Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Mit BMF-Schreiben v. 17.9.2025 hat die Finanzverwaltung zur möglichen Angabe von rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU Stellung genommen.

BMF-Schreiben v. 17.9.2025 - III C 2 - S 7290/00003/003/013 DOK: COO.7005.100.4.12959562

UStG §§ 14, 14a

Das BMF hat mitgeteilt, dass nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden können, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde in den Abschnitten 14.5 und 14a entsprechend angepasst.

Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.09.2025 14:48
Quelle: BMF online

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