Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

Mit BMF-Schreiben v. 23.12.2024 hat die Finanzverwaltung ausführlich zum amtlichen Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person Stellung genommen sowie das bisherige Anwendungsschreiben neu gefasst.

BMF-Schreiben v. 23.12.2024 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008, DOK 2024/1122436

EStG § 35c

Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das BMF in Abstimmung mit den Ländern ein Muster bereit, das mit dem BMF-Schreiben v. 23.12.2024 veröffentlicht worden ist. Zur einfacheren Anwendung wird das Muster zusätzlich im Word-Format und als ausfüllbares PDF-Dokument bereitgestellt.

Zum 1.1.2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen. Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen enthält das BMF-Schreiben weitere Erläuterungen.

Mit dem BMF-Schreiben v. 23.12.2024 wurden die bisherigen BMF-Schreiben v. 26.1.2023 (BStBl. I 2023, 218), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben v. 6.2.2024 (BStBl. I 2024, 237) aufgehoben.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.01.2025 14:06
Quelle: BMF online

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