BMF-Schreiben
Merkblatt zur Transaktionsmatrix § 90 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO
Mit BMF-Schreiben v. 2.4.2025 hat die Finanzverwaltung das Merkblatt zur Transaktionsmatrix i.S.d. § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bekannt gegeben.
BMF-Schreiben v. 2.4.2025 - IV B 3 - S 0225/00019/004/009 DOK: COO.7005.100.3.11712624
AO § 90
Die Transaktionsmatrix ist eine strukturierte, tabellarische Übersicht, die relevante Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten enthält. Sie unterstützt insbesondere die risikoorientierte Fall- und Prüffeldauswahl im Rahmen von Außenprüfungen. In dem Merkblatt wird im Einzelnen aufgeführt, welche Angaben der Steuerpflichtige zu machen hat.
Die Neuregelung gilt ab 1.1.2025.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2025 13:57
Quelle: BMF online