Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30.10.1997 (BGBL. I 1997, 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen hat das BMF nun am 23.9.2025 auf seiner Homepage bekannt gemacht.
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird.
Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2025 werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.