Otto Schmidt Verlag



News Ertragsteuerrecht


Kurzbesprechung
1. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschreitet.
2. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.10.2025 hat die Finanzverwaltung zur Zusammenfassung einer Bad-BgA mit einem Versorgungs-BgA Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 15.10.2025 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 15.10.2025 hat die Finanzverwaltung eine überarbeitete Fassung des BMF-Schreibens v. 6.4.2022 (BStBl. II 2022, 617) veröffentlicht. 

FG Münster v. 29.9.2025 - 1 V 1595/25 E
Die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren kann zu gewähren sein, wenn das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hat. Die Prüfungsberichte sind das Minimum dessen, was dem Gericht für eine Entscheidung im summarischen Verfahren vorzulegen ist.

FG Düsseldorf v. 4.9.2025 - 9 K 2034/24 E
Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob ursprüngliche Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei der Weiterveräußerung zu berücksichtigen sind.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.9.2025 hat die Finanzverwaltung die Anlagen zu § 13a EStG 2025 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.9.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Verlängerung der Tarifermäßigung gemäß § 32c EStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 21.8.2025 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v. 14.1.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006, BStBl. II 2021, 103 zu Einzelfragen zu § 35c EStG neu gefasst.

LG München I v. 10.7.2025 - 43 O 18215/19
Das LG München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer in München ansässigen Bank zur Herausgabe/Zahlung von 1 Mio. € an den Kläger (hier: Insolvenzverwalter) verurteilt. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass der Beklagte sämtliche Schäden zu ersetzen hat, die der Bank aufgrund eines risikobehafteten Steuermodells im Zusammenhang mit durchgeführten Aktiengeschäften entstanden sind. Über das Vermögen der Bank wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 3.6.2025 nimmt die Finanzverwaltung zu den Regularien des ab 1.1.2026 beginnenden Datenaustauschs im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung.

FG Düsseldorf v. 8.4.2025 - 10 K 245/22 E
Bei einer gemischten Schenkung ist besonders zu prüfen, ob die Vertragsparteien sich überhaupt einer Wertdifferenz zwischen den beiden Leistungsseiten bewusst und sich insoweit darüber einig waren, jedenfalls den überschießenden Leistungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden, mithin die Gegenleistung nicht lediglich ein gewollt günstiger Preis sein sollte.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 5.5.2025 hat die Finanzverwaltung zu den  Folgen aus den BFH-Urteilen I R 52/13 vom 25.3.2015 und I R 16/19 vom 18.1.2023 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2025 hat die Finanzverwaltungen ihre bisherigen Erlassregelungen zu Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 3.4.2025 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen BFH-Rechtsprechung zur Anwendung der Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Halbsatz 2 EStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zu Anwendung von § 4h EStG und § 8a KStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.3.2025 hat die Finanzverwaltung ein neues Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) veröffentlicht.

BVerfG v. 21.2.2025 - 1 BvR 2267/23
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BFH stattgegeben. Der BFH hatte bemängelt, die Beschwerdeführerin habe in ihrer Beschwerdeschrift nicht hinreichend dargestellt, welche für sie günstige Folgen es haben werde, wenn das BVerfG die betreffende Steuervorschrift verwerfe. Eine solche Anforderung an die Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde überspanne jedoch die Darlegungsanforderungen, entschied das BVerfG. Derartige Prognosen fordere das BVerfG nicht einmal von Gerichten, die eine Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über ihre Verfassungsmäßigkeit vorlegten. 

FG Münster v. 28.1.2025 - 2 K 3123/21 F
Fällt eine Personengesellschaft mit einem ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen aus, ist bei Berechnung der für die Anwendung des Teilabzugsverbots maßgeblichen Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) auf die hinter der Personengesellschaft stehenden natürlichen Personen abzustellen.

FG Niedersachsen v. 11.12.2024 - 9 K 83/24
Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Veranlagungszeiträumen vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt. Die Regelung des § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält kein Gewinnermittlungsverbot und schränkt einen gegebenen Betriebsausgabenabzug nicht ein.

FG Niedersachsen v. 30.10.2024 - 3 K 145/23
Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

FG Köln v. 20.12.2024 - 2 V 1597/24
An der Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat das FG Köln entschieden. Die im vorläufigen Rechtsschutz ergangene Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das BZSt hat gegen den Beschluss die vom FG zugelassene Beschwerde eingelegt, die unter dem Aktenzeichen II B 5/25 (AdV) beim BFH geführt wird.

