464) gab dem Institut dann weiteren Aufwind, da die neu errichtete Familienstiftung i.R.d. sog. Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) auch sehr hohe Betriebsvermögenswerte nahezu steuerfrei erhalten kann.
Wenig später verzeichnete auch die liechtensteinische Familienstiftung im Zuge der wachsenden Verunsicherung hinsichtlich der fiskalpolitischen Lage in Deutschland bei vermögenden Privatpersonen und Familienunternehmen einen großen Zulauf. Diese Entwicklung wurde durch ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2019 verstärkt, welches einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Schenkungsteuer bei Ermessensausschüttungen durch ausländische Stiftungen an deutsche Begünstigte eine Absage erteilte (BFH v. 3.7.2019 – II R 6/16, BStBl. II 2020, 61 = ErbStB 2019, 337 [Hartmann]).
Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Relevanz von Stiftungslösungen für die Vermögens- und Nachfolgeplanung soll der vorliegende Beitrag zivilrechtliche und steuerliche Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede der deutschen und liechtensteinischen Familienstiftung näher herausarbeiten.

Anemüller, Christian, Die Steuerbescheinigung als Vehikel für die Deklaration privater Kapitaleinkünfte, ErbStB 2025, 61-67

Die Steuerbescheinigung ist für den Anleger unverzichtbarer Bestandteil der Steuererklärung, um die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer erreichen zu können. Darüber hinaus enthalten Steuerbescheinigungen zahlreiche (nachrichtliche) Hinweise, welche die Deklaration in der Anlage KAP betreffen. Der Beitrag stellt wichtige Fragestellungen der Beratungspraxis rund um das Thema Steuerbescheinigung vor.
Inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und bestimmte ausschüttende Gesellschaften stellen für ihre Kunden oder Anteilseigner regelmäßig Steuerbescheinigungen aus. Neben der materiell-rechtlichen Funktion einer Steuerbescheinigung, welche die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer erst ermöglicht (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), dient die Steuerbescheinigung seit vielen Jahren als Hilfsmittel für die Deklaration von Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP. Der nachfolgende Beitrag stellt wichtige Schnittstellen der Steuerbescheinigung zur Anlage KAP vor.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Vermeidung von grunderwerbsteuerrechtlichen Risiken bei Umstrukturierungsprozessen, ErbStB 2025, 67

Günther, Karl-Heinz, Erbschaftsteuerliche (Un-)Zulässigkeit der Kombination der Rückausnahmen des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG, ErbStB 2025, 67-68

Günther, Karl-Heinz, (Dauerhafte) Testamentsvollstreckung für einen Kommanditanteil, ErbStB 2025, 68

Service

JStG 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, ErbStB 2025, R5

Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile – JStG 2024 bringt bedeutende Änderungen im InvStG für im Privatvermögen gehaltene Anteile, ErbStB 2025, R5

Analoge Kunst vs. Kryptokunst – Grundlagen, Wirtschaftsguteigenschaft und bilanzielle Erstbewertung, ErbStB 2025, R5

Ertrag- und verfahrensrechtliche Aspekte bei der Kirchensteuer vom Einkommen – Zusammenspiel landesrechtlicher Steuerbestimmungen und kirchenrechtlicher Regelungen, ErbStB 2025, R5

Stille Reserven in der GmbH-Beteiligung als erbschaftsteuerliche Gefahrenquelle – Wie wirken sich latente Steuern auf die fiktive Zugewinnausgleichsforderung bei der erbschaftsteuerlichen Ehegattenbesteuerung aus?, ErbStB 2025, R6

Bescheidänderungen wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO), ErbStB 2025, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Verfahrensrechtliche Aspekte des Außensteuerrechts – Teil II, ErbStB 2025, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO (sog. “verbindliche Teilzusage“) – Frühzeitige Sicherheit für zukünftige Sachverhalte?, ErbStB 2025, R6



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