BMF-Schreiben
Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Mit BMF-Schreiben v. 14.1.2025 hat die Finanzverwaltung die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl. I 2021, 2483, verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.1.2023, BStBl. I 2023, 206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verlängert.
BMF-Schreiben v. 14.1.2025 - IV C 2 - S 2706/00063/001/187, DOK: COO.7005.100.2.11078905
KStG § 4 Abs. 4
Die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (a. a. O.) betreffend die in Rdnr. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für juristische Personen des öffentlichen Rechts werden bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31. Dezember 2024 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a.a.O.; verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.1.2023, a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.