BMF-Schreiben
Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG
Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2025 hat die Finanzverwaltung ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG bekannt gegeben.
BMF-Schreiben v. 24.10.2025 - III C 3 - S 7180/00032/001/065 DOK: COO.7005.100.2.13169781
UStG § 4 Nr. 22 Buch. a
Das Informationsblatt betrifft begünstigte Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG für Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, mit Ausnahme von Leistungen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung kann Schul- und Hochschulunterricht sein. Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.