FG Köln v. 12.9.2024 - 1 K 2206/21
Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sog. Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Dies hat das FG Köln entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger haben die vom FG zugelassene Revision eingelegt.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 14.1.2025 hat die Finanzverwaltung die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl. I 2021, 2483, verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.1.2023, BStBl. I 2023, 206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.12.2024 hat die Finanzverwaltung ausführlich zum amtlichen Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person Stellung genommen sowie das bisherige Anwendungsschreiben neu gefasst.

FG Düsseldorf v. 17.10.2024 - 9 K 443/21 F
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Zurechnung von Kommanditanteilen und dem Nachweis einer verdeckten Treuhandschaft zu befassen und hat diese im konkreten Fall bejaht. Die Kommanditanteile des Klägers seien in dem Streitjahr nicht dem Kläger, sondern der GmbH als Treugeberin als Veräußerungsgewinn zuzurechnen. Die Klage gegen das Finanzamt war also letztlich - nach Zurückverweisung durch den BFH - erfolgreich.

FG Düsseldorf v. 15.11.2024 - 10 K 1055/20 F
Die Verluste resultierten aus einem vorgefertigten Konzept, welches steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften ermöglichen sollte. Diese Gestaltung ist nach Auffassung des Gerichts als modellhaft anzusehen, da die Planung der Fondsgesellschaft darauf abgezielt hatte, in der Anfangsphase hohe Verluste zu erwirtschaften, die dann potenziell steuerliche Vorteile bieten konnten.

Kurzbesprechung
1. Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 EStG.
2. Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsicht nur für den oder die Antragsteller.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.11.2024 hat die Finanzverwaltung die Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2025 angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.11.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zum ab 1.1.2018 geltenden Investmentsteuergesetz erneut aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 2.12.2024 hat die Finanzverwaltung die ab 1.1.2025 geltenden Pauschbeträge bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 26.11.2024 hat die Finanzverwaltung zum Nachweis von Krankheitskosten nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 EStDV Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.11.2024 hat die Finanzverwaltung den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer für 2025 und Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 bekannt gemacht.

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.

FG Münster v. 21.10.2024 - 1 V 1757/24 E
Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig. Eine gegenteilige Regelung enthält auch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023 nicht. Dieses stellt vielmehr für den Betriebsausgabenabzug ebenfalls auf den wirtschaftlichen Zusammenhang ab.

FG Münster v. 20.3.2024 - 3 K 1764/22
Mit Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO ist nicht nur die entsprechende Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, sondern zugleich auch die des § 233a Abs. 2a AO angeordnet worden. Damit besteht für die Finanzverwaltung auch die Verpflichtung, Erstattungsbeträge, die sich aufgrund der nachträglichen, rückwirkenden Zusammenveranlagung der vormaligen Lebenspartner und jetzigen Ehepartner ergeben, nach Maßgabe des § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen. Allerdings liegt bislang eine höchstrichterliche Entscheidung zum Beginn des Zinslaufs bei Steuererstattungen, die sich in Fällen der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und sich daran anschließender Zusammenveranlagung ergeben, noch nicht vor, weshalb die Revision zugelassen wurde.

FG Hamburg v. 29.5.2024 - 3 K 181/21
Die Verschiebung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft auf eine EWIV in Gestalt eines "Sondermitgliedsbeitrags" kann als verdeckte Gewinnausschüttung zu bewerten sein. Dies hat das FG Hamburg entschieden.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.10.2024 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (BMF-Schreiben v. 28.9.2011 - IV C 6 -S 2133 b/11/10009, BStBl. I 2011, 855 aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.10.2024 hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.

OLG Schleswig-Holstein v. 11.10.2024 - 17 U 4/24
Es stellt eine Pflichtverletzung eines Steuerberaters dar, wenn dieser nicht den Mandanten auf einen von ihm erkannten Fehler des Finanzamts hinweist, bei dem das Risiko nachteiliger Folgewirkungen für den Mandanten besteht. So liegt es bei einer Falschanwendung des § 34 EStG durch das Finanzamt, weil und soweit der auf diese Weise gemäß § 34 Abs. 3 EStG erhaltene Steuervorteil vom Steuerpflichtigen „nur einmal im Leben“ in Anspruch genommen werden kann.